Dies ist eine Diskussion zu Versandhausretoure innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Versandhausretoure hab sowas ähnliches schon gelesen, bitte trotzdem um Antworten. Angenommen, Person A bestellt bei Versandhaus (V) mehrere Artikel, es kommen 2 Pakete, nichts passt, alles wird in EINEM Paket zurück gesandt (mit Retourenzettel aller Produkte) Es gibt noch Person B, auf dessen Namen alles läuft und der bei der paketrückgabe dabei war. Person B bekommt nach einigen Wochen eine Mahnung über ein Produkt, das nicht zurückgeschickt bzw. angekommen ist. Person A und Person B sind verheiratet, Person A erledigt Postkram immer für Person B mit und ruft beim V an. Einige Tage später bekommt B einen Brief mit einer eidesstattlichen Erklärung und einer Abtrittserklärung der Ansprüche des Postdiensts an V. Was könnte/sollte Person A bzw. B nun tun? Was für Probleme könnte die eidesstattliche Erklärung mit sich ziehen, wenn die Wahrheit gesprochen wurde? |
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| AW: Versandhausretoure Zitat: ![]() Zitat:
Zitat:
Spontan würde ich sagen, dass beispielsweise die Tatsache, dass A und B übereinstimmend sagen, alle Artikel seien in einem Paket verschickt worden, zumindest Zweifel aufwirft, wenn das Paket zwar ankommt, aber nicht alle Artikel enthält. |
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