Dies ist eine Diskussion zu ungerechtfertigte Forderung innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| ungerechtfertigte Forderung Nehmen wir mal an, eine Person P fährt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel und führt für diese Fahrt eine gültige, gestempelte Fahrkarte mit sich. Nun kommt ein Kontrolleur K, der den Stempel der Karte nicht richtig interpretiert und P aufschreibt. Person P widerruft daraufhin eine Forderung einen erhöhten Fahrpreis zu zahlen. Person P kann außerdem Beweisen, dass es sich um ihre Fahrkarte handelt, da sie diese mit ihrer EC-Karte gekauft hat. Zudem gibt es einen Zeugen Z der bestätigen kann, dass Person P diese Fahrkarte eine Stunde zuvor gestempelt hat. Wie müsste Person P reagieren, wenn die Gegenseite die Forderung nicht einstellt und ein Inkassobüro einschaltet? Hätte Person P die Chance so rauszukommen, ohne dass sie im Endeffekt auf Kosten sitzen bleibt (eventuelle Anwaltskosten, ...)? Wer übernimmt solche Kosten? Bzw. braucht man überhaupt einen Anwalt oder kann man die Forderung vom Inkassobüro einfach ignorieren? (das wird ja bei solchen Abzockfirmen empfohlen, die ungerechtfertigte Forderungen stellen) Wenn ich nach einem solchen Fall google, kommen Fälle, in denen der Fahrgast wirklich einen Fehler gemacht hat und somit doch schwarzgefahren ist. Dieser Fall soll so konstruiert sein, dass Person P NICHT schwarzgefahren ist und trotzdem Zahlen soll. Ich hoffe ich habe alle Regeln beachtet und habe im richtigen Forum geschrieben. Ansonsten: Ich freue mich über eure Meinungen. Mit freundlichen Grüßen, Peter666 Geändert von Peter666 (16.06.2011 um 18:41 Uhr). |
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| AW: ungerechtfertigte Forderung Unklar ist, ob in diesem Beispielfall schon ein Inkassounternehmen beteiligt ist(?) Der fiktive P könnte alle Beweise für das ordnungsgemäß bezahlte Fahrgeld (incl. schriftlicher Zeugenaussage) zusammenfassen und an das Verkehrsunternehmen schicken, als Einschreiben mit Rückschein. Dabei könnte er außerdem erklären, dass er die Forderung auf keinen Fall bezahlen würde. Dann wären ein Mahnbescheid (widersprechen!) und ein Gerichtsverfahren die einzigen Schritte, die folgen könnten. Zu den Kosten: "Wer verliert, zahlt!" Bei einem Urteil trägt der Verlierer alle Kosten, Gericht und Anwälte, bei einem Vergleich würde vermutlich jeder seine Kosten tragen und die halben Gerichtskosten. Daher könnte es für P nützlich sein, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ggf. könnte dafür Prozesskostenhilfe (Amtsgericht!) in Anspruch genommen werden. |
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| AW: ungerechtfertigte Forderung @772 - möchte dir ein klein wenig widersprechen. ich meine, es ist nicht notwendig, irgendwas per einschreiben zu schicken. letzlich soll so ein schreiben das unternehmen ja nur in kenntniss setzen, dass sie sich jede weitere mühe sparen sollen, weil sie sowieso nicht mit ihrer forderung durchkommen. der fahrgast muss aber nicht den zugang eines solchen schreibens beweisen, daher ist ein einschreiben nicht nötig. sowas kann man sogar per mail machen, dann kostet es nix. falls nun bereits von einem inkassobüro gemahnt wird, kann man das selbe schreiben dem inkassobüro schicken. solche leute sind ja auch nicht dumm und sie werden, sofern die beweise eindeutig sind, nicht auf ein gerichtsverfahren ankommen lassen. da inkassobüros allerdings gerissene geldeintreiber sind, werden sie vermutlich dennoch ein oder zwei weitere briefe mit forderungen schicken und möglicherweise sogar einen gerichtlichen mahnbescheid zustellen lassen. da darf man sich halt nicht aus der ruhe bringen lassen und schwach werden. es ist lediglich wichtig, dass der fahrgast einem mahnbescheid (wenn der kommt) widerspricht. (wenn er auf den mahnbescheid nicht reagiert, hat er die a....karte gezogen und damit die forderung akzeptiert. dann ist nix mehr zu retten.) spätestens danach sollte dann aber ruhe sein. auch inkassobüros führen keine zwecklosen prozesse. daher wird die person auch keine anwältin brauchen und nix, was weiter geld kosten würde. |
