Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigung Fitnessstudio bei Umzug, 85 km Distanz innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| angenommen Max Mustermann schließt einen Vertrag mit einem Fitnessstudio über 24 Monate Vertragslaufzeit ab, im Bewußtsein und auf Auskunft seitens stellvertretendem Vertragspartner, dass er bei Umzug über 40 km ab Stadtgrenze jederzeit kündigen könne, denn er wußte bereits, dass er im Laufe dieser 24 Monaten def. umziehen würde. Nun würde dieser Fall eintreten und Max Mustermann kündigt seinen Vertrag unter Beanspruchung seines Sonderkündigungsrechtes und unter Angabe der Entfernung des neuen Wohnortes zum Standort des Studio (85 km) und mit der Angabe, dass eine Ummeldebescheinigung baldmöglichst nachgereicht werde würde. Daraufhin würde er die Aussage erhalten, dass es diese Regelung seit über einem Jahr nicht mehr gäbe, und er wohl oder übel entweder bleiben und noch 1,25 Jahre zahlen müsse (über 300 Euro), einen Nachfolger finden, der seinne Vertrag übernehmen könne oder er sich mit der Geschäftsleitung evtl. auf eine Ausgleichszahlung einigen könne. Kann er sich nun darauf berufen, dass der Vertrag dann unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abgeschlossen wurde und er seinen Anwalt einschalten werde, außerdem die Gebühren ab 01.11.11 rückbuchen werde. wäre diese Vorgehensweise ok? Gehen wir davon aus, in Max Mustermanns Familie geschieht ein Unglück, ein Elternteil wird pflegebedürftig, es bleibt ihm nichts anderes übrig, als 300 km weiter wieder in die Heimat zu ziehen... es muss doch eine Regelung geben, die den Verbraucher in Umzugsfällen, wodurch auch immer bedingt, schützt? Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen |
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| AW: Sonderkündigung Fitnessstudio bei Umzug, 85 km Distanz Zitat:
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Dinge, die in den persönlichen Risikobereich gehören, müssen auch vom Verbraucher getragen werden. Der BGH hat vor einiger Zeit in dieser Hinsicht ein Urteil gesprochen, das zwar um DSL geht, aber auch von Studiobetreibern gebutzt werden wird - wie man sieht. Hier im Sachverhalt scheint aber eine einzelvertragliche Vereinbarung getroffen worden zu sein, die alles ändert.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Sonderkündigung Fitnessstudio bei Umzug, 85 km Distanz Super, vielen Dank für die Antworten. Beweisbar wäre die Aussage seitens Vertragspartner nicht, gehen wir davon aus, hier wird die tatsächliche Äußerung einer verbalen Aussage geprüft, dann stände Aussage oder Aussage, wobei die Beweislast wahrscheinlich bei Max Mustermann läge, richtig? Vielen Dank für die Ratschläge, ich gehe davon aus, dass Max Mustermann so verfahren wollte und wird. |
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| AW: Sonderkündigung Fitnessstudio bei Umzug, 85 km Distanz Dann entscheidet der Richter, wer die schöneren blauen Augen hat und wem er glaubt. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Sonderkündigung Fitnessstudio bei Umzug, 85 km Distanz Zitat:
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"Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann." § 314 BGB. Ungefähr gilt: Umstände im Risikobereich des Kunden rechtfertigen keinen "wichtigen Kündigungsgrund", solche im Risikobereich des Dienstleistungsanbieters schon. BGH: "Die Abgrenzung der Risikobereiche ergibt sich dabei aus dem Vertrag, dem Vertragszweck und den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. (...) Zutreffend ist auch die auf den konkreten Vertrag bezogene weitere Erwägung, dass die relativ lange, an die Grenze des nach § 309 Nr. 9 Buchst. b BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zulässigen gehende Vertragslaufzeit von zwei Jahren die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigeren monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Hieraus ergibt sich, dass auch nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag das Risiko der Verwendbarkeit des DSL-Anschlusses während der vereinbarten Laufzeit beim Kläger liegt, denn dieser hat um seines pekuniären Vorteils Willen die vergleichsweise lange Vertragsdauer in Kauf genommen." http://lexetius.com/2010,7096 ---> Wenn das Fitness-Studio keine (günstigeren) "kurzen" Vertragslaufzeiten angeboten hatte, dann müßte diese "gewagte" Unternehmens-Entscheidung wohl dem Risikobereich des Studioanbieters zugerechnet werden ( Der Unternehmer hat sich um "pekuniärer Vorteile" willen dafür entschieden, keine Verträge mit kurzen, oder gar ohne Mindestvertragslaufzeiten anzubieten). Es würde also einen "wichtigen Grund" für eine Sofortkündigung darstellen können, daß der Zeit- und Kostenaufwand ( Studio-Beitrag + Trainingszeit + An- und Abfahrtszeit + Fahrtkosten ) für die Inanspruchnahme der Studio-Dienste seit dem Umzug an den 80 km entfernten Wohnort für die restliche Vertragsdauer unverhältnismäßig hoch wäre. Zitat:
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| AW: Sonderkündigung Fitnessstudio bei Umzug, 85 km Distanz Zitat:
solang es in erreichbarer nähe irgendein ähnliches studio gegeben hat, welches kürzere laufzeiten angeboten hat, dürfe es egal sein, ob dies studio andere verträge anbietet - analog zu dsl-anbietern. |
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| AW: Sonderkündigung Fitnessstudio bei Umzug, 85 km Distanz Zitat:
Deshalb ist es auch im Fitnessstudio-Fall unerheblich, ob es a) vor Ort vergleichbare Anbieter gab, und ob b) diese möglicherweise kürzere Vertragslaufzeiten angeboten hatten. Wenn das Fitnessstudio ausschließlich 2-Jahresverträge abschließen wollte, könnte dieser Umstand den Umzug in einen 80km entfernten Wohnort zu einem "wichtigen Rechtfertigungs-Grund" für eine Sonderkündigung machen. Tragfähiges Argument des Fitness-Studios: "Wenn der Kunde mit uns einen 24-Monatsvertrag abschließen will, dann ist es sein Risiko, daß nach einem Umzug die Nutzung der Vertragsleistungen während der gesamten "langen" Restlaufzeit nicht mehr günstig (möglich) sein könnte. Denn er hätte ja mit uns auch risikoärmere Verträge mit kürzerer Vertragslaufzeit vereinbaren können. Untaugliches Argument: " .... Denn er hätte ja bei anderen Studios Verträge mit keiner/kürzerer Mindestvertragslaufzeit abschließen können." 11 |
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| fitnessstudio, kündigung, sonderkündigungsrecht, umzug |
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