Dies ist eine Diskussion zu Ständig Probleme mit Laptop, nun Akku kaputt - Recht auf Geldrückgabe? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Nun, etwa eineinhalb Monate später zickt der Laptop nach wie vor. Es kamen noch ein paar BlueScreens, seit etwa zwei Wochen schaltet das Gerät im Akkumodus einfach ab. Der Akkustand ist niedrig, aber nicht leer, dass Gerät fährt auch nicht herunter, sondern geht einfach nur *zack* aus. Bereits drei mal kam die Meldung das der Akku getauscht werden muss. Das Gerät ist noch kein Jahr im Besitz von A. Nun möchte A gerne das Geld wieder haben, weiß aber nicht wie die rechtliche Lage aussieht? Hat A nun ein Anrecht darauf, dass man ihm das Geld für den Laptop zurück gibt?
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| AW: Ständig Probleme mit Laptop, nun Akku kaputt - Recht auf Geldrückgabe? A könnte sich mal über "Gewährleistung" informieren, z.B. bei wikipedia. ![]() Wichtig wären folgende Fakten zu dem Beispiel: - Wie lange hat es gedauert, bis die ersten Fehler auftraten? - Wurde die erste Reparatur über den Händler oder auf anderem Weg veranlasst? - Wann (Zeit ab Kauf) wurde der Händler über die Mängel unterrichtet? Edit: Die Aussagen des Händlers sind zumindest teilweise falsch. |
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| AW: Ständig Probleme mit Laptop, nun Akku kaputt - Recht auf Geldrückgabe? Der Händler hat kein Recht irgendwas 3 mal zu reparieren. Das Wahlrecht auf Neulieferung oder Reparatur liegt beim Käufer. Hierbei ist die gewählte Art der Nacherfüllung in der Regel nach 2 erfloglosen Versuchen als gescheitert anzusehen. Empfehlung: Einfach mal selbstbewusst auftreten beim Verkäufer und auf dein Gewährleistungsrecht pochen und ein neues Gerät verlangen. Verweigert er dies, vom Kaufvertrag zurücktreten und Laptop dalassen und Geld herausverlangen. |
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| AW: Ständig Probleme mit Laptop, nun Akku kaputt - Recht auf Geldrückgabe? Zitat: Zitat:
Zu 2: August 2010 wurde das Gerät gekauft, im April 2011 war das Gerät das erste mal in Reparatur Zu 3: April 2011
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| AW: Ständig Probleme mit Laptop, nun Akku kaputt - Recht auf Geldrückgabe? Zitat:
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| AW: Ständig Probleme mit Laptop, nun Akku kaputt - Recht auf Geldrückgabe? Die beispielhaften Zeitangaben zeigen, dass der fiktive Käufer das "gute" halbe Jahr verstreichen ließ, in dem (für einen Verbraucher) die Beweislast zu seinen Gunsten lag. Nun müsste er den "Mangel von Beginn an" beweisen - wäre dies möglich? Außerhalb der Gewährleistung - wie es offensichtlich der Verkäufer sieht - gelten die Bedingungen des Herstellers für Garantie. Dazu gibt es hier noch keine Informationen. |
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