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Schufaeintrag löschen lassen

Dies ist eine Diskussion zu Schufaeintrag löschen lassen innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2011, 22:00
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Schufaeintrag löschen lassen

Angenommen ein Schuldner hat eine offene Forderung und die Gläubiger hat einen entsprechenden negativen Schufaeintrag eintragen lassen.

Der Schuldner einigt sich mit dem Gläubiger auf einen Vergleich. Es wird auch vereinbart, dass der Schufaeintrag komplett gelöscht wird (also auch nicht als erledigt stehen bleibt).
Der Gläubiger löscht den Eintrag und der Schuldner zahlt.

Nach Zahlung trägt der Gläubiger aber wieder einen negativen Eintrag zu der Forderung ein und hinterlegt ihn gleich als erledigt.

Der (jetzt ehemalige) Schuldner möchte den Eintrag löschen lassen.

Wie gut sind die Chancen dafür? Denn so gesehen wurde der Eintrag ja reingestellt als die Forderung bereits beglichen wurde.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 08:23
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AW: Schufaeintrag löschen lassen

Gar keine Chancen in dem fiktiven Fall, denn die Bemerkung als "erledigt" beleibt drei Jahre bestehen.

Was im übrigen auch Sinn und Zweck der Schufa ist sollte bekannt sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 09:59
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AW: Schufaeintrag löschen lassen

aktuelles urteil zu schufaeintrag:

Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 16.03.2011
Aktenzeichen: 19 U 291/10
Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz
Im Rahmen der Prüfung, ob die Übermittlung personenbezogener Daten an eine Auskunftei nach § 28 a Abs. 1 BDSG zulässig ist, findet eine Abwägung mit den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen nicht statt.
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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