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Speisen im Restaurant zu Boden gefallen

Dies ist eine Diskussion zu Speisen im Restaurant zu Boden gefallen innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 11:33
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Speisen im Restaurant zu Boden gefallen

Angenommen, jemand kauft bei einer Fastfoodkette einige Speisen, bezahlt sie und trägt sie an einen Tisch. Beim Hinstellen fällt ihm jedoch das Tablett aus der Hand und die Speisen samt Getränken fallen zu Boden, teilweise zerbricht auch etwas Geschirr. Hat der Kunde das Recht, dass ihm die Bestellung ohne nochmalige Bezahlung nochmals ausgegeben wird?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 11:47
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AW: Speisen im Restaurant zu Boden gefallen

Aus welchem Grund sollte er das haben? Er selber hat den Schaden verursacht.

Sollte ihm das Tablett in der Hand wegen eines Materialfehlers beim Transport zerbrochen sein, sähe es anders aus.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 11:52
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AW: Speisen im Restaurant zu Boden gefallen

Der Kaufvorgang des Fastfoods ist nach Bezahlung und Übergabe der Produkte an der Kasse/Theke abgeschlossen. Daher ist m.E. das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr dafür verantwortlich, wenn es dem Kunden aus der Hand fällt.

Anders sieht es aus, wenn der Kunde z.B. am Tisch sitzend oder im Pkw wartend auf die "Nahrung" wartet (passiert ja oft) und ein Mitarbeiter diese Ihm an den Zisch oder an das Auto bringt. Fällt es dem Mitarbeiter runter, dann wird das Unternehmen für kostenfreien Ersatz verantwortlich gemacht werden können.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 12:08
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AW: Speisen im Restaurant zu Boden gefallen

Zitat:
Zitat von Romana22 Beitrag anzeigen
Angenommen, jemand kauft bei einer Fastfoodkette einige Speisen, bezahlt sie und trägt sie an einen Tisch. Beim Hinstellen fällt ihm jedoch das Tablett aus der Hand und die Speisen samt Getränken fallen zu Boden, teilweise zerbricht auch etwas Geschirr. Hat der Kunde das Recht, dass ihm die Bestellung ohne nochmalige Bezahlung nochmals ausgegeben wird?
Mal ganz abgesehen davon, welches verquere Anspruchsdenken sich offenbar immer mehr in der Gesellschaft ausbreitet, wird in dem fiktiven Fall m.E. andersrum ein Schuh draus:

Der fiktive Fastfoodkunde sollte sich eher darauf gefasst machen, dass er das zerbrochene Geschirr ersetzen darf. Das hat er nämlich nur leihweise überlassen bekommen, für Schäden daran haftet er.
__________________
Gruß

Klaus
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  #5 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 12:10
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AW: Speisen im Restaurant zu Boden gefallen

Zitat:
Zitat von Romana22 Beitrag anzeigen
[ In Selbstbedienungs-Restaurant ] fällt einem Kunden ... beim Hinstellen ... das Tablett aus der Hand und die Speisen samt Getränken fallen zu Boden, teilweise zerbricht auch etwas Geschirr.

Hat der Kunde das Recht, dass ihm die Bestellung ohne nochmalige Bezahlung nochmals ausgegeben wird?
Das hängt davon ab, ob das Restaurant den seiner Kundin entstandenen Schaden zu vertreten hat: das wäre z.B. der Fall, wenn das Fallenlassen wegen Erschreckens über ein Ungeziefer erfolgt war und das Auftreten des Untiers auf eine Mißachtung von Hygiene-Vorschriften zurückzuführen wäre. ( Keine Schuld träfe das Restaurant, wenn sich die schreckhafte Kundin über Tiere entsetzt hätte, die heimlich und unerlaubt von anderen Kunden ins Restaurant mitgebracht worden waren. ) Strenggenommen hätte die Kundin dann aber keinen Anspruch (mehr) auf eine Wiederholung der -bereits erbrachten- Vertragsleistung, sondern bloß noch auf Schadensersatz.

Dasselbe würde gelten, wenn die Kundin auf einem nachlässig gewischten, von Getränke- und Speiseresten glitschigen Boden ausgerutscht wäre, wenn ein vorgeschädigtes Essenstablett gebrochen wäre, wenn die Kundin aufgrund Dunkelheit ( wegen plötzlichen Beleuchtungsausfalls durch nachlässige Lampenwartung des Restaurants ) gestolpert wäre usw.

Ansonsten kann die Kundin ihre Schäden von niemandem ersetzt verlangen, der sie (nicht einmal teilweise) zu vertreten hätte.

( Umgekehrt müßte die Kundin die von ihr angerichteten Schäden ( zerbrochenes Geschirr, zerkratzte Tische, ... ) ersetzen, sofern sie sie zu vertreten hätte. ( Was sie allerdings bei unvorhersehbarer Kraft- und Geschicklosigkeit nicht bräuchte ).

Die von ihr auf dem Boden verteilten Speisen müßte sie dagegen auf eigene Kosten wieder beseitigen, und zwar vermutlich unabhängig davon, ob sie den Vorfall auch zu vertreten hätte! Eine Beseitigungspflicht setzt nämlich, anders als eine Schadensersatzpflicht, nicht voraus, daß der Beseitigungspflichtige vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt haben müßte.

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