Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen gesetzliche Zahlungsmittel? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Verstoß gegen gesetzliche Zahlungsmittel? eine Person aht dieses Wochenende eine Veranstaltung im Raum Gelsenkirchen besucht. Dort wurde eine "eigene Währung" für das bezahlen von Speisen und Getränken eingeführt. Eine Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels Euro in bar oder gar in Form von Geldkarte oder EC wurde nicht akzeptiert. Dies stellt in meinen Augen einen Verstoß gegen § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz (...Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 106 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen...) dar. In meinen Augen wurde Person P dazu genötigt eine fremde Währung innerhalb der "Euro Zone" zu verwenden. Kann man hier vom Veranstalter Schadenersatz verlangen? |
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| AW: Verstoß gegen gesetzliche Zahlungsmittel? was wäre der konkret schaden ? die einzigen die einen "schaden" haben könnte, wäre die leute vom bedienungspersonal - hier gibt es keinen anreiz, das spielgeld in die eigene tasche verschwinden zu lassen - früher gab es übrigens in kantinen "essenmarken" - war das strafbar ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Verstoß gegen gesetzliche Zahlungsmittel? Durchaus. Je nach der Speisenqualität ist es nämlich rechtmäßig, dass der Verzehrer bezahlt wird und nicht die Küche. ![]() Ich halte das Einführen einer internen "Währung" dann für statthaft, wenn ein Ein- und Umtausch jederzeit möglich ist, sonst kommt man in den Bereich des Zwangsverzehrs (und selbst der geht unter Umständen). Die Gesetzesquelle des Bundesbankgesetzes ist hier nicht einschlägig, weil die nur festlegt, welche Währung die offizielle ist.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| bankengesetz, gesetzliche, verstoß, zahlungsmittel |
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