Dies ist eine Diskussion zu unsachgemäß reparierter Geschirrspüler geliefert - wogegen verstößt Händler innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| unsachgemäß reparierter Geschirrspüler geliefert - wogegen verstößt Händler 2 Stunden später wird jedoch bemerkt, dass der Händler das Stromkabel des Geschirrspülers unsachgemäß geflickt hat, es hat an einer Stelle blaues Klebeband und war dort offensichtlich mal gerissen. Gegen welche Vorschriften, Gesetze oder Richtlinien verstößt dieser Händler und wie könnte man gegen ihn vorgehen? (in der Hinsicht, dass es sich vermutlich nicht um einen Einzelfall handelt und er die Gesundheit seiner Kunden mit den notdürftigen Reparaturen gefährdet) Der Kunde ruft den Händler an und weist ihn darauf hin, dass er das geflickte Kabel gefährlich findet und aufgrund des verlorenen Vertrauens den Kauf widerrufen möchte. Der Händler bietet zunächst den Austausch des Kabels an. Der Kunde möchte dies aber nicht, da er sich betrogen fühlt und nicht mehr sicher sein kann, dass der Händler sein Handwerk versteht. Daraufhin reagiert der Händler beleidigt, sofern das Gerät von ihm abgeholt werden soll, muss der Kunde erneut 20 Euro dafür bezahlen. Ist der Kunde in diesem Fall wirklich dazu verpflichtet, die 20 Euro für die Abholung zu bezahlen? Wäre für Antworten sehr sehr dankbar!!! |
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| AW: unsachgemäß reparierter Geschirrspüler geliefert - wogegen verstößt Händler Ich sehe hier einen Gewährleistungsfall. Der Kunde hat die Wahl, das Gerät vom Händler reparieren oder austauschen zu lassen - Rücktritt vom Kauf ist zunächst nicht möglich. Erst wenn Austausch oder Reparatur erfolglos wären, könnte dies infrage kommen. Im Beiepiel wäre wohl der Austausch des Kabels angebracht, weil vermutlich kein gleichwertiges Gerät zur Verfügung steht. Bzgl. des Vertrauens müsste der Kunde sich ein wenig zusammenreißen, immerhin hatte er beim Kauf genügend Vertrauen zu dem Händler. Edit: Wenn der Händler sich aus Kulanz auf Rückabwicklung einlässt, kann er mMn durchaus Transportgebühren verlangen. |
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| AW: unsachgemäß reparierter Geschirrspüler geliefert - wogegen verstößt Händler Hinsichtlich des Rücktritts sehe ich dies genauso. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, wenn der Mangel erheblich ist. Dies ist er im vorliegenden Fall nicht, da ein neues Kabel im Vergleich zum Restwert der Maschine wohl weit unter 10 Prozent liege sollten. Zudem gilt im Kaufrecht der Vorrang der Nacherfüllung, d.h. der Käufer kann zunächst nur Reparatur oder Neulieferung verlangen. Welche von beiden Möglichkeiten greift ergibt sich dann nach der relativen Verhältnismäßigkeit. D.h. der Verkäufer kann eine Ersatzlieferung i. H. v. 500€ verweigern, wenn der eigentliche Reparaturaufwand nur 10€ Beträgt. Im konkreten Fall kann der Käufer zunächst nur auf Reparatur bestehen. |
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| AW: unsachgemäß reparierter Geschirrspüler geliefert - wogegen verstößt Händler Da die Rücknahme wie meine Vorredner richtig ausgeführt haben nicht aufgrund einer Verpflichtung des Verkäufers erfolgen würde, sondern aus Kulanz, kann der Verkäufer sie natürlich auch von Bedingungen abhängig machen. Eine Nachbesserung in Form eines Kabelaustausches ist dem Kunden in diesem Fall ohne Weiteres zuzumuten. Die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit gehen nicht über das hinaus, was bei entdeckten Mängeln an Kaufsachen regelmäßig erwartet werden kann, und sind nach der Wertung des Gesetzgebers daher hinzunehmen. |
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