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unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe

Dies ist eine Diskussion zu unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 07.01.2012, 14:39
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Exclamation unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe

folgender Sachverhalt:

Beschuldigter wurde überfallen, Ausweis wurde gestohlen. Damit wurde bei einem Handybetreiber, in einem Shop, ein Vertrag und Handy im Namen des Opfers abgeschlossen/erhalten.

Vertrag und Rechnung kamen an die Adresse des Beschuldigten, sofort zur Polizei in die Akte, mit der Strafanzeige gegen Unbekannt gekommen, Polizei macht bisher nichts, sondern sagt man müsse warten.

Rechnungen und Mahnungen des Handynutzers kommen, es wird immer wieder beteuert, das der Beschuldigte den Vertrag nicht abgeschlossen habe, es wird eine Kopie der Anzeige der Polizei angeboten aber abgelehnt. Inkasso kommt, dasselbe Spiel mit dem angebotenen Schriftstück der Kriminalpolizei, abgelehnt, weil Perso im handyshop vorgezeigt, Mitarbeiter für unfehlbar befunden.

Mahnbescheid widersprochen, dann plötzlich Vollstreckungsbescheid, bei der genannten Sachlage und durch unglückliche Umstände Frist versäumt, unglücklich heißt, nicht relevant für mögliche aufschiebende Wirkung der Frist, Beschuldigter hat schon nachgeforscht ob Gründe ausreichen. Widersprochener Mahnbescheid wurde aber ignoriert, das ist das Kuriose bzw. der Fall insgesamt.

Durch die Vorgeschichte stellt sich hier die Frage, inwieweit die Rechtsmittel überhaupt berechtigt sind/waren und ob sich der Handybetreiber und Inkassounternehmen inkl. deren Anwalt nicht strafbar gemacht haben oder ist am Ende bei der Sachlage, tatsächlich der Beschuldigte der Dumme? Vor allem, gestohlener Ausweis ist die alte Version, neuer Ausweis ist zwangsläufig der Neue für 30 Euro geworden.

Und wichtig, die Frist des Vollstreckungsbescheids hat der Beschuldigte versäumt, weil mehrere Fälle kamen und Einspruch versäumt wurde, aber wie erwähnt die ganze Vorgeschichte..., wie sehen da Rechtsmittel und Wege aus? Aber es wurde eben nicht auf den widersprochenen Mahnbescheid, der fristgerecht zurückgeschickt wurde vom Handybetreiber, bzw. dessen rechtliche Vertretung reagiert.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 15:03
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AW: unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe

ich habe den sachverhalt nicht verstanden. wurde dem mahnbescheid widersprochen und wenn ja, innerhalb welchen zeitraums?

ist schon ein vollstreckungsbescheid da?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 15:09
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AW: unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe

Dem Mahnbescheid wurde fristgerecht widersprochen. Hat die Gläubigerseite aber anscheinend nicht interessiert und nach weiteren Wochen kam der Vollstreckungsbescheid, Widerspruchsfrist wurde aber unglücklich versäumt. Man beachte aber die Vorgeschichte. Die Kriminalpolizei hat in den Akten den Vertrag der durch den wahrscheinlichen Täter abgeschlossen wurde.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 15:39
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AW: unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe

Zitat:
Dem Mahnbescheid wurde fristgerecht widersprochen.
der wurde auch ans gericht geschickt oder? kann man das beweisen (einschreiben?). hat man mal mit dem gericht gesprochen?

Zitat:
Hat die Gläubigerseite aber anscheinend nicht interessiert und nach weiteren Wochen kam der Vollstreckungsbescheid
das halte ich für äußerst merkwürdig, da (soweit es mir bekannt ist) das gericht nur aufgrund eines unwidersprochenen mahnbescheids einen vollstreckungsbescheid erlassen darf.

Zitat:
Man beachte aber die Vorgeschichte. Die Kriminalpolizei hat in den Akten den Vertrag der durch den wahrscheinlichen Täter abgeschlossen wurde.
die vorgeschichte ist mmn unerheblich.
hera likes this.
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Alt 07.01.2012, 15:40
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AW: unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe

Als Nachtrag:

Der angebliche Schuldner hat heute Post vom Rechtsanwalt erhalten. Dort wurde gesagt, man habe einen vollstreckbaren Titel gegen ihn in der Hand. Daraufhin hat der angebliche Schuldner alles durchforstet und den halbgeöffneten Brief des Amtsgerichts gefunden, mit dem Vollstreckungsbescheid. Es ist passiert, weil die Person von vielen Gerichten Post bekommen hat, weil mit dem gestohlenen Ausweis Bestellungen oder Verträge abgeschlossen wurden und er den Überblick verloren hat, daher meinn Ausdruck, von den beiden ersten Beiträgen "unglücklich versäumt". Alle anderen Schriftstücke wurden bearbeitet und auch der Mahnbescheid und das wurde dokumentiert. Und da setze ich an, ob der "Schuldner" da nicht gegen angehen kann, normal muss es doch nach normalen Ablauf zu einer Verhandlung kommen oder nicht, spätestens da wäre dann alles geklärt worden.

