Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Eine Privatperson hatte in einem Internetshop einen Fahrradhelm für seinen Sohn bestellt. Der Helm wurde zuhause sehr sorgsam aufprobiert, und es wurde festgestellt, daß er nicht den Vorstellungen des Sohnes entsprach. Die Person machte dann also vom Widerrufsrecht gebrauch und sendete den Helm zurück. Nun behauptet der Verkäufer(8Tage nach Erhalt der Rücksendung), daß der Helm einen Kratzer im Lack habe. Bei der Anprobe kann der definitif nicht entstanden sein. Falls der bei Lieferung schon vorhanden war, dann war er so minimal, daß die Person ihn nicht wahrgenommen hat. Die andere Möglichkeit wäre der Rücktransport, was aber auch unwahrscheinlich ist, da sie den Helm genauso wieder verpackt hatte, wie sie ihn bekommen hatte. Die Person fühlt sich nun als Verbraucher veräppelt und ärgert sich, denn sie hat ja lediglich die Ware zurückgesendet und möchte nun einfach ihr Geld wieder. Eine Rechtsschutzversicherung hat die Person,wie würde sie sich nun richtig verhalten? Danke, Simon |
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| AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt Rückzahlung des vollen Kaufpreises (ggf. einschließlich der Kosten der Rücksendung, soweit nicht bei einem Kaufpreis bis 40 EUR zulässig auf den Käufer abgewälzt) verlangen. Wenn man will, Deckungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung beantragen; ggf. bieten die auch eine (kostenlose) Anwaltshotline an.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt Zitat:
Gemäß seinen eigenen Informationen über die Rechtsfolgen nach einem Widerruf ist er NICHT berechtigt, für die durch solche winzigen Kratzerchen hervorgerufenen Wertminderungen Ersatz verlangen zu können: Zitat:
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| AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt Wie würde dann beispielsweise ein Text aussehen, den man dem Verkäufer schreiben sollte? Und was, wenn er trotzdem nicht gewillt ist, den vollen Betrag zurückzuerstatten? Danke+ Gruß , Simon |
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| AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt Zitat:
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| AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt Zitat:
Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt Zitat:
![]() Das hatte ich im "Kaufpreis" (= alles, was der Käufer an den Verkäufer gezahlt hat, nicht nur das, was der Verkäufer als "Kaufpreis" bezeichnet) erfasst, aber das war zu unklar formuliert (weil ja Kaufpreis und Versandkosten vom Verkäufer oft getrennt ausgewiesen sind, obwohl es sich im Sinne des Kaufvertrags und aus Sicht des Käufers ja um eine einheitliche Leistung handelt). Der Vertrag wird rückabgewickelt, und in diesem Verhältnis haben die Parteien einander zurückzugewähren, was sie ursprünglich erhalten haben. Wenn also X EUR (einschließlich Versendungskosten für den Hinweg) ursprünglich an den Verkäufer gezahlt wurden, muss er grundsätzlich auch X EUR zurückzahlen. Für die Kosten der Rücksendung wiederum gibt es eine spezielle gesetzliche Regelung, die vom Kaufpreis abhängt. So war das gemeint.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt Ja, das hatte ich auch so gemeint, also Kaufpreis+ Versandkosten+Rücksendekosten. Danke |
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| AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt Zitat:
Dies gilt laut EuGH allerdings nicht bei Ausübung eines der Umsetzung der EU-Fernabsatzrichtlinie dienenden Fernabsatz-Widerrufsrechts. Der BGH hatte festgestellt, dass es nach deutschem Recht keinen ausdrücklichen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Zusendung der bestellten Ware im Fall des Widerrufs gibt und deshalb den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. "Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren." ( EU-Fernabsatzrichtlinie ) Die deutsche Regierung war in ihrer Stellungnahme der Meinung, dass der Kostenbegriff eng auszulegen ist. Demnach war sie der Ansicht, dass nur der Preis der Ware oder der Dienstleistung unter die Formulierung „geleistete Zahlungen” fällt – nicht aber die Versandkosten. Der Lieferer habe die Hinsendekosten deshalb nicht zu erstatten. http://www.telemedicus.info/urteile/...-Widerruf.html 11 |
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| AW: Verkäufer will Betrag nicht erstatten, weil Artikel angeblich beschädigt Hervorragende Richtigstellung. Bravo! (Ernsthaft.)
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. Geändert von Soliton (27.12.2011 um 20:45 Uhr). |
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