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Schulden / Schufa Anfechten

Dies ist eine Diskussion zu Schulden / Schufa Anfechten innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 20:45
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Schulden / Schufa Anfechten

Folgender Fall:

Person A zieht mit Person B in eine gemeinsame Mietwohnung. Beide unterschreiben den Vertrag. Die Miete wird vom Konto von A bezogen.
Aufgrund von Beziehungsproblemen / Trennungswünschen beschließt B auszuziehen und sich eine eigene Wohnung zu suchen. Davor gibt er Person A Bescheid und verweist darauf, dass er die Miete ab dem nächsten Monat nicht mehr mitbezahlen wird. Von Person A kamen keine Einwände.

Weder Person A noch Person B informieren den Vermieter über die veränderte Lage und der Mietvertrag bleibt gleich.

Nach ca. 2 Jahren möchte Person B ein Fernsehgerät in Raten bezahlen, dies wird abgelehnt. Die Ablehnung wird mit einem Schufaeintrag und Schulden in Höhe von 2000€ begründet. Nach einer Recherche steht fest, dass diese Schulden entstanden sind, weil Person A über einen längeren Zeitraum die Miete nicht mehr bezahlt hat und nun Person B dafür aufkommen muss.

Ist Person B nun gezwungen die vollen Schulden zu begleichen?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 20:51
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AW: Schulden / Schufa Anfechten

Zitat:
Zitat von tobhansel Beitrag anzeigen
Davor gibt er Person A Bescheid und verweist darauf, dass er die Miete ab dem nächsten Monat nicht mehr mitbezahlen wird. Von Person A kamen keine Einwände.
Ob A Einwände hatte oder nicht, spielt keine Rolle.

B haftet dem Vermieter gegenüber für die gesamte Miete.
Zitat:
Weder Person A noch Person B informieren den Vermieter über die veränderte Lage und der Mietvertrag bleibt gleich.
Selbst wenn B den Vermieter "informiert", hätte, würde sich sich am Mietvertrag und an der Haftung nichts ändern.
Zitat:
Ist Person B nun gezwungen die vollen Schulden zu begleichen?
Ja.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 08:46
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AW: Schulden / Schufa Anfechten

Zitat:
Zitat von tobhansel Beitrag anzeigen
Person A kamen keine Einwände.

Weder Person A noch Person B informieren den Vermieter über die veränderte Lage und der Mietvertrag bleibt gleich.
Und genau das ist der Fehler in diesem fiktiven Fall.

Person B hätte eine Kündigung schreiben müssen, der Vertrag hätte auf Person A umgeschrieben werden müssen.

So haften beide A und B.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 09:04
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AW: Schulden / Schufa Anfechten

Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Person B hätte eine Kündigung schreiben müssen, der Vertrag hätte auf Person A umgeschrieben werden müssen.
Ein gemeinschaftlicher Mietvertrag kann nur von beiden Parteien gekündigt werden.
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