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Stromsperre in Fremdnetz

Dies ist eine Diskussion zu Stromsperre in Fremdnetz innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 27.12.2011, 10:44
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Stromsperre in Fremdnetz

Folgender fiktiver Fall:

Die (fiktiven) Bewohner eines Hauses bekamen eine nicht nachvollziehbare Stromnachzahlung (600E).

Die (fiktiven) Bewohner zahlten nicht, sondern wollten die Angelegenheit mit dem Stromanbieter klären. Dies verweigerte er, und mahnte.
Jede technische Lösung ginge zu lasten des Abnehmers.

Inzwischen sind die (fiktiven) Bewohner umgezogen. Nun droht der alte Stromlieferer mit sofortiger Sperre wegen Nichtzahlung, obwohl er dort nicht das Netz besitzt.

Auf die Frage, was das solle, der Fall mit der Nachzahlung sei nicht geklärt, wurde nur geantwortet - zahlen sonst Strom weg!

Auf das Angebot einer Ratenzahlung wurde nicht eingegangen. Um den guten Willen zu zeigen, wurde ein Teil der Forderung unter Vorbehalt gezahlt - interessiert nicht.

---

Das Verhalten des (fiktiven) ehemaligen Stromanbieters ist ohne jedes Kundeninteresse, ohne jede Gesprächsbereitschaft.

Was sollen die (fiktiven) Bewohner tun? Die Zeit läuft.

Kann der Alt-Anbieter überhaupt in fremdem Netz sperren?

Geändert von haduwolff (27.12.2011 um 11:17 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 14:33
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Kann ein früherer Stromlieferant bei einem anderen Netzbetreiber eine Stromsperre erwirken?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 12:21
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 13:31
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  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 14:08
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AW: Stromsperre in Fremdnetz

Nein.
Z.B. kann nicht Vattenfall den Strom wegen einer Altforderung sperren, wenn der Kunde nun bei Greenpeace Kunde ist. Das wäre eine unzulässige Besitzstörung und könnte notfalls -- wenn also der mit Sperre drohende Anbieter beharrlich bleibt -- mittels einer Einstweiligen Verfügung im Amtsgericht (-> an die dortige Rechtsantragsstelle wenden) untersagt werden.
Den aktuellen Stromanbieter zusätzlich dringend bitten, einer eventuellen Anfrage des alten Anbieters auf Sperre NICHT zu entsprechen ! Wichtig !
__________________
Was weiß ich schon ...?

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Alt 05.01.2012, 14:23
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AW: Stromsperre in Fremdnetz

Danke, doch so einfach ist es nicht. Es geht um die NEtzbetreiber, nicht die Stromhändler.
Wenn z.B. jemand den Strom bei Stromio o.ä. kauft, dann wird der Strom durch das örtliche Netz des Netzbetreibers (z.B. EON, RWE oder so).

Das ist oft nicht erkennbar...Netzbetreiber = Netzbesitzer...
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  #7 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 14:53
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Das ist sicher so.
Doch auch wenn der "Netzbetreiber" den Zahlungsanspruch hat, kann er dem Konkurrenzanbieter, bei dem jetzt der Kunde ist, nicht einfach eine Stromsperre aufdrücken, nur weil der Strom immer noch durch sein Netz geleitet wird. Er betreibt das Netz, mehr nicht. Und "nebenher" bietet er auch noch Strom an über dieses Netz. Daher der Unterlassungsanspruch. Denn gegenüber dem Kunden besteht ja nicht seitens des neuen Anbieters der Zahlungsrückstand. Immer nur der aktuelle Anbieter kann sperren lassen (und eben über den Umweg der Bitte an das neue Versorgungsunternehmen möglicherweise auch noch der alte Anbieter, aber er hat darauf eben kein Recht mehr).
Die Telekom kann ja auch nicht sperren, wenn der Kunde jetzt bei 1&1 ist -- obwohl das Telekom-Netz weiterhin faktisch genutzt wird.
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Geändert von CEMartin (05.01.2012 um 15:19 Uhr).
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Alt 06.01.2012, 11:10
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AW: Stromsperre in Fremdnetz

Danke für die Antworten erst mal.

Der fiktive Stromkunde hat bei der fiktiven Firma angerufen.

Der fiktive Kunde bekam zu hören, daß es selbstverständlich ist, daß der alte Netzbetreiber UND Lieferant beim neuen Netzbetreiber Strom sperren lassen kann.

Kann der fiktive Kunde sich nun zurücklehnen, und das gesagte als Lüge betrachten?
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  #9 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 11:36
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Das ist natürlich beunruhigend. Aber ebenso natürlich gehört so eine Ausssage zum kleinen 1x1 der Drohkulisse. Gerade bei Stromkonzernen leider alltäglich. Kundenfreundlichkeit -- wozu ? Haben die gar nicht nötig.

Ich bin genauso natürlich nicht der Superprofi, doch ich darf erfahrungsbedingt sagen, dass der alte Anbieter sperren LASSEN KANN. Also nur mit Zustimmung des aktuellen Betreibers / Versorgers. Und wenn der nicht will, geht´s nicht. Dem aktuellen Anbieter würde ich schriftlich deutlich machen, dass ich dringend bitte / auffordere, einem entsprechenden Ersuchen nicht nachzukommen, weil damit die aktuellen Zahlungen eingestellt werden müssten und anderweitig Ersatz su suchen wäre, um die Familie nicht der Stromlosigkeit auszusetzen. Davon hätte der neue Anbieter nur Nachteile, weswegen er der Sperre eigentlich nicht zustimmen dürfte. Zudem dem Altanbieter schriftlich nachweisbar (Fax mit Sendebeleg reicht auch) die Sperre als unzulässig untersagen.
Ich würde es dann rechtzeitig mit einer Einstweiligen Verfügung versuchen, und zwar vorrangig mit eben dieser Begründung der nicht gegebenen Sperrungskompetenz bei angeblich dennoch unmittelbar bevorstehender Sperre. Hier nicht so sehr damit kommen, dass die Stromrechnung falsch gewesen sein soll, denn das kann nur in einem normalen Klageverfahren geklärt werden.

Mehr weiß ich leider auch nicht. ich wünsche (rein fiktiv) starke Nerven und ununterbrochen Strom.
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