Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vollstreckungstitel anfechtbar

Dies ist eine Diskussion zu Vollstreckungstitel anfechtbar innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 10:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 12
Keine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vollstreckungstitel anfechtbar

Vorweg das Thema ist etwas kompliziert:

Person A und B (Geschwister), haben von 2002 bis 2007 studiert und in dieser Zeit auch Bafög erhalten. Sie haben zusammen eine Wohnung gemietet und somit nicht mehr bei den Eltern gelebt. Obwohl die Mutter der Beiden im Jahre 2004 Arbeitslosenhilfe erhalten hat, haben die Beiden beim Ausfüllen des Bafög Bescheids dies nicht angegeben und somit jeweils 800 Euro zu viel erhalten. Diesen Betrag hat das Bafög Amt im Jahre 2007 zu Recht angefechtet und gegen Beide einen Vollstreckungstitel erwirkt.

2009 lief dann gegen die Mutter der Beiden ein Strafverfahren, weil Sie zu unrecht Arbeitslosenhilfe erhalten hat. Im Gerichtsverfahren wurde die Mutter also dazu verdonnert, die Arbeitslosehnhilfe, die Sie im Jahre 2004 erhalten hat, zurückzuzahlen.

Um wieder zurück zum Problem zu kommen. Die Personen A und B sehen es jetzt nicht ein, die jeweils 800 Euro an das Bafög Amt zurückzuzahlen, weil die Mutter ja auch das Geld an das Arbeitsamt zurückzahlt und somit in der Summe nichts erhalten hat. Besteht also die Möglichkeit den Vollstreckungstitel anzufechten und wie sehen Ihre Chancen aus. Danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 19:24
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: Vollstreckungstitel anfechtbar

Man zahlt die 800 euro nicht deshalb zurück weil die Mutter zuviel hatte sondern weil falsche Angaben gemacht wurden. Nebenbei sobald ein Vollstreckungstitel wirksam ist kann der nicht unwirksam gemacht werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 13:19
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 12
Keine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vollstreckungstitel anfechtbar

Aufgrund einer Neuberechnung, haben die Eltern wohl zu viel Geld gehabt und den Kindern steht somit 800 Euro weniger Geld zu. Hat nichts mit falschen Angaben zu tun.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 15:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Vollstreckungstitel anfechtbar

Die Mutter wird wohl schwarz gearbeitet oder andere Bezugsquellen gehabt haben und daher kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe.


Warum überhaupt BAföG ohne Einkommensnachweis der Eltern gewährt werden konnte ist mir schleierhaft.

Selbst wenn die Angabe über die Arbeitslosenhilfe nicht gemacht wurde, muss ja irgendeine Angabe über die Eltern gemacht worden sein.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 20:57
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 12
Keine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serkosum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vollstreckungstitel anfechtbar

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Die Mutter wird wohl schwarz gearbeitet oder andere Bezugsquellen gehabt haben und daher kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe.


Warum überhaupt BAföG ohne Einkommensnachweis der Eltern gewährt werden konnte ist mir schleierhaft.

Selbst wenn die Angabe über die Arbeitslosenhilfe nicht gemacht wurde, muss ja irgendeine Angabe über die Eltern gemacht worden sein.
Nein. Also nochmals. In den Bafög-Formularen gab es die Frage, ob die Person, in diesem Fall die Mutter, irgendwelche Bezüge hat. Dieser Punkt wurde mit Nein beantwortet. Aber die Mutter hat in der Zeit Arbeitslosenhilfe bezogen. Das hat nichts mit Schwarzarbeit zu tun. Dieser Punkt wurde also durch Person A und B schlichtweg, bewusst oder unbewusst, falsch angekreuzt.

Nachdem das Bafög-Amt, woher auch immer, herausfand, dass die Mutter in der Zeit Arbeitslosenhilfe bezogen hat, hat es auch zu Recht das zu viel gezahlte Geld, also jeweils 800 Euro, im Jahre 2007 zurückverlangt.

Und jetzt kommt das Eigentliche. Im Jahre 2009 wurde der Mutter durch das Amtsgericht nachgewiesen, in der Zeit von 2002-2006, zu Unrecht Arbeitslosenhilfe bekommen zu haben, da Sie in der Zeit im Besitz eines Hauses im Ausland war. Sie muss alle Bezüge in dieser Zeit an das Amt zurückzahlen. So stellt sich für die Kinder die Frage, ob Sie den Vollstreckungstitel anfechten können, da die Mutter ja auch die Bezüge zurückgezahlt hat.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 23:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Vollstreckungstitel anfechtbar

Nun gut, immer noch kritisch.

Die Mutter hätte aber befragt werden müssen, was für Einkommen sie hat und ob sie ggf. kein Einkommen, Arbeitslosenhilfe o.ä. hat UND ob sie Vermögen hat.

Wenn die Kinder nun angeben, warum auch immer, im Zweifel Unwissenheit, bestätigen sie mit ihrer Unterschrift unter dem Antrag lediglich, dass die von ihnen gemachten Angaben richtig sind.

Sollte die Mutter nun doch irgendeine Art von Einkommen oder Vermögen gehabt haben, so ist das Verschweigen lediglich ein Problem der Mutter und nicht der Kinder.
Mal abgesehen davon, dass sowieso die Mutter hätte ihre Verhältnisse offen legen müssen, da die Kinder nicht für die Mutter versichern können, dass diese nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen besitzt.

Die Kinder hätten also auf den Verwaltungsakt vertrauen können, da sie alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben. Demnach müsste die Behörde, wenn überhaupt aufgrund Fehlverhaltens, von der Mutter Geld fordern dürfen und nicht von den Kindern, da der Fehler hier bei der Behörde liegt.



Aufgrund des komplexen Sachverhalts sollte in dem fiktiven Fall ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der dies prüft. Aus der Ferne kann dieser fiktive Sachverhalt nicht hinreichend beurteilt werden.

Meine Meinung ist jedoch, dass der Rückforderungsbescheid aufzuheben ist.

Unter Umständen könnte er aber mit dem richtigen Adressaten (der Mutter) neu erlassen werden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Europäischer Vollstreckungstitel Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 18.11.2011 09:45
Vollstreckungstitel im Notarvertrag. Immobilienrecht 12.11.2011 11:27
Vollstreckungstitel und Zwangshypothek für Strom vom Ex? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 26.06.2011 11:30
Kosten für Vollstreckungstitel Kostenrecht 03.02.2008 15:26
Vollstreckungstitel während des ISO-verf.s Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 17.10.2007 12:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN