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Sexuelle Belästigung

Dies ist eine Diskussion zu Sexuelle Belästigung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2006, 18:54
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Exclamation Sexuelle Belästigung

Ich brauche Eure Hilfe:

Eine Frau und deren Bekannte werden in der Sauna eines Fitnessstudios sexuell belästigt. Nachdem dieFrau den Mann darum bittet, seine Handllungen einzustellen und die Sauna zu verlassen, wird dieser beleidigend und droht der Frau Gewalt an. Das zu Hilfe geholte Personal bringt den Mann dann aus der Sauna .

Die Frau hat nun erstnhafte Bedenken, die Sauna noch einmal zu betreten, aus Angst diesem Mann noch einmal zu begenen. Sie will dass gegen den Mann rechtlich vorgegangen wird und dass die Mitgliedschaft des Mannes gekündigt wird.

Das Fitnessstudio unternimmt gegen den Mann nichts, mit der Begründung, dass das Personal einen potentiellen Täter auf frischer Tat ertappen müsse und das, obwohl es ja Zeugen für den Vorfall gibt. Eine Aufsicht findet aber in der Sauna nicht statt und entsprechendes Personal ist erst eine Etage höher erreichbar.

Man könnte den Täter natürlich selbst anzeigen, denke aber, dass dies die Aufgabe des Fintessstudios sei.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

1) Kann man das Studio dazu zwingen rechtliche Schritte zu unternehmen?
2) Kann ich das Studio selbst "anzeigen", da es keinerlei Aufsicht und Sicherheit garantiert?

Vielen Dank für Euer etwaiges Engagement

Gruß

ZIEGENPETER

Geändert von ZIEGENPETER (20.08.2006 um 14:28 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2006, 00:22
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AW: Sexuelle Belästigung

Hallo!

Bitte halten Sie sich an die FORENREGELN. Fragen zu konkreten Sachverhalten dürfen wir nicht beantworten, da dies gegen das Rechtsberatungsgesetz verstösst. Bitte formulieren Sie Ihren Beitrag um oder löschen und erstellen Sie ihn regelkonform neu. Ich hoffe auf Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen,

Peter M.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2006, 00:58
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AW: Sexuelle Belästigung

Zitat:
Zitat von ZIEGENPETER
Wir könnten den Täter natürlich selbst anzeigen, denken aber, dass dies die Aufgabe des Fintessstudios sei.


Also wenn ich Opfer einer Straftat wäre, würde ich mich nicht um die Zuständigkeiten streiten (zumal es die gar nicht gibt), sondern einfach zur Polizei gehen...

Ansinsten: siehe den beitrag meines Vorredners.
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Alt 20.08.2006, 14:42
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AW: Sexuelle Belästigung

Hallo Domingo,

danke für deinen liebgemeinten Rat. Leider trifft er nicht den Kern des Gedankens. Es geht nicht darum den Täter in den Mittelpunkt des Geschehens zu ziehen, obwohl er das für seine Tat mehr als verdient hätte - und sein Fett auch noch abbekommt. Vielmehr geht es um das Verhalten des Studios und um für die Zukunft eine klare Verhaltensweise zu erhalten.

Versuch es mal aus der Position einer Frau zu sehen:

In dem Studio kann "Mann" machen was er will (spannen, belästigen ....) wenn sich das Opfer nicht selbst wehrt, dann tut es sonst keiner. Obwohl es doch Aufgabe des Studios wäre für Sicherheit zu sorgen (Das wird in anderen Saunen auch getan!!!)

Daher:

1) Kann man das Studio dazu zwingen rechtliche Schritte zu unternehmen?
2) Kann ich das Studio selbst "anzeigen", da es keinerlei Aufsicht und Sicherheit garantiert?
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  #5 (permalink)  
Alt 20.08.2006, 15:31
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AW: Sexuelle Belästigung

@Ziegenpeter

Die Sache ist so aber nicht zu betrachten. Der Geschädigte hat eine Anzeige zu erstatten und somit dem Unrecht des Täters Einhalt zu gebieten. Hier ist nicht ganz klar, was der Täter gemacht hat, doch mindestens lässt sich hier eine Beleidigung oder eine eine exhibitionistische Handlung erkennen. Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt und muss durch den Geschädigten zur Anzeige durch Strafantrag gebracht werden. Ebenso die exhib. Handlung. Wenn das Opfer sich nicht dagegen wehrt, dann muss es sich fragen lassen, wie so es der Ansicht ist, daß sich andere an des Opfers Statt wehren sollen.

Wenn das Opfer nicht meldet, daß da etwas nicht mit rechten Dingen zu geht, dann muss es sich gleichermaßen nicht wundern, wenn sich nichts ändert. Wird hingegen dem Betreiber des Studios gemeldet, daß da ein Mann war, der sich nicht der Etiquette solcher Lokalitäten entsprechend verhalten hat, so hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, daß derlei ungebetene Interventionen nicht mehr stattfinden. Dies ist dann mit der Sorgfaltspflicht und der dann vorhandenen Kenntnis des Betreibers zu begründen. Unternimmt der Betreiber NUN nichts, um diese Störungen abzuschalten, wird er zivilrechtliche Ansprüche auslösen.

Das Studio selbst kann man nicht wegen der strafrechtlich relevanten Handlung anzeigen. Es ist ja weder federführend noch in anderweitiger Täterschaft in diesen Fall verwickelt. Gerade deshalb ist es so wichtig, daß das Opfer Signale setzt und eine derartige Belästigung nicht ohne Folgen lässt.

Nun, da das Studio unterrichtet ist, bestehen zunächst einmal keinerlei Ansprüche gegen das Studio - es sei denn, es hat diese Tat durch mangelnde Sorgfalt gefördert und gefordert.

Kommt dies noch einmal vor, können die Geschädigten zumindest zivilrechtlich einen Ausgleich verlangen.

Es ist wichtig - weshalb man das nicht genug widerholen kann - dass das Opfer sich mit den verfügbaren Rechtsmechanismen wehrt. Es bringt nichts, wenn man sich über eine Tat erdreistet, diese dann aber tatenlos hinnimmt. Das ist nicht die angedachte Einsatzmöglichkeit unseres Rechtssystems. Es ist dazu da, überschreitungen zu ahnden. Wenn man diese Überschreitungen NICHT für "vergeltungswürdig" hält und von einer Anzeige absieht, dann kann und darf man von anderen nicht verlangen sich anders zu verhalten - oder wieso sollte das Studio das tun, was das Opfer nicht für nötig hielt?
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  #6 (permalink)  
Alt 20.08.2006, 20:24
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AW: Sexuelle Belästigung

Tja, wo er recht hat, hat er recht, der Peter

Stelle Dir vor, Du bist Staatsanwalt und bekommst eine Strafanzeige vom Fitnesstudio gegen irgendeinen Typen, der da eine Frau belästigt haben soll. Was ist da die erste Frage, die Du Dir stellst? "Warum hat sie nicht selbst Anzeige erstattet?" Denn wenn sie das nicht getan hat, dann ist es wahrscheinlich nicht so schlimm gewesen oder aber sie verzichtet darauf, die Straftat geahndet zu sehen. Jedenfalls ist der Zweifel berechtigt. Um ihn auszuräumen, müsste unser StA auf eigene Faust die Frau kontaktieren und nachfragen. Hättest Du Lust dazu, wenn Du schon zwanzig fälle laufen hättest, darunter ein Mord und drei schwere Diebstähle?

Ciao/Domingo
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  #7 (permalink)  
Alt 21.08.2006, 09:47
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Thumbs up AW: Sexuelle Belästigung

ok, alles klar!

War gerade bei der Kripo. Vielen Dank!

Aus Peters Antwort kann ich ja trotzdem entnehmen, was man gegen das Studio unternehmen könnte, um zu verhindern, dass soetwas nicht mehr passieren kann. Wie ich auch erfahren habe, kam es schon häufiger zu solchen Vorfällen. Das Studio hat auch da nichts unternommen, um mehr Sicherheit zu garantieren und die Täter nicht aus ihrer Mitgliedschaft entlassen.

Da will ich jetzt nicht locker lassen
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  #8 (permalink)  
Alt 21.08.2006, 11:53
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AW: Sexuelle Belästigung

Ja, zivilrechtlich kann man schon gegen das Studio vorgehen. Schadensersatz usw. Das müsste aber mit einem Anwalt besprochen werden.
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