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Telefonterror von Meinungsforschungsinstitut

Dies ist eine Diskussion zu Telefonterror von Meinungsforschungsinstitut innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 07.09.2011, 19:38
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Telefonterror von Meinungsforschungsinstitut

Folgender (natürlich) fiktiver Fall:

Ein Telekomkunde erhält seit längerem mehrere Anrufe täglich von ein und der selben Nummer.
Diese Nummer wird im Display seines Telefons angezeigt.

Diverse Rückwärtssuchen und Internetrecherchen haben ergeben, dass diese Nummer aus einem Nummernblock stammt, der an ein (angebliches?) Meinungsforschungsinstitut in Frankfurt/Main vergeben ist.

Die Anrufer melden sich in der Regel nicht, das Gespräch bleibt aber dann bestehen, bis der Angerufene auflegt. Manchmal lässt der Anrufer auch ein paar mal Klingeln, und beendet das Gespräch, bevor der Angerufene abnehmen kann.

Beschwerden bei der Bundesnetzagentur verliefen bisher erfolglos, auch bei anderen Betroffenen (Quelle: einschlägige Internetforen)


Mehrere Fragen:
  1. Was kann der Angerufene juristisch unternehmen, damit dem Terror ein Ende gesetzt wird?
  2. Darf der Angerufene sich in Form einer Trillerpfeife oder Pressluftfanfare gegen den Terror wehren, oder kommt hier ggf. vorsätzl. Körperverletzung zum Tragen?

Besten Dank für die Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 21:22
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AW: Telefonterror von Meinungsforschungsinstitut

Zitat:
1. Was kann der Angerufene juristisch unternehmen, damit dem Terror ein Ende gesetzt wird?
auf unterlassung klagen.

einfacher wär wohl, die nummer zu sperren.

da ich mir nicht vorstellen kann, welchen grund ein unternehmen (was auch immer für eins) haben könnte mehrmals am tag irgendwo anzurufen ohne dass ein gesrpäch versucht wird, vermute ich eher einen fehler in deren systhem....

was passiert denn, wenn man da zurückruft?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 21:50
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AW: Telefonterror von Meinungsforschungsinstitut

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Beschwerden bei der Bundesnetzagentur verliefen bisher erfolglos
§ 67 Absatz 1 Satz 1 TKG

"Die Bundesnetzagentur kann im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern sicherzustellen."

Zu den gesetzlichen Bestimmungen, zu deren Einhaltung die BNetzA befugterweise Maßnahmen ergreifen darf, sollen anerkanntermaßen auch die UWG-Vorschriften über unzumutbar belästigende Werbeanrufe gehören, § 7 UWG.

ABER: die Lobby der Meinungsumfrage-Telefonterroristen hat erreicht, daß Meinungsumfrage-Anrufe nicht (mehr) unter die "geschäftlichen Handlungen" im Sinne von § 2 UWG fallen, auf die Wettbewerbsrecht anwendbar ist.

Unzumutbar belästigende Meinungsumfrage-Telefonanrufe verstoßen "nur" gegen das gesetzliche Verbot einer rechtswidrigen Verletzung der persönlichkeitsrechtlich geschützten Privatsphäre. Vielleicht will die Bundesnetzagentur nicht den Versuch wagen, mit Maßnahmen gegen Meinungsumfrage-Telefonterroristen vor Verwaltungsgrichten zu scheitern, wenn diese der Bundesnetzagentur vorhalten sollten, daß die gesetzlichen Bestimmungen, zu deren Einhaltung die BNetzA berufen ist, nicht der Schutz der Privatsphäre jedes Einzelnen vor unzumutbar belästigendem Meinungsumfrage-Telefonterror gehört, sondern daß gefälligst jeder Einzelne sich gegen die Meinungsumfrage-Telefonbelästiger wenden solle.


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  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 09:43
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AW: Telefonterror von Meinungsforschungsinstitut

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
auf unterlassung klagen.

[..]was passiert denn, wenn man da zurückruft?
Das wurde von der betroffenen Person noch nicht gewagt.
Die Person ist im hohen Alter und fühlt sich nicht in der Lage, ein derartiges Gespräch zu führen.

Zur Frage "Trillerpfeife/Nebelhorn":
Wäre das ein probates Mittel?
Ich meine, vom gesunden Menschenverstand her, dass der in einem Telefonhörer verbaute Lautsprecher techisch nicht in der Lage ist, einen derart hohen Schalldruck zu erzeugen, dass Körperverletzung in Frage kommt...

Ansonsten wohl erstmal die anrufende Firma anschreiben (Klar Einschreiben/Rückschein) und unter Androhung juristischer Schritte die Unterlassung fordern.

Danke schon Mal!
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