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Schmerzensgeld wegen Lebenmittelvergiftung

Dies ist eine Diskussion zu Schmerzensgeld wegen Lebenmittelvergiftung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  • 1 Post By Kyuubi86

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 18:20
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Schmerzensgeld wegen Lebenmittelvergiftung

Hallo zusammen!

Die Eheleute E haben von einem Discounter eine Konserve verzehrt und wie sich hinterher rausstellte wurde diese vom Discounter zurückgerufen, aufgrund möglicher Keimbildung durch zu wenig oder schlechte Erhitzung.

Nun haben E eine Lebensmittelvergiftung mit Übelkeit, Erbrechen, Magenkrämpfen und Durchfall erlitten, mussten zwei Tage ins Krankenhaus und waren zudem drei Tage krank geschrieben. Der Ehefrau ging es nach drei Tagen wieder weitestgehend gut, dem Ehemann nach 4 Tagen.

Die Eheleute haben bereits mit dem Discounter telefoniert und die Sachlage geschildert. Die Kosten die durch den Krankenhausaufenthalt und die Notfallsprechstunde (Sonntags) entstanden sind werden reguliert. Ein Schmerzensgeld ist der Discounter auch bereit zu zahlen. Nun steht nur noch die Frage im Raum in welcher Höhe das Schmerzensgeld angemessen ist.

Was meint ihr?
Was steht den Eheleuten zu? Oder gibt es vielleicht Vergleichsfälle?

Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 18:32
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AW: Schmerzensgeld wegen Lebenmittelvergiftung

schwer zu sagen. schmerzensgeld ist ein gebiet, bei dem es durchaus auf verhandlungsgeschick ankommt. bei kleineren dingen wie diesen hier wird es aber nicht allzu stark ausschlagen. wieviel de facto angemessen ist, kann schwer gesagt werden. das LG Bochum hat in einem urteil (5 S 420/87) über einen einwöchigen stationären Aufenthalt wegen einer Lebensmittelvergiftung mal 250€ ausgesprochen.
Rox likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 00:32
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AW: Schmerzensgeld wegen Lebenmittelvergiftung

Zitat:
Zitat von Rox Beitrag anzeigen
gibt es vielleicht Vergleichsfälle?
http://www.kanzlei-loewenberg.de/seite9.html

Die durch die Verletzung von Gesundheit und Körper erlittene "Einbuße an Lebensfreude" soll durch das Schmerzensgeld "billig" ( = gerecht ) ausgeglichen werden.

D.h.: je ( vermögensbedingt ) "lebensfreudiger" der Geschädigte sein Leben verbringt, und je tiefgreifender/längeranhaltender die Beinträchtigung ist, desto höher das Schmerzensgeld:

- wer wegen eines einwöchig verstauchten Knöchels sich nicht auf seiner Karibikinsel beim Schnorcheln die Zeit vertreiben kann, ist höher zu entschädigen als der einbeinige obdachlose Alkoholiker, der wegen einer Schädelverletzung vier Wochen benommen im Krankenhaus verbringen mußte.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 22:37
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AW: Schmerzensgeld wegen Lebenmittelvergiftung

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
- wer wegen eines einwöchig verstauchten Knöchels sich nicht auf seiner Karibikinsel beim Schnorcheln die Zeit vertreiben kann, ist höher zu entschädigen als der einbeinige obdachlose Alkoholiker, der wegen einer Schädelverletzung vier Wochen benommen im Krankenhaus verbringen mußte.
Suuper!

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