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Unwirksamer Vertragsabschluss bzw. Widerrufsrecht?!

Dies ist eine Diskussion zu Unwirksamer Vertragsabschluss bzw. Widerrufsrecht?! innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 14:27
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Unwirksamer Vertragsabschluss bzw. Widerrufsrecht?!

Hallo zusammen,

mal ein etwas schwieriger Fall. Zuerst ein paar kurze Hintergrundinfos:
Es geht um einen Kaufvertrag. Es gibt eine Lebensgemeinschaft (keine Ehe) von Mann A und Frau B. Sie sind zusammen und wohnen zusammen aber sind wie gesagt nicht verheiratet. Mann A hat ein Einzelunternehmen und Frau B ist Hausfrau.

Nun zu der Situation: Eines Tages klingelt ein Haustürvertreter am Haus der beiden (die Wohnanschrift ist gleichzeitig die Firmenanschrift). Nur Frau B ist da und lässt sich von dem Vertreter überreden ein Foto zu kaufen, dass im April geliefert werden soll. Im Kaufvertrag wird die Firma als Auftraggeber eingetragen und der Name von Frau B (als Inhaber bzw. Zeichnungsberechtigte der Firma), am Schluss unterschreiben beide (Vertreter und Frau B).

Einige Tage nach dem Besuch des Vertreters überlegt Frau B den Vertrag zu widerrufen, da sie nicht mehr so überzeugt ist von dem Bild. Also widerruft sie fristgerecht 9 Tage nach Vertragsabschluss. Eine Woche darauf bekommt sie Antwort von der Firma des Vertreters, dass ihr kein Widerrufsrecht zusteht und sie kein Verbraucher im Sinn des § 13 BGB ist.
(Mann A hat zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung von diesem Geschäft, da das Bild eigentlich ein Geburtstagsgeschenk für ihn sein sollte...)

Frau B ist aber weder offiziell Handlungsberechtigt noch hat sie irgendetwas mit dem Unternehmen von Mann A zu tun bzw. ist irgendwo als Berechtigte eingetragen.

Meiner Meinung nach ist der Vertrag nichtig, da sie nichts für die Firma entscheiden darf bzw. wenn der Vertrag zustande kam, dann als Verbraucherin und nicht als Unternehmerin.

Was meint ihr, wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank schonmal.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 08:55
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AW: Unwirksamer Vertragsabschluss bzw. Widerrufsrecht?!

Der Vertrag könnte mangels Zeichnungsberechtigung nichtig sein. Ich fürchte jedoch, dass Frau B dann dem Lieferanten schadensersatzpflichtig wäre und evtl. auch strafrechtliche Konsequenzen in Richtung Urkundenfälschung o.ä. zu befürchten hätte.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 16:10
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AW: Unwirksamer Vertragsabschluss bzw. Widerrufsrecht?!

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich sehe das genauso wie du. Da Frau B keinerlei Vertretungsvollmacht besitzt, müsste der Vertrag nichtig sein.
Nach § 177 BGB hängt der Vertrag von der Genehmigung des Vertretenen ab, also von Mann A. Da Mann A aber keine Genehmigung gegeben hat besteht auch kein Anspruch auf Vertragserfüllung. Allerdings ist in § 179 BGB die Haftung beschrieben. In Absatz (3) haftet der Vertreter (Frau B) aber nicht, wenn der andere Teil (Haustürvertreter) den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen musste.
Dies trifft meiner Meinung nach zu, da Frau B nicht den gleichen Namen wie Mann A hat und man hier davon ausgehen konnte, dass Frau B keine Vetretungsvollmacht besitzt.

Sehe ich das richtig so??
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