Dies ist eine Diskussion zu Vertrag anfechtbar wegen falscher Zusagen? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Vertrag anfechtbar wegen falscher Zusagen? Diese Versicherung kostet monatlich Betrag X. Nach Aussage des Verkäufers leistet die Versicherung, wenn 2 Jahre lang kein Schaden eintritt eine Neukaufbeteiligung in Höhe von Betrag Y. Sollte kein neues Handy benötigt werden, würde die Neukaufbeteiligung eben auf das Konto überwiesen. Herr A findet das eine gute Sache und schließt die Versicherung ab. Nach 2 Jahren geht Herr A zu dem Verkäufer und möchte, da er keinen Schadensfall hatte, die Neukaufbeteiligung überwiesen haben. Darauf sagt ihm der Verkäufer, das die Versicherung nur im Schadenfall zahlen würde, er also kein Geld bekommt. Als Möglichkeit wird dem Herrn A offeriert sein Handy als defekt zu melden, so daß die Versicherung zahlt. Sollte die Versicherung das Handy sehen wollen, müsste die Werkstatt es eben "kaputtreparieren". Herr A ist damit natürlich nicht einverstanden, da sein funktionierendes Handy weg wäre (angenommener Zeitwert 200€) und er zudem Gefahr läuft wegen Versicherungsbetrugs angezeigt zu werden. Nun hat Herr A für die Versicherung in den 2 Jahren einen Betrag Y bezahlt ohne eine Gegenleistung zu erhalten - anders als der Verkäufer es ihm versprochen hatte. Herr A möchte nun rückwirkend den Vertrag kündigen und seine Zahlungen nebst Zinsen einfordern. Er beruft sich dabei auf §119, §123 BGB, da er die Versicherung nicht abgeschlossen hätte, wenn er von vornherein die jetzigen Umstände gewusst hätte und er wissentlich vom Verkäufer durch falsche Versprechungen getäuscht wurde. Wie ist die Sachlage zu bewerten? MfG justastring |
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| AW: Vertrag anfechtbar wegen falscher Zusagen? Was sagen den die Versicherungsbedingungen zu der Neukaufbeteiligung und wurden die Bedingungen dem Käufer rechtzeitig vor der Unterschrift ausgehändigt?
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Vertrag anfechtbar wegen falscher Zusagen? Die AGB besagen das nur im Schadenfall gezahlt wird. Nein, die AGB wurden nicht ausgehändigt (nur wie soll man das beweisen?). Es war alles mündlich und wurde im guten Glauben unterschrieben. PS: bei Vertragsabschluß war ein Zeuge dabei, der alles bestätigen kann wie der Ablauf war. |
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| AW: Vertrag anfechtbar wegen falscher Zusagen? Na dann kann man doch Klagen oder? aber wie war das ? Vor Gericht und auf Hoher See ..... ? naja Egal. Also wenn man jetzt klagt kommt es zur Verhandlung der Richter hört die Zeugen und kann denen glauben schenken oder nicht. Dem Zeuge der Anwesend war was ich nicht bestreite würde ich aber in sofern nicht glauben das er sich an ein Gespräch erinnert was sein Freund/Verwandte/ irgendandere beziehung zu Kläger vor 2 Jahren mit einem Verkäufer geführt hat. Warum? Naja warum sollte ich mir ein Gespräch merken was mich selber nicht betrifft. Der Verkäufer wird indes behaupten er habe die AGB ausgehändigt was normal wäre. Also ich seh ehrlich gesagt fast keine Chancen es sei denn man hat Glück mit einem extrem Kundenfreundlichen Richter. Ob die Kosten und das Prozessrisiko in Relation zum versprechen von Summe Y stehen wage ich zu bezweifeln. Unter Erfahrung abhaken und in Zukunft vorher AGB lesen. |
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| AW: Vertrag anfechtbar wegen falscher Zusagen? |
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| AW: Vertrag anfechtbar wegen falscher Zusagen? Die Versicherung wird schreiben. Tut uns leid das sie falsch beraten wurden, leider sehen wir keine Möglichkeit der Kulanz. Probier es dennoch ;-) |
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| irrtum, täuschung, vertrag |
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