Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Stornogebühren Seminar §307BGB

Dies ist eine Diskussion zu Stornogebühren Seminar §307BGB innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 22:08
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, wohlig hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohlig hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohlig hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohlig hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohlig hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohlig hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohlig hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohlig hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohlig hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohlig hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Stornogebühren Seminar §307BGB

Sind folgende Rücktrittbedingungen von einem Seminar (in den AGB´s) nach §307 BGB unwirksam da sie gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen und den Vertragspartner unangemessen benachteiligen?

Stornogebühr bis 4 Wochen vor Antritt des Seminars: €50
Stronogebühr nach 4 Wochen vor Antritt des Seminars: volle Seminargebühr z.B. 600,-- (incl. der Materialkosten)

Der Veranstalter behält sich vor das Seminar jederzeit abzusagen und zahlt dann die Gebühr sowie Stornokosten fürs Hotel zurück. Weitere Ansprüche werden ausgeschlossen.

Vielen Dank
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 07:05
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.214
100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Stornogebühren Seminar §307BGB

MMn liegt keine Benachteiligung vor. Es wäre gut denkbar dass die 4 Wochen eine Stornofrist zwischen Veranstalter und Hotel wären sodass vorher eine Entscheidung über die Durchführung des Seminars getroffen werden müsste. Wenn danach jemand ohne zu zahlen abspringt würde das Seminar ggf. platzen und der Veranstalter müsste selbst Stornokosten bezahlen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bgb 307, rücktritt, seminar, stornogebühr

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Stornogebühren Gutshofbuchung Reiserecht 23.04.2010 13:38
Stornogebühren bei Hundepension??? Tierrecht 14.06.2008 00:29
100% Stornogebühren rechtens? Reiserecht 29.11.2006 08:15
Reiserücktritt - Stornogebühren Reiserecht 24.05.2006 08:51
Stornogebühren??? Reiserecht 27.09.2004 09:15





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN