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Vetrag per Telefon?!

Dies ist eine Diskussion zu Vetrag per Telefon?! innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 12:54
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Vetrag per Telefon?!

Hallo,
Person X bekommt einen Anruf der Firma P , in dem Person x eine kostenlose Testzeitschrift angeoboten wird, welche auch angenommen wird.
Doch mit der Zeitschrift kommt eine Rechnug für ein Abo mit .
Person X betracht dies als Möglichkeit für ein Abonement , doch später kommt eine Mahunung und die 2.Ausgabe der Zeitschrift.
Ist person x dazu verpflichtet der Rechung nachzukommen , obwohl es kein unterschriebenen vertag gibt?



MFG Niklas Wolf

Geändert von Hansi666 (12.10.2011 um 14:57 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 13:17
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AW: Protell media abzocke ?!

Bitte beachten Sie die Forenregeln. Wir können hier nicht helfen, so lange der Fall als realer Fall geschildert wird. Bitte formulieren Sie den Sachverhalt in eine fiktive Form um. Dieser Hinweis steht auch farblich hervorgehoben oberhalb eines Editorfensters beim Erstellen neuer Beiträge.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 14:48
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AW: Protell media abzocke ?!

ich hoffe so ist es besser!
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:06
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AW: Vetrag per Telefon?!

Wie bereits gesagt hilft googeln, um so manche einschlägig bekannte Firmen inklusive Leidensgenossen schnell zu finden.

Allgemein gesagt muss die Firma im Streitfall glaubhaft machen, dass tatsächlich die Einverständnis zum Abo gegeben wurde. Bei rein fernmündlicher Kommunikation kommt es dabei auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an, was bei so manchem auf dünnem Eis stehen wird.

Die Tatsache, dass manche Firmen sich gleichzeitig mit anderem Namen als Inkassobüro betätigen, trägt auch nicht gerade zur Glaubwürdigkeit bei.

Ich frage mich immer, ob manche Unternehmen tatsächlich versuchen, ihre Interessen auf dem Klageweg durchzusetzen, oder ob sie außer Drohungen nichts machen und vor dem gericht zurückschrecken. Wenn nur 10 Prozent aller "Kunden" zahlen, hat es sich ja schon gelohnt.

Man kann übrigens auch Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei erstatten, wenn man das Gefühl hat, dass ein übler Abzocker tätig sei. Mehr als einmal kann man sich in eine lange Reihe von Anzeigenerstattern einreihen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:08
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AW: Protell media abzocke ?!

Zitat:
Ist person x dazu verpflichtet der Rechung nachzukommen , obwohl es kein unterschriebenen vertag gibt?
nein.

wer eine forderung hat, muss auch beweisen, dass sie rechtmäßig ist. ohne einen schriftlichen vertrag dürfte das der abzockerfirma nicht möglich sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 23:29
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AW: Vetrag per Telefon?!

Zitat:
Zitat von Hansi666 Beitrag anzeigen
Person X bekommt einen Anruf der Firma P , in dem Person x eine kostenlose Testzeitschrift angeoboten wird, welche auch angenommen wird.
Doch mit der Zeitschrift kommt eine Rechnug für ein Abo mit
Hier geht Firma P offenbar vom Zustandekommen eines Zeitschriften (Abonnement-)Vertrags aus, wobei es sich um einen Fernabsatzvertrag handeln würde. Bei Zeitschriften-Fernabsatzverrägen besteht kein Widerrufsrecht - es sei denn, sie wären telefonisch geschlossen.

War der Rechnung eine schriftliche Information beigefügt darüber -

was Vertragsinhalt (geworden) sein soll,
wie der Vertrag zustandekommt / zustandegekommen sein soll,
daß und wie der Vertrag wieder widerrufen werden kann?

Solange das nicht geschehen wäre, könnte jedenfalls jede (angebliche) Vertragserklärung noch widerrufen werden.

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