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Verträge mit Minderjährigen

Dies ist eine Diskussion zu Verträge mit Minderjährigen innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 20:33
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Question Verträge mit Minderjährigen

Guten Abend
Es wurde mit einem Minderjährigen (16 Jahre) ein Vertrag für eine Ausbildung an einer privaten Institution geschlossen. Gesetzlicher Vertreter hat ebenfalls unterschrieben. Der 16 jährige hat monatlich dieses Schulgeld von seinem Taschengeld bezahlt. Als er jedoch diesen Betrag nach einem halben Jahr nicht mehr zahlen konnte, kündigte er den Vertrag und suchte sich arbeit (400 € Basis) um diesen Vertrag bis zum Vertragsende von einem Jahr zahlen zu können. Leider war dieser Vertrag für ein Jahr bindend. Jetzt sind doch Raten offen. Mittlerweile ist der Auszubildende 18 Jahre und bekommt jetzt Mahnungen von der Institution. Der mittlerweile jetzt 18-jährige ist immer noch zahlungsunfähig, da er an einer Institution lernt. Hätte nicht der gesetzliche Vertreter diesen Vertrag bei zahlungsunfähigkeit des Minderjährigen bedienen müssen?
LG Petroschelly
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 20:55
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AW: Verträge mit Minderjährigen

Zitat:
Zitat von Petroschelly Beitrag anzeigen
Hätte nicht der gesetzliche Vertreter diesen Vertrag bei zahlungsunfähigkeit des Minderjährigen bedienen müssen?
ne, leider nicht. der minderjährige scheint der vertragspartner des instituts zu sein. der gesetzlihce vertreter hat nur dafür unterschrieben, dass er zustimmt, dass der minderjährige diesen vertrag schließt. für erfüllung des vertrags haftet leider der minderjährige... (so können eltern ihre kinder reinreißen.)

der azubi sollte irgendwie versuchen ratenzahlung auszuhandeln oder so was, sonst wachsen die schulden immer weiter. und er sollte unbedingt das gespräch mit dem institut suchen und das nicht schlüren lassen. sonst hat er irgendwann noch inkassokosten oben drauf und und ein mahnbescheid flattert dann ins haus.

es wäre vielleicht sinnvoll sich an eine schuldenberatungsstelle zu wenden (keine privaten schuldenberater! - nur offizielle stellen aufsuchen, sonst wird man nochmal abgezockt). die gibt es von so institutionen wie carritas und ähnlichen.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 21:47
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AW: Verträge mit Minderjährigen

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Es ist ja traurig, dass er jetzt 18 jährige dafür auch noch verantwortlich gemacht wird und nicht die Eltern. Er musste um die Schule besuchen zu können die ganzen Sommerferien arbeiten, damit er sich das leisten kann, den Eltern war das egal. Aber ich wusste nicht, dass er jetzt verantwortlich ist. Werde morgen gleich mit ihm reden. Also noch mal danke.
LG Petroschelly
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  #4 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 23:17
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AW: Verträge mit Minderjährigen

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
...für erfüllung des vertrags haftet leider der minderjährige... (so können eltern ihre kinder reinreißen.)
Ich bezweifle, daß ein Minderjähriger auf Erfüllung eines Vertrages haftet, den seine Eltern für ihn, bzw. er mit Zustimmung seiner Eltern geschlossen hat. Bekanntlich beschränkt sich seine Haftung für solche Verbindlichkeiten auf das, was er bei Eintritt seiner Volljährigkeit an Vermögen hat:

§ 1629a BGB - Beschränkung der Minderjährigenhaftung

Die Haftung für Verbindlichkeiten ... aus Rechtsgeschäften, die der Minderjährige gemäß §§ 107, 108 oder § 111 mit Zustimmung seiner Eltern vorgenommen hat [ beschränkt sich auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes ]. Beruft sich der volljährig Gewordene auf die Beschränkung der Haftung, so finden die für die Haftung des Erben geltenden Vorschriften der §§ 1990, 1991 entsprechende Anwendung.

Zitat:
(so können eltern ihre kinder reinreißen.)
Etwa indem sie ihren Kinder in Unkenntnis der Rechtslage zweifelhafte Rechtsberatung erteilen und ihnen Ratenzahlungs-Vereinbarungen nahelegen, obwohl die Kinder aufgrund ihrer Vermögenslosigkeit für die Vertragserfülllung nicht zu haften bräuchten.

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  #5 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 23:30
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@once
ich freu mich jedenfalls immer, wenn du mal nen sinnvollen beitrag zustande bringst. (hoffen wir mal , dass es nicht unter § 1629a (2) BGB fällt.)
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  #6 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 12:45
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AW: Verträge mit Minderjährigen

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich freu mich .....
Wenn Du bis auf ein, zwei Worte das allermeiste Deiner Schreiberei einfach weglassen würdest, wäre die Freude noch größer!

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  #7 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 12:56
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onci, du solltest an deinen arroganzproblemen arbeiten, es is nicht gut für dein herz.
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minderjährig, taschengeld, vertrag

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