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Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt

Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 25.12.2011, 15:14
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Angry Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt

Hallo,

Eine Privatperson hatte in einem Internetshop einen Fahrradhelm für seinen Sohn bestellt. Der Helm wurde zuhause sehr sorgsam aufprobiert, und es wurde festgestellt, daß er nicht den Vorstellungen des Sohnes entsprach.
Die Person machte dann also vom Widerrufsrecht gebrauch und sendete den Helm zurück.

Nun behauptet der Verkäufer(8Tage nach Erhalt der Rücksendung), daß der Helm einen Kratzer im Lack habe.

Bei der Anprobe kann der definitif nicht entstanden sein. Falls der bei Lieferung schon vorhanden war, dann war er so minimal, daß die Person ihn nicht wahrgenommen hat.
Die andere Möglichkeit wäre der Rücktransport, was aber auch unwahrscheinlich ist, da sie den Helm genauso wieder verpackt hatte, wie sie ihn bekommen hatte.

Die Person fühlt sich nun als Verbraucher veräppelt und ärgert sich, denn sie hat ja lediglich die Ware zurückgesendet und möchte nun einfach ihr Geld wieder. Eine Rechtsschutzversicherung hat die Person,wie würde sie sich nun richtig verhalten?

Danke, Simon
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Alt 25.12.2011, 21:35
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AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt

Rückzahlung des vollen Kaufpreises (ggf. einschließlich der Kosten der Rücksendung, soweit nicht bei einem Kaufpreis bis 40 EUR zulässig auf den Käufer abgewälzt) verlangen. Wenn man will, Deckungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung beantragen; ggf. bieten die auch eine (kostenlose) Anwaltshotline an.
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"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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Alt 25.12.2011, 22:22
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AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt

Zitat:
Zitat von simon86 Beitrag anzeigen
Nun behauptet der Verkäufer(8Tage nach Erhalt der Rücksendung), daß der Helm einen Kratzer im Lack habe.

Bei der Anprobe kann der definitif nicht entstanden sein.
Pech für den Verkäufer.

Gemäß seinen eigenen Informationen über die Rechtsfolgen nach einem Widerruf ist er NICHT berechtigt, für die durch solche winzigen Kratzerchen hervorgerufenen Wertminderungen Ersatz verlangen zu können:

Zitat:
Können Sie uns die empfangene Leistung ... nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Zweifel, ob (angebliche) Kratzer auf einen "über ein Testen und Ausprobieren wie in einem Ladengeschäft üblich" hinausgehenden Umgang des Käufers zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Verkäufers. ( Der Verkäufer hätte kratzerempfindliche Radhelme mit einer Klebeschutzfolie versehen versenden können samt Hinweis, daß zu Prüfzwecken die Schutzfolie nicht entfernt werden soll, um beim Helmtesten eine Ersatzpflicht für kratzerbedingte Wertminderungen vermeiden zu können. )

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  #4 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 23:03
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AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt

Wie würde dann beispielsweise ein Text aussehen, den man dem Verkäufer schreiben sollte?

Und was, wenn er trotzdem nicht gewillt ist, den vollen Betrag zurückzuerstatten?

Danke+ Gruß ,
Simon
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  #5 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 23:05
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AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt

Zitat:
Zitat von soliton
Rückzahlung des vollen Kaufpreises (ggf. einschließlich der Kosten der Rücksendung, soweit nicht bei einem Kaufpreis bis 40 EUR zulässig auf den Käufer abgewälzt) verlangen.
genau. auch die "zum-verbraucher-hin-porto-kosten" müssen immer zurückerstattet werden (unabhängig vom kaufpreis).
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  #6 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 00:04
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AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt

Zitat:
Zitat von simon86 Beitrag anzeigen
Wie würde dann beispielsweise ein Text aussehen, den man dem Verkäufer schreiben sollte?
Z. B. so, wie in #1 - personalisiert.