Und das Verhalten des Handybetreibers, das man unfehlbar sei und nichts akzeptiert geht doch auch nicht.

Kann man da nicht eine Klage wegen Verleumdung oder sonstiges, zusätzlich stellen, zusätzlich zu weiteren Möglichkeiten, die erstmal wichtig sind?

Es gibt ja diesen § 767, aber der befasst sich ja nichtmehr mit dem Sachverhalt ansich oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 15:46
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AW: unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe

Mir ist ein Schritt früher noch was unklar:

Es gab einen Mahnbescheid (vor dem Vollstreckungsbescheid) und gegen den hat der Schuldner beim zuständigen Gericht Widerspruch eingelegt?
Denn das Gericht erlässt ja nur dann einen Vollstreckungsbescheid, wenn ein solcher nicht eingelegt wird. Da hat ja der Gläubiger erstmal nichts mit zu tun...
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Alt 07.01.2012, 15:52
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AW: unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe

Der Widerpsruch wurde zum zuständigen Gericht hingeschickt. Das der Gläubiger dann mit dem automatischen Versenden des Vollstreckungbescheides nichts zu tun hat, wusste man nicht. Man hat nur gehört, das bei Widerspruch dann eine Verhandlung vor dem Amtsgericht üblich sei und darauf hat der "Schuldner" dann gewartet, damit sich dann alles klärt, kam aber nichts, sondern irgendwann der Vollstreckungsbescheid, der "Schuldner" meint sich erinnern zu können 4 Wochen nach dem Mahnbescheid, da war der "Schuldner" erstmal verdutzt und hat den halbgeöffnet zu den anderen Bescheiden gelegt, die ankamen wegen der Sache mit dem geklauten Perso, etc. und dann schlichtweg die Frist versäumt in diesem Fall versäumt, es wurde extra Buch geführt, weil sich die Fälle häuften, nur DIESER Vollstreckungsbescheid wurde versäumt. Der Vordruck vom Mahnbescheid ist auch weg und als "versendet" dokumentiert worden.

Es kam auch kein Schreiben vom Amtsgericht, das die Frist nicht eingehalten wurde oder sonstiges.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 15:55
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AW: unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe

Wenn man nachweisen kann, dass der Widerspruch ans zuständige Gericht gesendet wurde, sollte man sich mal an dieses wenden und nachfragen, warum trotz Widerspruch ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde
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  #9 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 16:03
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AW: unfassbarer Fall - Glauben an Rechtsstaat auf der Kippe

Das wird juristisch nicht nachweisbar sein. Der "Schuldner" lebt alleine und hat auch alleine Buch geführt, wann wo was verschickt wurde, da kann das Gericht ja sagen, das man das alles nachträglich gemacht haben könnte und das nicht ausreicht. Man kann auch schlecht den noch vorhandenen Rest des abgetrennten Widerspruchs vom Mahnbescheid zeigen, das wird nicht reichen, weil der Widerspruch selbst kann dann ja zuhause rumliegen.

Das Ganze ist eine Farce, ich habe schon im Internet gelesen, das einige MB's anscheinend nicht ankommen sollen, bei Gerichten, normal erwartet man das nur bei dubiosen Firmen, die dann behaupten ist nix gekommen, wobei aber der Rechtsstaat mittlerweile ja auch..., naja ihr wisst, was ich meine, aber der "Schuldner" hat sich verlassen, das sowas auch dann dort ankommt, aber wenn man sich heutzutage auf etwas verlässt, ist man wohl verlassen. Da muss der Schuldner schon bei Gerichten, die teuren Einschreiben mit Rückschein in Auftrag geben, unfasssbar...
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  #10 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 16:08
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Zitat:
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Aber es wurde eben nicht auf den widersprochenen Mahnbescheid, der fristgerecht zurückgeschickt wurde vom Handybetreiber, bzw. dessen rechtliche Vertretung reagiert.
das klingt ganz danach, als ob der Widerspruch gegenüber dem Antragsteller erklärt wurde und gerade nicht gegenüber dem Gericht.
Mit einer Vollstreckungsabwehrklage (767) hat das auch nichts zu tun
Humungus likes this.
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