Dies ist eine Diskussion zu Unangemessene Kosten in Rechnung innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Unangemessene Kosten in Rechnung Angenommen, es geht um eine private Firma, und Leistungen eines ihren Fachmanns und reihnem Stundensatz ohne z.B. Materialien oder anderes. 1. Kann man als Argument die Berichte aus Internet beiliegen über die Stundensatz für ähnliche Leistungen so dass die Firma im end Effekt dürchschnittliche kosten in neue Rechnung stellt ? 2. Wurde die Rechnung schon erstellt dann muss man die akzeptieren so wie es ist und nächstes mal den anderen günstigen Anbieter aussuchen ? 3. Mann muss sicht vorher über den Stundensatz erkündigen, ggf, Kostenvoranschlag anfordern ? 4. Gibt es für alle Leistungsanbieter die Tarifregister so wie z.b. bei Zahnärtzte und Steuerberater ? (mänche schreiben Leistung gemäß ... dann folgt Referenzdokument) Danke |
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| AW: Unangemessene Kosten in Rechnung Wie heißt unsere Wirtschaftsordnung? War das nicht "freie (oder soziale) Marktwirtschaft"? ![]() Eine solche Rechnung setzt einen (mündlichen?) Vertrag voraus, und wer sich im Rahmen der vertraglichen Einigung nicht um den Preis kümmert ist - sorry - selbst schuld. Die Grenze der Legalität ist erst bei Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) oder Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB) erreicht, und da liegt die Messlatte sehr hoch, also mindestens bei 100 % Überteuerung. Zu 3. und 4.: In den meisten Fällen bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis, Gebührenordnungen o.ä. sind die Ausnahme. |
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| AW: Unangemessene Kosten in Rechnung Wenn man z.B. einen Sanitätstechniker anruft wegen der z.B. Wasserschaden, schließt man dann auch Vertrag ab ? |
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| AW: Unangemessene Kosten in Rechnung Aber sicher, wenn eine Aufforderung zum Handeln dabei ist, "Komm her und hilf mir!" Der Fach- und Geschäftsmann wird es sicher nicht aus humanitären Gründen tun! |
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| AW: Unangemessene Kosten in Rechnung Muss er auch nicht. Aber man schließt kein Vertrag dabei. Oder der Ruf "Komm und hilf mir" gilt als müntlich abgeschlossener Vertag ? Verstehe ich nicht. Also, noch mal die Sache: Man ruft den Techniker, Techniker kommt, repariert. Eine Woche Später kommt die Rechnung: Sagen wir mal so: 100 Euro pro Stunde, zwei Stunden, 200 Euro. (Nur reine Zeit ohne Materialien. Materialien kommen dazu, sind angemessen berechnet und kommen nicht in Frage.) Was sollte der Kunde tun, wenn er den Stundensatz zu teuer findet: a) ohne wiederspruch bezahlen. Nächstes mal einen anderen Techniker anrufen b) versuchen zu handeln. c) nicht bezahlen, wiederspruch schreiben. Danke. |
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| AW: Unangemessene Kosten in Rechnung Du wirst Dich wundern wie viele Verträge Du abschließt - eigentlich jedesmal, wenn Du in einem Laden etwas kaufst. Also ja, dieses Beispiel ist ein mündlicher Vertrag. Ob aber 100 € Stundenlohn schon Wucher - nein, sittenwidrig - sind, kann ich nicht sagen. In meiner Branche sicher nicht ;-> Zu Deinen Vorschlägen, was zu tun ist: a) und b) sind Möglichkeiten, vor allem b), wenn man einen Grund hat auf die Tränendrüse zu drücken. c) gibts nicht, ich meine "Widerspruch". Wenn man nicht zahlt, wird der Handwerker mahnen, dann einen Mahnbescheid erwirken und - wenn man dem widerspricht (also doch!) - eine Klage bei Gericht einreichen. Dann zählen die besseren Argumente, und nur wenn der Kunde welche hat lohnt es sich nicht zu zahlen. |
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| AW: Unangemessene Kosten in Rechnung war es evtl. ein Notdienst, ausserhalb der normalen Arbeitszeiten? Nachts/am Wochenende kommen saftige Zuschläge dazu ... |
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| AW: Unangemessene Kosten in Rechnung Zitat:
Hier dürfte es sich um einen Werkvertrag gehandelt haben, § 631 BGB, der dadurch geschlossen wurde, daß dem im Anruf beim Sanitätstechniker wegen Wasserschaden liegenden "Antrag auf Schließung eines Vertrags" durch die in einem "OK, ich komme" ( bzw. spätestens durch ein "hier bin ich!") liegende Annahme entsprochen wurde. § 632 BGB Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. --> Es dürfte nicht nötig gewesen sein AUSDRÜCKLICH zu vereinbaren, daß der Techniker für seine Werkleistung eine Vergütung verlangen können soll, weil allgemein bekannt ist, daß solche Handwerker üblicherweise nur gegen Vergütung tätig werden ( bei nachbarschaftlicher Beauftragung dürfte dies anders sein ). § 632 BGB Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. --> War am Telefon etwas zur Höhe der Vergütung vereinbart worden? (Nur) Dann wäre eine Vergütung in dieser Höhe zu leisten. War nichts zur Höhe vereinbart worden? Dann könnte der Handwerker keine "taxmäßige" Vergütung verlangen, weil es keine "gesetzlichen" Handwerker-Tarife gibt. Zitat:
---> Dein Monteur könnte also ( wenn er auf eine vorherige Vergütungs-Vereinbarung verzichten wollte ) bloß die "übliche" Vergütung verlangen. Zitat:
Zitat:
11 Geändert von once (01.09.2010 um 18:10 Uhr). Grund: ... |
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| AW: Unangemessene Kosten in Rechnung Danke an alle. Zusammenfassend: Wenn die Kosten nicht vorvereinbart sind, dann bezahlt man das was in der Rechnung steht. Dann eine Weitere Frage: Wie kann man die Kosten vorvereinbaren ? (besonders wenn der Aufwand schwer abschätzbar ist) Selbst der Besuch für Aufwandabschätzung kostet schon Geld. Gibt es zu dem Punkt irendwelche rechtliche Hinweise ? z.B. der Verbraucher darf zumindest Stundensatz vorvereinbaren, oder ähnliches. Danke |
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| AW: Unangemessene Kosten in Rechnung Zitat:
Und wenn die Kosten nicht angemessen sind, dann bezahlt die Krankenkasse nicht! (Private Krankenkasse) Darüberhinaus, auch Patient kann aus diesem Grund die Kosten nicht übernehmen, also muss/kann der arme Arzt eine neue Rechnung verschreiben, oder sogar dem Patient das Geld erstatten, wenn der Rechnung von ihn schon bezahlt wurde. Weiteres: um das ganze schweinerei zu vermeiden, kann man erst mal Kostenvoranschlag beantragen (kostenlos), und sich bei der Krankenkasse erkündigen ob die Kosten übernommen werden Frage: wie so funktioniert das nicht überall, dass man erst mal Kostenvoranschlag bekommt? Oder wie könnte man korrekt die voraussichtliche Kosten mit + - 10%-20% Schwankungen gesetztlich vereinbaren? (Gemeint ist nur reine Leistung. Materialien müssen natürlich separat berechnet werden.) |
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