Dies ist eine Diskussion zu Vertrag übers Internet abgeschlossen? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Vertrag übers Internet abgeschlossen? angenommen ein Mobilfunkanbieter (mit den man sonst keinen Vertrag hat/oder hatte) behauptet, dass man über seine Internetseite einen Vertrag abgeschlossen hat. Wie schaut die Beweislage aus? Gehen wir davon aus, dass der Internetanbieter behauptet, dass er das Geb. Datum, die Adresse u. die Kto Nr. kennt u. er den Vertrag über einen Link den er per EMail bekommen hat bestätigt hat. Ist das rechtlich ausreichend (Die Kto Nr..B. ist frei ja frei zugänglich (bei Selbstständigen steht diese ja auf jeder Rechnung). Das geb. Datum könnte man viel. durch Facebook u. Co rausbekommen. Sollte man Mahnungen etc. erstmal ignorieren? Danke schonmal |
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| AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen? Um beurteilen zu können, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, bedarf es der genauen Erklärung, wie der Vertrag genau zustande gekommen sein soll. Wer hat was, wie wo gemacht und wer reagierte wie, wo und wann? Alles Andere (Name, Geburtsdatum, KtoNr.) kann man ja wirklich einfach so herausbekommen. |
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| AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen? Hallo, danke für die Antwort. Also gehen wir mal davon aaus, dass bewusst nichts angeklickt wurde. Selbst die Seite des Providers wurde lt. Cache nicht in den letzten Tagen aufgerufen. gehen wir davon aus, dass es nun nur 2 Mahnungen per EMail gab u. auf Nachfrage per EMail hiess es: Dass ein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde. Als Beweis hat man die Kto Daten u. Geb Datum (wie gesagt, steht auch alles auf der Homepage des "Kunden") u. dass auf einer Mail hin ein Link angeklickt wurde (was viel. ausversehen passiert sein kann aber wenn dan nicht bemerkt wurde). Danke schonmal |
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| AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen? Eine denkbare Aktion des "Kunden" wäre in diesem Beispiel, von dem Vertrag gemäß den Fernabsatz-Paragrafen des BGB (§312 ff) zurückzutreten, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Existenz des Vertrages abgestritten wird. Ein solcher Rücktritt ist allerdings nur als "Verbraucher" möglich. |
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| AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen? Hm.. ist immer noch etwas unkonkret aber na gut. (Was soll der Gegner den geleistet haben?) Im Übrigen würde ich auch sagen, dass man im Zweifel den Vertrag widerrufen sollte und auch widerrufen kann (§§ 312ff. 355 BGB). Wenn es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt und keine Widerrufsbelehrung mit übersendet worden ist, dann besteht auch keine Frist für die Erklärung des Widerrufs. Vom Vertrag zurücktreten kann man, wenn der Gegener keine sonstige Leistung erbracht hat. Weiterhin wäre es möglich, den Vertrag anzufechten, wegen eines Erklärungsirrtums (§§ 119ff. BGB) oder bei einem - möglicherweise bestehenden Vertrag - wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB anzufechten; denn wenn der Link darauf abzielte, ihn auch ausversehen klicken zu können, könnte darin eine Täuschung liegen, aufeinmal völlig unbewusst einen Vertrag abzuschließen. Aber eine sichere Beurteilung lässt sich nur vornehmen, wenn man alle Informationen bezüglich des tatsächlichen Ablaufs hat. Man müsste sich die Mail und den Link genau anschauen; erts dann kann man beurteilen, welcher konkrete Schritt als nächstes zu tun ist. |
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| AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen? irgendwie alles sehr dürftig. mobilfunkanbieter schicken doch gewöhnlich zumindest diese kleinen kärtchen, die man dann ins handy prokelt.... is denn nie was von dem anbieter gekommen...? was hat man mit dem zeugs gemacht? was für ein vertrag soll denn das überhaupt sein? |
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| AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen? Zitat:
oder ein Vermittler. Dann gebe man die daten mal bei google ein, dann wird man i.d.r. bei unseriösen Praktiken fündig. Wenn weiterhin nur heisse Luft kommt, aucht unter Mithilfe von geschäftstüchtigen Inkassobüros und RA, ignorieren. Ich habe hier auch genügend solcher heißer Luft liegen, allerdings nicht von einem mobilfunkanbeiter Zur Sicherheit kann man- wie schon gesagt, einen vorbehaltlichen widerruf machen, ohne Anerkennung eines vertrages. |
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