Dies ist eine Diskussion zu Vetrag Fitnesstudio Laufzeit 120 Wochenum, stillschweigende Verlägerung um 60 Wochen zulässig? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Vetrag Fitnesstudio Laufzeit 120 Wochenum, stillschweigende Verlägerung um 60 Wochen zulässig? ein Fitnesstudio schließt einen Vertrag über 120 Wochen laufzeit ab. Der Vetrag verlängert sich bei Außbleiben der Kündigung um weitere 60 Wochen! Ist das zulässig. Herr A hatte schon 120 Wochen um, wollte kündigen und merkte, dass die Kündigungsfrist um 4 Wochen überschritten ist. Herr A zog in der Zwischenzeit um in eine dem Studio 20 Km entfernte Wohnung. Ist dies zulässig? Im Voraus vielen Dank |
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| AW: Vetrag Fitnesstudio Laufzeit 120 Wochenum, stillschweigende Verlägerung um 60 Wochen zulässig? Zitat:
![]() Eine Verlängerung um 60 Wochen ist nicht gültig, wenn sie in den AGB vereinbart ist. Bei einer einzelvertraglichen Regelung kann es anders sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vetrag Fitnesstudio Laufzeit 120 Wochenum, stillschweigende Verlägerung um 60 Wochen zulässig? ein umzug könnte sogar ein außerordentliches kündigungsrecht begründen |
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| AW: Vetrag Fitnesstudio Laufzeit 120 Wochenum, stillschweigende Verlägerung um 60 Wochen zulässig? Hmmm, früher sagte ich dazu auch ja, wobei die Grenze meines Wissens mehr als 20 Kilometer war, sondern eher um 50 Kilometer liegt. Nur gibts ja das Urteil des BGH in Hinsicht auf außerordentliche Vertragsbeendigung wegen Umzugs in nichtversorgtes DSL-Gebiet. Der BGH sagte, der Umzug gehöre in die eigene Risikosphäre...man kann das zwar nicht verallgemeinern, aber ich fürchte, irgendein Fitnessstudiobesitzer wird das auch mal durchklagen, weil die Branche nunmal von Leuten lebt, die zahlen aber nicht ins Studio kommen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vertrag Fitnesstudio Laufzeit 120 Wochenum, stillschweigende Verlägerung um 60 Wochen zulässig? Eine Verlängerung um 60 Wochen ist nicht gültig, wenn sie in den AGB vereinbart ist. Bei einer einzelvertraglichen Regelung kann es anders sein.[/QUOTE] nein, sie ist außerhalb der AGBs aufgeführt! ...sehe ich jetzt erst ![]() Kann man da noch was tun? |
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| AW: Vetrag Fitnesstudio Laufzeit 120 Wochenum, stillschweigende Verlägerung um 60 Wochen zulässig? Prüfen, ob sie nicht doch formularmäßig in jedem Vertrag ist und damit doch eine AGB ist. Oder ist sie mit Hand dazugeschrieben?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vetrag Fitnesstudio Laufzeit 120 Wochenum, stillschweigende Verlägerung um 60 Wochen zulässig? es war alles auf der ersten Seite vorgefertigt. In freie Kästchen wurden dann die Wochenzahlen eingetragen, in denen es bei dem Vertrag geht. Auf der Rückseite standen die AGBs. Es hieß, dass es sich außschließlich auf der Rückseite um die AGBs handele. Nun liest man einen Vetrag ganz anders! |
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