Zitat:
Zitat von simon86 Beitrag anzeigen
Und was, wenn er trotzdem nicht gewillt ist, den vollen Betrag zurückzuerstatten?
Mahnbescheid, Klage.
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  #7 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 00:08
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AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
genau. auch die "zum-verbraucher-hin-porto-kosten" müssen immer zurückerstattet werden (unabhängig vom kaufpreis).
Danke für den guten Hinweis.

Das hatte ich im "Kaufpreis" (= alles, was der Käufer an den Verkäufer gezahlt hat, nicht nur das, was der Verkäufer als "Kaufpreis" bezeichnet) erfasst, aber das war zu unklar formuliert (weil ja Kaufpreis und Versandkosten vom Verkäufer oft getrennt ausgewiesen sind, obwohl es sich im Sinne des Kaufvertrags und aus Sicht des Käufers ja um eine einheitliche Leistung handelt).

Der Vertrag wird rückabgewickelt, und in diesem Verhältnis haben die Parteien einander zurückzugewähren, was sie ursprünglich erhalten haben. Wenn also X EUR (einschließlich Versendungskosten für den Hinweg) ursprünglich an den Verkäufer gezahlt wurden, muss er grundsätzlich auch X EUR zurückzahlen. Für die Kosten der Rücksendung wiederum gibt es eine spezielle gesetzliche Regelung, die vom Kaufpreis abhängt. So war das gemeint.
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  #8 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 00:34
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AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt

Ja, das hatte ich auch so gemeint, also Kaufpreis+ Versandkosten+Rücksendekosten.

Danke
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  #9 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 17:49
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Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Der Vertrag wird rückabgewickelt, und in diesem Verhältnis haben die Parteien einander zurückzugewähren, was sie ursprünglich erhalten haben. Wenn also X EUR (einschließlich Versendungskosten für den Hinweg) ursprünglich an den Verkäufer gezahlt wurden, muss er grundsätzlich auch X EUR zurückzahlen.
Sofern der (Kauf-)Vertrag samt vertraglicher Regelung über eine entgeltliche Versendung zum Käufer nicht den Vorschriften über ein Fernabsatz-Widerrufsrecht unterliegt, hätte nach deutschem Recht nach/bei einem Rücktritt der Käufer(!) die Hinsendekosten zu tragen ( genauer: für die erlangte herauszugebende, aber naturgemäß nicht mehr herausgebbare "Hinversandversandleistung" stattdessen Wertersatz zu leisten gemäß § 346 Absatz 2 Satz 2 BGB in Höhe einer vertraglich vereinbarten Gegenleistung für die erlangte "Hinversand-Leistung". Der Verkäufer hätte also sämtliche erlangten Zahlungen ( Kaufpreis+Hinversandkosten) zurückzugewähren, der Käufer seinerseits hätte "Wertersatz" für die erlangte "Hinversendung" in Höhe der vereinbarten Versandkosten zu erstatten ---> Der Versender hätte lediglich Kaufpreis+Hinversand - Hinversand = Kaufpreis zu erstatten ).

Dies gilt laut EuGH allerdings nicht bei Ausübung eines der Umsetzung der EU-Fernabsatzrichtlinie dienenden Fernabsatz-Widerrufsrechts.

Der BGH hatte festgestellt, dass es nach deutschem Recht keinen ausdrücklichen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Zusendung der bestellten Ware im Fall des Widerrufs gibt und deshalb den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht.

"Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren." ( EU-Fernabsatzrichtlinie )

Die deutsche Regierung war in ihrer Stellungnahme der Meinung, dass der Kostenbegriff eng auszulegen ist. Demnach war sie der Ansicht, dass nur der Preis der Ware oder der Dienstleistung unter die Formulierung „geleistete Zahlungen” fällt – nicht aber die Versandkosten. Der Lieferer habe die Hinsendekosten deshalb nicht zu erstatten.

http://www.telemedicus.info/urteile/...-Widerruf.html

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Alt 27.12.2011, 20:16
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Hervorragende Richtigstellung. Bravo! (Ernsthaft.)
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Geändert von Soliton (27.12.2011 um 20:45 Uhr).
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