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Tickets bestellt, nicht erhalten - Show vorbei, Lieferung in die Schweiz

Dies ist eine Diskussion zu Tickets bestellt, nicht erhalten - Show vorbei, Lieferung in die Schweiz innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 21:13
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Tickets bestellt, nicht erhalten - Show vorbei, Lieferung in die Schweiz

Hallo.

Nehmen wir mal folgenden "rein hypothetischen" Fall an…

Im Juni habe man bei einem Versender Tickets bestellt, für eine Show, die Ende Oktober statt gefunden hat. Der Käufer behaupte, die per Post (für 10€… ) versendeten Karten seien nie angekommen. Der Veranstalter hat dem Käufer den Eintritt verwehrt, da keine Tickets vorgewiesen werden konnten (zweifelsohne richtig). Der Verkäufer behaupte, die Tickets seien versandt worden.

Kann der Käufer nun noch irgendwas machen um die Kosten für Tickets + Versand erstattet zu bekommen?

Ist es auch irgendwie von belang, das der Käufer 4 Monate hat verstreichen lassen, ohne zu überprüfen, ob die Tickets angekommen sind?

Erschwerend (?):
  1. Die Show ist schon gelaufen.
  2. Der Versender sitzt in Deutschland. Die Show ist auch in Deutschland. Die Tickets sollen in die Schweiz geschickt werden, wo der Käufer auch lebt.

Ist das relevant?

Irgendwoanders habe ich gelesen, das der Versender nachweisen müsse, das die Tickets versendet UND ANGEKOMMEN seien.

Aber dann lese ich gerade "§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf": "Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über […]".

Beim Versender kann man nur angeben, das Tickets versendet werden sollen. Es ist nicht möglich anzugeben, das die Tickets an den Erfüllungsort gesendet werden sollen (also so, das man sie an der Abendkasse abzuholen habe, oder so).

Danke,
Alexander
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Alt 31.10.2011, 22:22
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AW: Tickets bestellt, nicht erhalten - Show vorbei, Lieferung in die Schweiz

Normalerweise lässt sich sowas gut über das Widerrufsrecht lösen - bei Veranstaltungstickets gibt es das aber leider nicht.

Von daher hilft nur ein Rücktritt, welcher aber auch ohne Frist möglich sein sollte, da die Tickets ja nun wertlos sind.

§447 ist aufgrund §474 beim Verbrauchsgüterkauf - davon gehe ich hier mal aus - nicht anwendbar. Der Verkäufer übernimmt also das Versandrisiko.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 08:31
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AW: Tickets bestellt, nicht erhalten - Show vorbei, Lieferung in die Schweiz

Zitat:
Zitat von alex-muc Beitrag anzeigen
Normalerweise lässt sich sowas gut über das Widerrufsrecht lösen - bei Veranstaltungstickets gibt es das aber leider nicht.

Von daher hilft nur ein Rücktritt, welcher aber auch ohne Frist möglich sein sollte, da die Tickets ja nun wertlos sind.

§447 ist aufgrund §474 beim Verbrauchsgüterkauf - davon gehe ich hier mal aus - nicht anwendbar. Der Verkäufer übernimmt also das Versandrisiko.
Danke für die Antwort!

Spielt es dabei eigtl. irgendeine Rolle, das der Käufer in der Schweiz (und somit sogar noch nicht mal in der EU) sitzt?

Welches Recht gilt dann? Der Käufer ist eine Privatperson. Kann man sich dann das anzuwendende Recht aussuchen (also Schweizer bzw. Deutsches Recht)?

Gruss,
Alexander
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  #4 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 10:32
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AW: Tickets bestellt, nicht erhalten - Show vorbei, Lieferung in die Schweiz

Unternehmen suchen sich i.d.R. das anzuwendende Recht aus und vereinbaren, dass deren nationales Recht anwendbar ist. Also hat sich der Verkäufer vermutlich deutsches Recht ausgesucht.

Ohne eine Rechtswahl wäre bei z.B. einem Kaufvertrag nach Art. 6 I Rom-I-VO das Recht des Verbrauchers (=Schweizer Recht) anwendbar. Bei einer Dienstleistung die rein in einem anderen Land erbracht wird, würde das nicht greifen - da wäre es dann das Recht dieses Landes (zumindest dann, wenn der Dienstleister auch in dem Land ist) (=Deutsches Recht). Ob so ein Ticketkauf unter "Dienstleistung" fällt weiß ich leider nicht. (Könnte aber sein, da es ja schließlich um die Veranstaltung und nicht um das Stück Papier geht.)

Ergebnis:
Kaufvertrag ohne Rechtswahl: Schweizer Recht
Kaufvertrag mit Rechtswahl: Deutsches Recht (mit Mindestschutz des Schweizer Rechts; Art. 6 II Rom-I-VO)
Dienstleistung: Deutsches Recht

Also, um sicher zu gehen, sollte man sich auch mal Schweizer Recht ansehen, wie der Fall da zu lösen wäre.
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nicht erhalten, post, schweiz, ticket, versand

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