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| AW: ungerechtfertigte Forderung Danke für eure Antworten! @772: In diesem Fall wäre bereits ein Inkassobüro beteiligt. kleine ergänzung: Person P hat sich in diesem fiktiven Fall die mühe gemacht eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einzureichen. Kann dazu jemand etwas sagen? Nützt das überhaupt noch etwas? Person P kann leider nicht beweißen, dass er genau diese gültige Fahrkarte, die er immer noch als Beweißstück aufgehoben hat, dem Kontrolleur vorgezeigt hat. Außerdem wurde die Fahrkarte in Zug A gestempelt und in Zug B wurde P vom Kontrolleur aufgeschrieben (Fahrkarte gültig, da 24-Stunden-Karte) Trotzdem würde normaler Menschenverstand ja darauf schließen lassen, dass P die Fahrkarte vorgezeit hat, die er auch bezahlt und gestempelt hat. Könnte dieser Umstand ausreichen, dass es zu einem Vergleich kommt? Oder ist es eindeutig, dass P einen Prozess gewinnt? Ich weiß, dass kann niemand genau sagen, aber eine Abschätzung kann man dazu ja abgeben. Sollte eine schriftliche Zeugenaussage einer bestimmten Form entsprechen, oder reicht da einfach Text (Aussage) + Unterschrift? @zeiten: Führt wirklich das Inkassobüro den Prozess oder das Verkehrsunternehmen? |
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| AW: ungerechtfertigte Forderung Eine solche Bewertung kann hier wohl niemand guten Gewissens abgeben. Einerseits hat P wohl nachweislich eine gültige Karte gekauft, die er vorzeigen konnte, andererseits hätte er diese auch an jemand anderen weiter geben können und wäre tatsächlich im Zug B "ohne" oder mit einer anderen Karte angetroffen worden. Welches Ansehen solche Kontrolleure vor Gericht haben kann ich nicht sagen, ebensowenig, inwieweit der von Dir zitierte "gesunde Menschenverstand" zum Tragen käme. Ohne solche Fälle zu kennen vermute ich, dass es dabei nicht zu einem Vergleich kommen dürfte. Eher vermute ich, dass das Verkehrsunternehmen "hopp oder topp" spielt, ein verlorener Prozess tut denen nicht weh, aber ein gewonnener spricht sich rum (großes Fragezeichen hinter dieser Spekulation). @zeiten: sorry, zu viel kleingeschreibsel |
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| AW: ungerechtfertigte Forderung Zitat:
wie das ausgehen würde, das kann ich auch nitch abschätzen. ich nehme an, die forderungen sind jetzt bei irgendwo 150 euro sowieso schon angelangt - kann das passen? da könnte man jetzt mal besagten brief schreiben und abwarten, was passiert. wenn noch ein mahnbescheid drauf kommt, wären das (ich glaube) 18 euro zusätzlcih. falls aber das inkassounternehmen seine felle schwimmen sieht, werden die nur noch ein paar mahnungen schicken, und dann ist schluss. das ist jetzt poker, was für harte nerven. wenn man keine spielernatur ist und die kohle hat und nicht die nächsten wochen mit som sch... zubringen will, dann würd ich zahlen. die lassen sich auch auf ratenzahlung ein, wenns nicht anders is.achtung: die gebühren von den inkassos sind oft voll überzogen. das muss man dann nicht alles zahlen. (ich hatte neulich eines, wo ich dann irgendwie 60 euro von der rechnung einfach abgezogen hab und den rest gezahlt. da geben die sich mit zufrieden, weil die wissen, dass sie vor gericht keine schnitte haben, wenn sie überteuerte gebühren eintreiben wollen.) Zitat:
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| AW: ungerechtfertigte Forderung Zitat:
Der Brief "ich zahle nix!" ist ganz wichtig, weil er jegliche halbherzigen und kostentreibenden Mahn-brief-spielchen abstellt, vor allem bei Inkassounternehmen. Danach kommt entweder ein Mahnbescheid oder nix mehr. |
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| AW: ungerechtfertigte Forderung Kann man bei dem Schreiben an das Inkassobüro denn behaupten, man könne beweißen, dass man diese Fahrkarte vorgezeigt hätte, ohne sich Strafbar zu machen? Ist ja nur eine Behauptung^^ Wenn es jemand geben sollte, der ein formloses Blatt Papier mit zB "Ich bestätige hiermit, dass Person P die Fahrkarte xyz vorgezeigt hat" mit seinem Namen unterschreibt, ist das Strafbar, wenn das so nicht Stimmt? Oder gibt es andere Tricks das Inkassobüro glauben zu lassen, es hätte vor Gericht keine change? |
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| AW: ungerechtfertigte Forderung Solche Tipps und Tricks gibt's hier von mir nicht. |
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| AW: ungerechtfertigte Forderung Zitat:
Zitat:
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