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Sonderkündigung DSL, da Umzug UND nach Umzug kein Telefonanschluss mehr...?

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigung DSL, da Umzug UND nach Umzug kein Telefonanschluss mehr...? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 10:55
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Question Sonderkündigung DSL, da Umzug UND nach Umzug kein Telefonanschluss mehr...?

Guten Morgen,

ich habe eine Frage, die mich schon seit längeren interessiert. Es geht um den Abschluss eines DSL-Vertrags.

Y ist eine eine neue Wohnung gezogen, hat sich dort einen Telefonanschluss beantragt, und möchte jetzt auch noch DSL beantragen. Die meisten -günstigen- Verträge, die angeboten werden, haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. DSL mit kürzeren Laufzeiten (z. Bsp. "Alice", mntl. kündbar) sind am neuen Wohnort von Y nicht verfügbar.
Wenn Y nun daher einen Vertrag über 24 Monate abschließt (hat ja keine andere Wahl), aber -angenommen- schon nach 6 Monaten wieder aus der neuen Wohnung auszieht, was passiert dann mit dem DSL-Vertrag?

Y wird dann keinen Telefonanschluss mehr haben, da sie zu ihrem Freund zieht (irgendwann, Zeitpunkt aber noch nicht bekannt), der schon einen Telefonanschluss (auf seinen Namen) angemeldet hat.
Gibt es hier ein Sonderkündigungsrecht für Y? Wenn ja, gibt es dieses bei allen DSL-Anbietern?
Denn wie soll Y ohne Telefonanschluss das DSL weiterhin nutzen...?

Vielen dank schon mal im Voraus.
__________________
Gruß,
Leony

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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 11:31
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AW: Sonderkündigung DSL, da Umzug UND nach Umzug kein Telefonanschluss mehr...?

Letztlich lässt sich das Problem auf mehrere Arten lösen, u.a. analog zu den Fitnessstudio-Fällen nach § 314 BGB.

Es geht bei dieser Norm aber, anders also sie sich vielleicht auf dem ersten Blick liegt, um einen Interessensausgleich. Es kann also u.a. eine Rolle spielen, aus welchem Grunde zu umziehst. Berufliche Gründe sind dabei immer sehr gut.

Meines Wissens lassen sich aber die meisten Anbieter in solchen Fällen wohl nicht mehr auf ein Gerichtsverfahren ein. Sie haben ein standardisiertes protokoll, nachdem man u.a. den Umzug nachweisun muss etc.

Denkbar ist es auch, dass der Anbieter auf Vertragserfüllung besteht, sofern er am neuen Wohnort ein gleiches oder zumindest ähnliches Produkt anbietet. Ob das Argument, man benutze einen anderen Anschluss mit, zwingend funktioniert, weiß ich nicht mit Sicherheit. Könnte aber sein, da zwei verschiedene Anschlüsse über nur eine Leitung ja wohl zu technischen Problemen führen dürfte.

Also: Kündigung prinzipiell ja, es kann aber zu bestimmten Forderungen seitens des Anbieters kommen.

Immer wieder hört man auch von Anbietern, die kategorisch eine Kündigung in solchen Fällen ablehnen. Davon sollte man sich dann nicht einschüchtern lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 11:59
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AW: Sonderkündigung DSL, da Umzug UND nach Umzug kein Telefonanschluss mehr...?

Vielen Dank für die Antwort

Ich denke zwar auch dass eine vorzeitige Kündigung ein paar Problemchen mit sich bringen wird; allerdings ist es tatsächlich so, dass Y keine andere Wahl hat in ihrem neuen Wohnort DSL zu bekommen, außer eben einen dieser 24-monatigen Verträge abzuschließen, da Anbieter mit kürzeren Laufzeiten an Y's Wohnort kein DSL zur Verfügung stellen.

Eine 100%ige Sicherheit aus solch einem Vertrag "sauber" heraus zu kommen gibt es wohl nicht (schade, schade... )
__________________
Gruß,
Leony

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  #4 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 16:38
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AW: Sonderkündigung DSL, da Umzug UND nach Umzug kein Telefonanschluss mehr...?

In jedem Falle empfiehlt es sich nicht, so zu argumentieren, dass man schon bei Vertragsschluss davon ausgegangen ist, den Vertag nicht erfüllen zu werden. Dann geht die Abwägung ganz sicher in die falsche Richtung.

Die zitierte BGB-Norm soll j gerade einen Ausgleich für Situationen bringen, die beim Vertragsschluss noch nicht absehbar waren und deswegen eine der Parteien in ein nicht gewollte und verschuldete Situation bringen, die so nicht tragbar ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 14:31
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AW: Sonderkündigung DSL, da Umzug UND nach Umzug kein Telefonanschluss mehr...?

Es gibt aber auch Anbieter, die ein solches Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel berücksichtigen. Die diese Möglichkeit sogar in den AGB's haben.

Einfach vor Abschluß des Vertrages bei dem Anbieter nachfragen, was denn im Fall der Fälle wäre....
__________________
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