Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vertrag übers Internet abgeschlossen?

Dies ist eine Diskussion zu Vertrag übers Internet abgeschlossen? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By AlicBinder

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 22:47
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Hannover
Beiträge: 95
Keine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vertrag übers Internet abgeschlossen?

Hallo,
angenommen ein Mobilfunkanbieter (mit den man sonst keinen Vertrag hat/oder hatte) behauptet, dass man über seine Internetseite einen Vertrag abgeschlossen hat. Wie schaut die Beweislage aus? Gehen wir davon aus, dass der Internetanbieter behauptet, dass er das Geb. Datum, die Adresse u. die Kto Nr. kennt u. er den Vertrag über einen Link den er per EMail bekommen hat bestätigt hat. Ist das rechtlich ausreichend (Die Kto Nr..B. ist frei ja frei zugänglich (bei Selbstständigen steht diese ja auf jeder Rechnung). Das geb. Datum könnte man viel. durch Facebook u. Co rausbekommen.
Sollte man Mahnungen etc. erstmal ignorieren?

Danke schonmal
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 22:51
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 39
Keine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen?

Um beurteilen zu können, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, bedarf es der genauen Erklärung, wie der Vertrag genau zustande gekommen sein soll. Wer hat was, wie wo gemacht und wer reagierte wie, wo und wann? Alles Andere (Name, Geburtsdatum, KtoNr.) kann man ja wirklich einfach so herausbekommen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 11:01
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Hannover
Beiträge: 95
Keine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Silke1970 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen?

Hallo,
danke für die Antwort.
Also gehen wir mal davon aaus, dass bewusst nichts angeklickt wurde. Selbst die Seite des Providers wurde lt. Cache nicht in den letzten Tagen aufgerufen. gehen wir davon aus, dass es nun nur 2 Mahnungen per EMail gab u. auf Nachfrage per EMail hiess es: Dass ein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde. Als Beweis hat man die Kto Daten u. Geb Datum (wie gesagt, steht auch alles auf der Homepage des "Kunden") u. dass auf einer Mail hin ein Link angeklickt wurde (was viel. ausversehen passiert sein kann aber wenn dan nicht bemerkt wurde).

Danke schonmal
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 12:58
772 772 ist gerade online
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.214
100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen?

Eine denkbare Aktion des "Kunden" wäre in diesem Beispiel, von dem Vertrag gemäß den Fernabsatz-Paragrafen des BGB (§312 ff) zurückzutreten, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Existenz des Vertrages abgestritten wird. Ein solcher Rücktritt ist allerdings nur als "Verbraucher" möglich.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 14:54
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 39
Keine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AlicBinder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen?

Hm.. ist immer noch etwas unkonkret aber na gut. (Was soll der Gegner den geleistet haben?) Im Übrigen würde ich auch sagen, dass man im Zweifel den Vertrag widerrufen sollte und auch widerrufen kann (§§ 312ff. 355 BGB). Wenn es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt und keine Widerrufsbelehrung mit übersendet worden ist, dann besteht auch keine Frist für die Erklärung des Widerrufs. Vom Vertrag zurücktreten kann man, wenn der Gegener keine sonstige Leistung erbracht hat. Weiterhin wäre es möglich, den Vertrag anzufechten, wegen eines Erklärungsirrtums (§§ 119ff. BGB) oder bei einem - möglicherweise bestehenden Vertrag - wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB anzufechten; denn wenn der Link darauf abzielte, ihn auch ausversehen klicken zu können, könnte darin eine Täuschung liegen, aufeinmal völlig unbewusst einen Vertrag abzuschließen. Aber eine sichere Beurteilung lässt sich nur vornehmen, wenn man alle Informationen bezüglich des tatsächlichen Ablaufs hat. Man müsste sich die Mail und den Link genau anschauen; erts dann kann man beurteilen, welcher konkrete Schritt als nächstes zu tun ist.
772 likes this.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 17:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen?

irgendwie alles sehr dürftig. mobilfunkanbieter schicken doch gewöhnlich zumindest diese kleinen kärtchen, die man dann ins handy prokelt....

is denn nie was von dem anbieter gekommen...? was hat man mit dem zeugs gemacht? was für ein vertrag soll denn das überhaupt sein?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 20:22
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Vertrag übers Internet abgeschlossen?

Zitat:
ngenommen ein Mobilfunkanbieter (mit den man sonst keinen Vertrag hat/oder hatte) behauptet, dass man über seine Internetseite einen Vertrag abgeschlossen hat.
man prüfe erst mal, ob dass der Mobilfunkanbieter selber war,
oder ein Vermittler.

Dann gebe man die daten mal bei google ein, dann wird man i.d.r.
bei unseriösen Praktiken fündig.

Wenn weiterhin nur heisse Luft kommt, aucht unter Mithilfe von geschäftstüchtigen Inkassobüros und RA, ignorieren.

Ich habe hier auch genügend solcher heißer Luft liegen,
allerdings nicht von einem mobilfunkanbeiter



Zur Sicherheit kann man- wie schon gesagt, einen vorbehaltlichen widerruf machen, ohne Anerkennung eines vertrages.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verträge übers Internet mit xxx-Seiten Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 16.11.2010 23:09
Kaufvertrag übers Internet Bürgerliches Recht allgemein 13.07.2009 19:07
Vertrag übers Internet Internetrecht 11.02.2009 13:50
Vorlesungen übers Internet? Nachrichten: Wissenschaft 26.01.2009 13:00
Vertragsgestaltung übers/im Internet Internetrecht 21.03.2008 16:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN