Dies ist eine Diskussion zu Ungerechtfertigte Einbehaltung von Rücksendekosten innerhalb des Forums Verbraucherrecht
| Umfrageergebnis anzeigen: Sind auch Ihnen ungerechtfertigt Rücksendekosten von einem Unternehmen einbehalten oder in Rechnung | |||
| Ja, obwohl der Widerruf vertragsgemäß erfolgte. | | 1 | 100,00% |
| Ja, das Unternehmen zeigte trotz unklarer Rechtsgrundlage keine Kulanz. | | 0 | 0% |
| Nein, das Unternehmen zeigte sich trotz unklarer Rechtsgrundlage kulant | | 0 | 0% |
| Nein, das Unternehmen zeigte sich trotz vetragswidriger Rücksendung kulant. | | 0 | 0% |
| Nein. | | 0 | 0% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| Im folgenden Fall wurden bei der fiktiven Firma Amizan mehrere sperrige Bettwaren und CDs bestellt. Das System machte aus dieser Bestellung 5 Einzelzustellungen. Aus dieser Bestellung wurde nun über das Amizan-Konto für drei der Artikel eine Rücksendung ohne Angaben von Gründen veranlasst. Das Verfahren läuft so ab, dass zunächst die gesamten Artikel der Bestellung angezeigt werden und dann die zurückzusenden Artikel auszuwählen sind. Das System generiert daraus entsprechende Rücksendebelege und Rücksendeetiketten. In diesem Fall splittete das System die Sendung wiederum in zwei Rücksendungen auf. Nach Eingang der Rücksendungen behielt Amizan aus den Erstattungskosten 2 * 3,50 EUR zurück und zwar erst auf nachfrage mit folgendem Hinweis: "Falls Sie das vorfrankierte Rücksendeetikett für Ihre Rücksendung verwenden, übernimmt Amizan die Rücksendekosten in folgenden Fällen:Geschickterweise hat das System den Wert der Rücksendekosten je Paket unter 40 EUR gedrückt, und das ist auf Nachfrage der Grund der Einbehaltung mit Verweis auf (ii). Tatsache ist aber, dass das System dem Kunden die Rücksendung in zwei Paketen vorgegeben hat, mit der Bitte, man möge auch so verfahren und das Paketmaterial von Amizan verwenden, obwohl alles gut in einen anderen vorhandenen Karton gepasst hätte. Der Gesamtwert der Rücklieferung übersteigt auch die vorgegeben 40 EUR, so dass im Grunde Punkt (ii) zur Anwendung kommen sollte. Fragen: Ist da irgendwo ein Denkfehler? Wo ist eigentlich Gerichtsort einer Klage bei privaten Käufen? Und an wen richtet sich hier in Deutschland ein "in Verzug setzen", wenn Amizan seinen Stammsitz in Luxemburg hat und auf seiner Webseite dafür keine Informationen bereit hält? |
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| amazon, einbehalt, rücksendekosten, rücksendung |
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