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Sonderkündigungsrecht bei Störung

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht bei Störung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 28.12.2011, 20:11
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Sonderkündigungsrecht bei Störung

Nabend zusammen,

mal folgender fiktiver Fall angenommen.

Familie A hat einen Telefon/Internet und Fernsehenvertrag mit einem ISP. Die Familie ist bereits 2 Jahre bei dem ISP. Seit 1 1/2 Jahren hat der ISP nur noch Störungen, sodass alle 3-7 tage ein Techniker zur Familie rausfahren muss. Laut Aussage des ISP´s sind einige Sachen nicht in Ordnung. Nach der Aussage des Technikers ist alles Ordnungsgemäß und keine Störung kann nachvollzogen werden. Da das Problem bereits seit 1 1/2 Jahre besteht und Familie A dem ISP nun genug Zeit eingeräumt, das Problem zu lösen, was aber nicht geschieht. Hat Familie A nun die möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht in Betracht zu ziehen und sich einen neuen ISP zu suchen? In den AGB des ISP´s steht nur drinnen, das der ISP ein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Zahlungsvollzuges hat.
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Alt 28.12.2011, 20:34
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Störung

Und was macht der Techniker bei der Familie? Löst sich das Problem von selbst?

Was genau ist denn diese "Störung"?

Ist das Fernsehprogramm komplett weg oder hat der Pornokanal Störungen im Bild / Ton?

Funktioniert das Internet langsamer als sonst oder ist gar keine Verbindung möglich?
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 20:42
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Störung

Der Techniker misst die Leitung notiert sich dieses und fährt dann wieder zum nächsten Kunden, da er ja nichts machen kann.
Die Störungen kommen und gehen, manchmal nach Minuten/Stunden/Tage.
Folgende Störungen tretten auf:

Internetverbindung geht nicht mehr ggf. Connected sich das Modem mehrmals neu ein und verliert dann wieder die verbindung. Telefon ist zum Zeitpunkt der Störung auch tot. Hin und wieder fällt das Fernsehen mit aus, was aber nicht immer der Fall ist. Teilweise starker Gesprächsverlust beim telefonieren, sodass der Anrufpartner die Familie nicht mehr verstehen kann etc.

Alle Geräte und verkabelungen in der Wohnung und im Keller wurden bereits mehrfach ausgetauscht, sodass ein Defekt der Hardware und Kabel ausgeschlossen werden kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 21:16
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Störung

Wenn das tatsächlich der Fall ist, könnte die Familie den ISP mahnen die Störungen zu beseitigen und eine Frist von 14 Tagen dafür setzen.

Sollte die Störung nicht beseitigt werden können, kann die Familie außerordentlich kündigen.

Der ISP wird aber sicher weiterhin Geld haben wollen, daher sollte die Familie Art und Umfang der Störung über mehrere Wochen protokollieren.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 21:18
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Störung

Die Familie hatte den ISP bereits im Sommer angeschrieben und gemahnt, die Störung zu beseitigen. Diese Schicken jedoch immer nur einen Techniker raus, der nichts machen kann, da alles in Ordnung wäre. Selbst telefonische Beschwerden bringen beim ISP nichts, da diese das nur weiterleiten an die Technik Abteilung, und die technikabteilung einen Techniker rauskommen lässt der dann wieder nichts findet. Womit der Teufelskreis wieder von vorne anfängt.
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