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Versandkostenerstattung bei Bestellung aus Luxemburg über einen Versandhändler aus D

Dies ist eine Diskussion zu Versandkostenerstattung bei Bestellung aus Luxemburg über einen Versandhändler aus D innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 20:11
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Versandkostenerstattung bei Bestellung aus Luxemburg über einen Versandhändler aus D

Hallo,

Folgender Fall:

Angenommen eine Person A bestellt über den Marktplatz eines deutschen Onlinehändlers B bei einer in Luxemburg ansässigen Firma C einen DVD-Brenner mit einem Wert von über 40,- EUR. Das Gerät gefällt jedoch nicht und wird wieder zurückgeschickt. Es fallen Versandkosten von 17,- EUR an. C erstattet den Kaufpreis, weigert sich jedoch die Versandkosten zu erstatten. In den AGB steht dass diese "gegebenenfalls erstattet" würden.

Gilt in einem solchen Fall deutsches Recht, das den Händler meines Wissens nach zur Rückerstattung verpflichtet, oder kann C nach dem Fernabsatzrecht seines Herkunftslandes agieren?


Viele Grüße,
Sharraz
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 21:58
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AW: Versandkostenerstattung bei Bestellung aus Luxemburg über einen Versandhändler au

Zitat:
Zitat von Sharraz
eine [ in Deuschland ansässige ] Person A bestellt über den Marktplatz eines deutschen Onlinehändlers B bei einer in Luxemburg ansässigen Firma C .... In den AGB steht dass

Gilt in einem solchen Fall deutsches Recht
Welches recht auf den Vertrag Anwendung findet, das richtet sich zunächst einmal danach, was Käufer u. Verkäufer über das anzuwendende Recht vereinbart haben.

Ohne solche Rechtswahl ist auch nicht so sehr von Belang, wo der Marktplatzbetreiber ansässig ist, sondern es kommt darauf an, wo die beiden Kaufvertragspartner ansässig sind. Bei einem in Deutschland ansässigen Luxemburger wäre dies das deutsche Recht, von der ausländische Verkäufer "in Deutschland" geworben hätte, was selbst dann denkbar wäre, wenn der Kaufvertrag über eine (auch) an deutsche gerichtete Verkaufsplattform eines in Spanien ansässigen Betreibers geschlossen worden wäre.

ABER: Auf alle Fälle gelten die deutschen Verbraucherschutzvorschriften zugunsten des in D ansässigen Verbrauchers, selbst bei einer abweichenden Rechtswahl.

Zitat:
kann C nach dem Fernabsatzrecht seines Herkunftslandes agieren?
Nein.

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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 22:20
Boardneuling
 
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AW: Versandkostenerstattung bei Bestellung aus Luxemburg über einen Versandhändler au

Zitat:
Zitat von once
ABER: Auf alle Fälle gelten die deutschen Verbraucherschutzvorschriften zugunsten des in D ansässigen Verbrauchers, selbst bei einer abweichenden Rechtswahl.
Das würde also bedeuten, dass C die Versandkosten übernehmen musst?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 23:11
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AW: Versandkostenerstattung bei Bestellung aus Luxemburg über einen Versandhändler au

Zitat:
Zitat von Sharraz
Das würde also bedeuten, dass C die Versandkosten übernehmen musst?
Nach luxemburgischem Recht muß der Fernabsatzunternehmer nach einem Widerruf alle an geleisteten Zahlungen des Verbrauchers ( Kaufpreis + Hinsendekosten ) erstatten, außer den Rücksendskosten.

Siehe dazu die Erläuterungen:

Livraison de biens
Durant le délai de rétractation, le consommateur peut renvoyer (à ses frais) la marchandise à l’expéditeur.

Le professionnel doit alors rembourser les sommes versées par le consommateur dans un délai de 30 jours (sauf frais directs de renvoi de la marchandise).

---> Der luxemburgische Verbraucher muß nach einem Widerruf immer auf eigene Kosten zurücksenden, erhält aber immer seine Hinversandkosten erstattet.

Zitat:
Zitat von Sharraz
Das würde also bedeuten, dass C die [Rück-] Versandkosten übernehmen musst?
Nach deutschem Recht ist "nur" explizit geregelt, daß jedenfalls bei "teuren" Waren der Unternehmer die RÜCKSENDEKOSTEN tragen/erstatten muß; zur Erstattung der HINSENDEKOSTEN herrscht eine gewisse Ratlosigkeit/Rechtsunsicherheit in Deutschland.

Häufig wurde bei einer Klage in Deutschland einem Verbraucher ein Anspruch auf Rückerstattung seiner Hinsendekosten zuerkannt; der BGH hat jetzt beim EuGH rückgefragt, ob die deutsche Gesetzesregelung zu den Hinsendekosten Eu-konform sei. ( Die RÜCKSENDEKOSTEN-Frage ist dank klarer gesetzlicher Regelung so gut wie nie Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten ).

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