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Vertragskündigung

Dies ist eine Diskussion zu Vertragskündigung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 18:54
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Vertragskündigung

Hallo

Student A hat bei der Internetdienstleistungsfirma B telefonisch einen Vertrag Mitte Oktober abgeschlossen über den erhalt eines komplett Paketes für Telefon und Internet.
Darauf bekam Student A einen Termin (Anfang November) für einen Techniker der am Standort seine Dienste durchführen sollte.
Dieser Techniker hielt seinen Termin allerdings nicht am geplanten Tag ein und meldete sich erst am darauf folgenden Tag bei Student A.
Beide vereinbarten einen Termin der noch am selbigen Tag war und der Techniker teilte mit dass alles in Ordnung sei.
Student A hatte bereits aber am vorherigen Tag Der Firma B bescheid gegeben das kein Techniker vor Ort gewesen sei.
Student A war nun in der Annahme dass dem geplanten Vertrag nun nichts mehr im Wege stände.
Die Firma B teilte bei Vertragsabschluss mit, dass es ca. 10 Werktage dauern könne, bis die notwendige Hardware bei Student A nach Bestätigung des Technikers eintreffen würde.
Student A wartete einige Zeit länger als die geplanten 10 Werktage und meldete sich danach einige male telefonisch bei der Firma B (unter einer kostenpflichtigen Hotline).
Die Sachbearbeiter unter dieser Hotline waren allerdings nicht sehr Sachkundig und es waren einige Gespräche notwendig bis er einen kompetenter Berater erreichte.
Dieser teilte Student A mit das er sein Problem an die dafür zuständige Stelle weiter leiten würde.
Nach erneuter Wartezeit bekam Student A einen neuen Termin für einen Techniker der ende Dezember ist.

Student A möchte nun diesen Vertrag kündigen.
Firma B teilte mit das eine Vertragskündigung über E-mail zu geschehen hat.

Welche Fristen sind nun ein zu halten bevor Student A eine neue Firma beauftragen kann?
Welche Angabe von Gründen ist für die Kündigung zu wählen?

Der Student hatte durch die längere Wartezeit laufende kosten wie zB.
-Benutzung von I-netcafes
-Telefonkosten für die Hotline (ca. 40€)
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 19:22
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AW: Vertragskündigung

Zitat:
Zitat von thomasku1
Student A möchte nun diesen Vertrag kündigen.
Dazu sollte er erst einmal eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung (1 Woche) zur Beseitigung der Mängel abschicken.
Zitat:
Zitat von thomasku1
Welche Fristen sind nun ein zu halten bevor Student A eine neue Firma beauftragen kann?
Prinzipiell keine. Ich allerdings würde auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung warten. Was sollen wir wetten, dass der Anbieter mitteilt, dass er den Studenten in zwei Jahren aus dem gekündigten Vertrag entlässt?

Zitat:
Zitat von thomasku1
Welche Angabe von Gründen ist für die Kündigung zu wählen?
Nach Ablauf der Frist zur Mängelbeseitigung tritt der Student schlicht und einfach vom Vertrag zurück, weil die Mängel nicht beseitigt wurden.

Zitat:
Zitat von thomasku1
Der Student hatte durch die längere Wartezeit laufende kosten wie zB.
-Benutzung von I-netcafes
-Telefonkosten für die Hotline (ca. 40€)
Die Rechnung dafür mit der Mängelrüge beifügen und Erstattung verlangen.

Achtung: keine Hotlinetelefonate mehr! Die sind eh für den Ar... , und später wird jeder Hotlinemitarbeiter Gedächtnislücken entwickeln. Alles nur noch schriftlich mit Einschreiben und Rückschein und Zeugen für den Brief.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2008, 15:42
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AW: Vertragskündigung

Hallo Humungus,

vielen Dank für deine prompte Antwort.
Der Student A wird sich an deine Vorschläge halten.

Unter der Annahme das die Mängelfrist, ohne Beseitigung, abgelaufen ist.
Gibt es eine Frist für Firma B, die Kündigungbestätigung schriftlich zu versenden?

Mfg Thomas
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  #4 (permalink)  
Alt 05.12.2008, 16:18
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AW: Vertragskündigung

Zitat:
Zitat von thomasku1
Unter der Annahme das die Mängelfrist, ohne Beseitigung, abgelaufen ist.
Gibt es eine Frist für Firma B, die Kündigungbestätigung schriftlich zu versenden?
Prinzipiell ist die Firma nicht zu einer Kündigungsbestätigung verpflichtet. Ist der Kunde sicher, dass die Kündigung einer rechtlichen Prüfung standhält (im schlimmsten Fall vor Gericht, aber das kommt bei Providern mit technischen Problemen eigentlich nie vor), kann er die fehlende Bestätigung ignorieren.

Eine Firma, die schon beim Leitungsanschluss Mist baut, wird sich garantiert nicht um die Bestätigung bemühen. Der Kunde sollte aber seinen Kontostand aufmerksam beobachten und die Unterlagen mindestens 10 Jahre lang aufheben. Nicht, dass das Unternehmen nach einigen Monaten oder Jahren anfängt, Geld abzubuchen (in der Kündigung dem widersprechen!) oder ein Inkassobüro sich meldet!
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  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2008, 17:21
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AW: Vertragskündigung

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort .
Mfg Thomas
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