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Stornierung eines unterschriebenen Kaufvertrags

Dies ist eine Diskussion zu Stornierung eines unterschriebenen Kaufvertrags innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 29.12.2008, 20:43
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Stornierung eines unterschriebenen Kaufvertrags

Käufer (K) unterschreibt bei Möbelhaus (MH) einen Kaufvertrag über ein Kinderzimmer und macht auch gleich die Anzahlung von 50% des Kaufpreises.

3 Stunden später will K per Telefon den Kaufvertrag stornieren, aber MH erwidert dass K einen rechtsgültigen Vertrag unterschrieben hat und vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.

2 Tage später trifft sich K mit MH und will den Fall nochmal besprechen. MH sagt - wie schon am Telefon - der Kaufvertrag ist rechtsverbindlich und ändert ihn aber "kulant" in einen Gutschein in Höhe der Anzahlung um. K wollte aber das Geld der Anzahlung zurück.

Frage: Hat K das Recht den Kaufvertrag soweit zu stornieren, dass er das Geld zurückbekommt anstatt den Gutschein? Und wenn ja, wie lange hat K das Recht zu stornieren?

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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2008, 20:54
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AW: Stornierung eines unterschriebenen Kaufvertrags

Generell sind hierzulande Willenserklärungen ( Kaufverträge )
bindend.

Die wenigen Einschränkungen wären z.B.
- Fernabsatz ( z.B. Internet )
- Haustürgeschäft
- diverse Versicherungs / Kreditgeschäfte

Es gibt augenscheinlich keine Rechtsgrundlage für K
um einen Rücktritt zu erklären.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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