Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht DSL-Vertrag innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Sonderkündigungsrecht DSL-Vertrag folgender Sachverhalt: Kunde K hat mit Unternehmen 1+1=2 einen 2-jährigen Vertrag über DSL 6000 + Telefonanschluss abgeschlossen. DSL 6000 ist laut Definition multimedia-tauglich. Nach einem Jahr lässt die DSL-Geschwindigkeit merklich nach. Von DSL 6000 bleibt noch DSL 1000 übrig und K kann das Internet nicht mehr richtig nutzen. Lädt er wie gewohnt täglich seine Podcasts (ca. 500-750 MB) herunter, kann er weder Videos sehen noch vernünftig im Internet surfen. Videos gehen nicht mal ohne parallelen Download ruckelfrei und die Downloads dauern ewig und die Seiten werden langsam geladen. Nach vielen Beschwerden und Störungsmeldungen und einer Woche komplett ohne Internet und Telefon, erteilt 1+1=2 die Auskunft, dass die Störung aufgrund der Leitungslänge nicht behoben werden kann (nur telefonisch), bzw. keine höhere Geschwindigkeit als DSL 1000 mehr stabil erzielt werden kann und K sich damit zufrieden geben muss. K hat haufenweise Screenshots, die die mangelhafte Geschwindigkeit dokumentieren. K möchte daraufhin vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da 1+1=2 seiner Ansicht nach nicht vertragsgemäß leistet, da nur 15-20% der vereinbarten Geschwindigkeit erzielt wird und sendet die Sonderkündigung per Fax an 1+1=2. 1+1=2 widerspricht der Sonderkündigung mit Hinweis auf AGB: " 1+1=2 ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistung…" Vormals hat 1+1=2 diese Geschwindigkeit selbst als Störung bezeichnet und mitgeteilt, dass nach Störungsbeseitigung eine Gutschrift in Höhe der Grundgebühr für den betroffenen Zeitraum erfolgen soll. Telefonisch wurde bestätigt, das selbst 2000 viel zu langsam sei. Nun wurde mitgeteilt, dass die Geschwindigkeit Dauerzustand ist und bleibt und verlangt auch die komplette Grundgebühr für den "Störungszeitraum" und die zukünftigen Monate, da es im Vertrag ja nur hieße: "bis zu 6000kbit/s". K sieht das anders, da er das Internet so nicht richtig nutzen kann und verweist auf Az.: 340 C 3088/08 Urteil Amtsgericht Fürth. http://www.teltarif.de/urteil-zu-lan...ews/35717.html K hat sich informiert und gelesen, dass er erst eine Instandsetzung verlangen muss und tut dies. Er verlangt eine Instandsetzung innerhalb von 15 Tagen per Fax und droht mit der erneuten Sonderkündigung, sollte die Instandsetzung nicht erfolgen (telefonisch wurde schon mitgeteilt, dass da nichts gemacht werden kann). Hat K ein Recht auf Sonderkündigung oder nicht? Falls ja, ab wann? Wenn K zu einem Anwalt geht und nach Klage Recht bekommt, wer trägt die Auslagen für den Anwalt des K. Was kann K sonst noch fordern? Wenn 1+1=2 auf das erste Schreiben des Anwaltes von K. eingesteht, dass K ein Sonderkündigungsrecht hat und die Kündigung danach akzeptiert: wer trägt dann die Kosten für den Anwalt des K? Kann K die Kosten von 1+1=2 zurück verlangen? Danke für Eure Einschätzung. |
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| AW: Sonderkündigungsrecht DSL-Vertrag Um die Frage allgemein zu beantworten (technisch ist das ein bischen arg anspruchsvoll): Wenn der Kunde rechtmäßig die Instandsetzung mit einer Frist fordert und das Unternehmen dies nach Mahnung oder innerhalb von 30 Tagen nach der Frist nicht leistet, ist es im Verzug. Ab dem Zeitpunkt gehören (maßvolle) Anwaltskosten zu den Verzugskosten, die das Unternehmen grundsätzlich zu tragen hat, wenn es in vollem Umfang vor Gericht unterliegt (*). Der Anwalt würde auch feststellen ob ein Sonderkündigungsrecht besteht. In allen von (*) abweichenden Fällen, d.h. außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich, müsste der Kunde wohl einen Teil der juristischen Kosten mittragen. |
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| AW: Sonderkündigungsrecht DSL-Vertrag Diese Mahnung kann auch durch eine Privatperson veranlasst werden? Dann könnte K durch Mahnung, natürlich nach nicht erfolgter Instandsetzung innerhalb der gesetzten Frist, 1+1=2 in den Verzug setzen, richtig? Und anschließend alles Weitere dem Anwalt übertragen und so ggf. ein wenig Anwaltskosten einsparen?! Die Erläuterung hat mir schon sehr geholfen. Danke! |
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| AW: Sonderkündigungsrecht DSL-Vertrag Jedermann kann seinen Geschäftspartner mahnen, damit dieser seine vertraglichen Pflichten erfüllt! Das für das Beispiel skizzierte Vorgehen ist richtig. Wichtig ist dabei, dass die entsprechenden Schreiben dem Unternehmen nachweislich zugestellt werden müssen. Dazu benutzt K am besten ein Einschreiben mit Rückschein. Wer hier spart, fällt schnell auf die Schnauze! |
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