Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verhalten bei Mahnbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Verhalten bei Mahnbescheid innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 07:36
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, rudirentier hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rudirentier hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rudirentier hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rudirentier hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rudirentier hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rudirentier hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rudirentier hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rudirentier hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rudirentier hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rudirentier hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verhalten bei Mahnbescheid

Folgender hypothetischer Fall: ein Inkassounternehmen treibt eine berechtigte Forderung bei einem Schuldner per Brief ein. Geschuldeter Betrag ist minimal, ca. 10 Euro, die Gesamtforderung des Inkasso beträgt ca. 50 Euro. Schuldner ignoriert Briefe, geforderte Summe steigt. Inkasso schickt Vergleichsangebot über 50 Euro. Schuldner nimmt Vergleich an, antwortet dies dem Inkasso per Einschreiben und zahlt die volle Vergleichssumme fristgerecht. Inkasso bedankt sich für die erste Rate und fordert nun zusätzliche 50 Euro als zweite Rate. Schuldner ignoriert weitere Briefe. Schuldner erhält gerichtlichen Mahnbescheid über die ürsprüngliche Forderung vom 10 Euro plus Gebühren und Gerichtskosten etc., Forderung nun nocheinmal ca. 100 Euro. Wie würde sich ein rechtskundiger Schuldner in diesem Fall verhalten?

Beste Grüße
Rudi

Geändert von rudirentier (16.01.2012 um 08:13 Uhr). Grund: Gläubiger durch Schuldner ersetzt!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 07:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.110
99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)  
AW: Verhalten bei Mahnbescheid

Dem Mahnbescheid ist zu widersprechen, wenn man erreichen will, dass der Mahner seine Forderung in allen Punkten (gerichtlich) beweisen muss.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 07:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Verhalten bei Mahnbescheid

Na, erst mal die Vereinbarung mit dem Inkassobüro genau durchlesen und sehen, ob mit dem Vergleich auch alle Schulden getilgt wären. Wenn ja: Widerspruch gegen MB einlegen. In der streitigen Verhandlung legt man dann den Vergleich und den Zahlungsnachweis vor.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
forderung, inkasso, mahnbescheid

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
wie verhalten? Straßenverkehrsrecht 19.10.2011 16:55
Wie verhalten Strafrecht / Strafprozeßrecht 12.10.2007 19:57
Wie verhalten? Schulrecht und Hochschulrecht 23.08.2007 16:13
Kosten für Mahnbescheid: war die Frist bis zum Mahnbescheid überhaupt angemessen? Bankrecht 08.02.2007 01:35
Wie verhalten? Arbeitsrecht 13.08.2006 22:44





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN