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Sportverein erhöht die Kursgebühr / Monatsgebühr

Dies ist eine Diskussion zu Sportverein erhöht die Kursgebühr / Monatsgebühr innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 23:33
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Question Sportverein erhöht die Kursgebühr / Monatsgebühr

Hallo,

aktuell diskutieren wir über eine Erhöhung einer Gebühr.

Ich beschreibe mal den Diskussionsfall...

Es handelt sich um einen Sportverein, der einen Laufzeitvertrag anbietet.
Dabei ist es aber so, dass man die Vertragslaufzeit wählen kann zwischen einer Laufzeit von 6 Monaten bis 24 Monaten.

Die Monatsgebühr für den Sportverein ist bei 6 Monaten angegeben und verringert sich bei längeren Laufzeiten jeweils z.B. um 1 EUR, sodass man bei 24 Monaten Laufzeit den günstigsten Vertrag bekommen kann.

Somit wählen die Kunden eine gewisse Vertragslaufzeit und erhalten somit eine monatliche Gebühr entsprechend der Laufzeit angegeben, die sie zu entrichten haben.

Die Laufzeit verlängere sich jeweils um 1 Jahr, wenn man nicht 6 Wochen vor Ende der Laufzeit schriftlich kündige.

Soweit so gut, denke ich handelt es sich noch um einen "normalen" Vertag eines Sportvereines.

Jetzt sei innerhalb einer der Vertragslaufzeit eine Erhöhung schriftlich angemeldet worden (von ca. 10-15% des aktuellen Monatsgebühr).
Es wird allerdings auf kein Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

Jetzt diskutieren wir über folgende Punkte:
1.) AGB sind im Internet verfügbar, jedoch steht dort nichts von Sonderkündigung bei Gebührerhöhung
2.) Gäbe es in einem solchen Fall tatsächlich die Möglichkeit des landläufig so bezeichneten Sonderkündigungsrechtes aufgrund von Erhöhung der Monatsgebühr
3.) Muss auf einer solchen Ankündigung nicht der Hinweis auf eine Einspruchmöglichkeit bekannt gegeben werden?
4.) Gehen wir mal davon aus, dass der Sportverein seine Vereinsräume verlagert, was für mich eine Veränderung bedeutet, die evtl. für mich schlechter ist als vorher (wobei dieses Gefühl natürlich subjektiv ist und für die Argumentation nicht herangezogen wird)... die dadurch entstandenen Kosten versucht der Verein natürlich über die Erhöhung reinzubekommen - verständlicherweise... Neuverträge werden jetzt wesentlich teurer als zuvor angeboten, sodass der Alt-Laufzeitvertrag immer noch günstiger inkl. der Erhöhung sei als der aktuelle günstigste Laufzeitvertrag. Ist dies ein Argument, dass man kein Sonderkündigung ausüben könnte? Dabei sind wir unterschiedlicher Meinung.

Wenn ich alle Fakten zusammen sehe, dann hätte ich doch vorgeschlagen, dass man ein Versuch anstreben würde, ein Sonderkündigung durchzuführen.

Wie seht ihr die Möglichkeiten in einer solchen Situation.

Danke euch für Diskussionsbeiträge...

Mal schauen, wer in unserer Gruppe eher recht hatte.

Schönen Abend noch
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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 00:27
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AW: Sportverein erhöht die Kursgebühr / Monatsgebühr

Zitat:
Zitat von Marius2007 Beitrag anzeigen
1.) AGB sind im Internet verfügbar, jedoch steht dort nichts von Sonderkündigung bei Gebührerhöhung
Die AGB können wirksamer Bestandteil des Vertrages sein, meist sind sie es. Steht im Vertrag nichts über eine Gebührenerhöhung, dann muss es dafür eine andere Grundlage geben, z. B. ein Gesetz, so wie Mieterhöhungen.

Ansonsten heißt es bis Vertragsende: Pacta sunt servanda

Findet man keinen Passus im Vertrag oder im Gesetz á la "Die Gebühren erhöhen sich bei Umzug in ein teureres Vereinsgebäude", gibt es dafür auch keine rechtliche Grundlage.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 07:29
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AW: Sportverein erhöht die Kursgebühr / Monatsgebühr

Hallo,

als Grundlage würden angegeben, dass die allgemeinen Verwaltungsgebühren und Lieferantengebühren erhöht worden seien und die jetzt an die Kunden weitergegeben werden müssten.

Naja... somit kann man alles begründen ;-)

Gäbe es denn eine rechtlichen Grundlage für einen Sonderkündigung bei schlechter werdenden Konditionen für einen Vertragspartner oder einseitige Verschlechterung eines Vertragsverhältnisses?

Oder würde man in einem solchen Fall einfach pauschal antworten, dass man mit der Erhöhung nicht einverstanden ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 08:43
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AW: Sportverein erhöht die Kursgebühr / Monatsgebühr

Zitat:
Zitat von Marius2007 Beitrag anzeigen
als Grundlage würden angegeben, dass die allgemeinen Verwaltungsgebühren und Lieferantengebühren erhöht worden seien
Pech für den Verein!
Zitat:
und die jetzt an die Kunden weitergegeben werden müssten.
So einfach geht es nicht.

Zitat:
Gäbe es denn eine rechtlichen Grundlage für einen Sonderkündigung bei schlechter werdenden Konditionen für einen Vertragspartner oder einseitige Verschlechterung eines Vertragsverhältnisses?
Erstens gibt es den Begriff der Sonderkündigung nicht, es handelt sich um eine Außerordentliche Kündigung. Diese kann man aussprechen, wenn der Vertragspartner seinen Teil des Vertrags (hier: Anbieten von Leistungen zu einem abgesprochenen Preis) nicht einhält. Vorher sollte man den Anbieter über den Mangel informieren und ihn auffordern, diesen zu beseitigen.

Zitat:
Oder würde man in einem solchen Fall einfach pauschal antworten, dass man mit der Erhöhung nicht einverstanden ist?
Genau: "Lieber Verein, wir haben einen Vertrag geschlossen, und ich fordere Dich auf, diesen einzuhalten. Mit einer Preiserhöhung bin ich nicht einverstanden. Viele Grüße"

Vorher sollte man aber den Vertrag nochmal genau lesen und prüfen, ob nicht eine Preiserhöhungsmöglichkeit eingeschlossen war!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 03.07.2011, 09:06
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AW: Sportverein erhöht die Kursgebühr / Monatsgebühr

Hallo,

ich habe jetzt auch mal auf der Website nachgelesen, wo man mir erklärte, dass dort die zuständigen AGB zu finden seien.

Dort habe ich nix gefunden bzgl. Kosten und außerordentliche Kündigung.

Da steht was über Kurs-Honorare usw. und nicht einlösen von Abbuchungsaufträgen, was passiert, wenn ich Krank bin und der Kurs stattfindet usw. und allgemein einen Satz zu Kündigung, dass ich 6 Wochen vor Vertragsende kündigen muss.

Zitat:
Kosten und Preise

Die aktuellen Kurshonorare sind in den jeweiligen aktuellen Programmheften aufgeführt.

Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder zurückkehren oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern der Verein die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat.

Soweit sich der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug befindet und schriftliche Mahnungen versendet werden, wird darauf aufmerksam gemacht, dass für jede einzelne Mahnung auf Grund des damit verbundenen Personalaufwands und der Material und Portokosten € 5,00 in Rechnung gestellt werden.
(...)
Kündigung:
Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 6 Wochen zum Ende der gebuchten Mitgliedschaftsdauer. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt die Mitgliedschaftsdauer drei Monate und kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um weitere 3 Monate.

Fristlose Kündigungen bleiben hiervon unberührt.
(...)
In soweit finde ich darin nichts und das sind die gültigen AGB aus dem Internet. Keine Ahnung wie das ist, wenn auf der Rückseite vom unterschriebenen Vertrag evtl. andere wären. Die hab ich auf jeden Fall nicht in schriftlicher Form bekommen. Somit ist für mich die AGB vom Netz oder in ausgedruckter Form dort ausliegend gültig (oder???).

Na egal... man versucht es halt mal. Mehr als ablehnen können die das halt auch nicht
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