Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht bei Dienstleistungvertrag möglich? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Sonderkündigungsrecht bei Dienstleistungvertrag möglich? ich stelle mir folgenden Sachverhalt vor: Kunde K hat beim Fernsehanbieter S einen Vertrag am 19.10.2010 mit einer Laufzeit für 12 Monate abgeschlossen. In den AGB´s hat S eine Kündigungsfrist von 2 Monaten festgelegt. Weiterhin steht folgendes in den AGB`s: Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird S den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. S wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss S spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. K wurde von S über die neuen Konditionen schriftlich informiert, jedoch nicht wie oben beschrieben einen Monat vorher. Die schriftliche Information erfolgte im Oktober 2011. Weiterhin stellt sich K die Frage, ob hierbei rechtlich von einer Preiserhöhung zu sprechen ist. K zahlt mit der Vertragsverlängerung den gleichen monatlichen Preis, jedoch sind die Leistungen eingeschränkter. (Das erste Jahre wurde eine Zusatzleistung kostenlos mit angeboten) 1. Hat sich S vertragswidrig verhalten? 2. Hat K somit ein Sonderkündigungsrecht? Mit freundlichen Grüßen Jobi81 |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Dienstleistungvertrag möglich? Handelte es sich bei der Zusatzdienstleistung um eine Art "Willkommens-Geschenk"? War schon im Vertrag vereinbart, dass es diese nur im ersten Jahr kostenlos gibt? |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Dienstleistungvertrag möglich? So ist die genaue Formulierung aus dem Vertrag: Das "X"-Paket zwölf Monate geschenkt. Die Freischaltung der "X"-Sender endet automatisch nach zwölf Monaten Es handelte sich hierbei um eine Art Willkommensgeschenk für Neukunden |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Dienstleistungvertrag möglich? Dann gibt es kein Sonderkündigungsrecht, wenn diese Vergünstigung wegfällt. Auch liegt hier ja keine Preiserhöhung vor. Man bekommt nur jetzt das normale Leistungsvolumen des bezahlten Paketes. |
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