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Versandhausretoure

Dies ist eine Diskussion zu Versandhausretoure innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 28.06.2011, 14:08
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Versandhausretoure

Moin,
hab sowas ähnliches schon gelesen, bitte trotzdem um Antworten.

Angenommen, Person A bestellt bei Versandhaus (V) mehrere Artikel, es kommen 2 Pakete, nichts passt, alles wird in EINEM Paket zurück gesandt (mit Retourenzettel aller Produkte)
Es gibt noch Person B, auf dessen Namen alles läuft und der bei der paketrückgabe dabei war.
Person B bekommt nach einigen Wochen eine Mahnung über ein Produkt, das nicht zurückgeschickt bzw. angekommen ist.
Person A und Person B sind verheiratet, Person A erledigt Postkram immer für Person B mit und ruft beim V an.
Einige Tage später bekommt B einen Brief mit einer eidesstattlichen Erklärung und einer Abtrittserklärung der Ansprüche des Postdiensts an V.
Was könnte/sollte Person A bzw. B nun tun? Was für Probleme könnte die eidesstattliche Erklärung mit sich ziehen, wenn die Wahrheit gesprochen wurde?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 13:19
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AW: Versandhausretoure

Zitat:
Zitat von Ciden Beitrag anzeigen
Person B bekommt nach einigen Wochen eine Mahnung über ein Produkt, das nicht zurückgeschickt bzw. angekommen ist.
Warum B? Ich denke A hat bestellt.


Zitat:
Was könnte/sollte Person A bzw. B nun tun?
A oder B (ka wer jetzt betroffen ist) könnte die eidesstattliche Erklärung abgeben. Oder sie könnte es lassen. Sie könnte auch zusätzlich die Forderung abtreten oder es lassen. Was die betreffende Person konkret tun sollte muss sie schon selbst entscheiden, ggf. nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.

Zitat:
Was für Probleme könnte die eidesstattliche Erklärung mit sich ziehen, wenn die Wahrheit gesprochen wurde?
Wenn die Wahrheit erklärt wird, dann ist das einzige Problem, dass jemand (sprich: Ein Richter) dies nicht glaubt und aus welchen Gründen auch immer zu der Erkenntnis kommt, es sei gelogen worden. Das hat dann ein paar unangenehme Konsequenzen.
Spontan würde ich sagen, dass beispielsweise die Tatsache, dass A und B übereinstimmend sagen, alle Artikel seien in einem Paket verschickt worden, zumindest Zweifel aufwirft, wenn das Paket zwar ankommt, aber nicht alle Artikel enthält.
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