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Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag

Dies ist eine Diskussion zu Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 27.12.2011, 11:54
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Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag

Der Mieter A benötigt den Schlüsseldienst am Samstag, da das Schloss defekt ist und erreicht den Vermieter B nicht. A beauftragt daher den Schlüsseldienst.

Der Vermieter meldet sich und wünscht keinen Schlüsseldienst. Mieter A sagt den Schlüsseldienst ab. Dabei wird telefonisch mitgeteilt, dass es sein könne, dass A die Anfahrtskosten bezahlen müsse, obwohl der Schlüsseldienst noch nicht vor Ort war.

A erhält eine Rechnung mit An- und Abfahrtskosten und einer Zulage für das Wochenende (100%).

Wie ist die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 16:08
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AW: Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag

Zitat:
Zitat von Soyara Beitrag anzeigen
Der Mieter A benötigt den Schlüsseldienst am Samstag, da das Schloss defekt ist und erreicht den Vermieter B nicht. A beauftragt daher den Schlüsseldienst.

Der Vermieter meldet sich und wünscht keinen Schlüsseldienst.
Das ist letztlich unerheblich. Wenn der Mieter aufgrund eines defekten Schlosses nicht in seine Wohnung kann, kann er den Schlüsseldienst rufen. Was hat der Vermieter denn als Alternative vorgeschlagen?
Zitat:
Mieter A sagt den Schlüsseldienst ab. Dabei wird telefonisch mitgeteilt, dass es sein könne, dass A die Anfahrtskosten bezahlen müsse, obwohl der Schlüsseldienst noch nicht vor Ort war.

A erhält eine Rechnung mit An- und Abfahrtskosten und einer Zulage für das Wochenende (100%).

Wie ist die Rechtslage?
Der Schlüsseldienst kann seinen Aufwand geltend machen, wenn ihm ein solcher durch die Abbestellung entstanden ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 16:22
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AW: Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag

Vielen Dank für die Antwort. Der Vermieter konnte das Schloss selbst öffnen.

Welchen Aufwand kann der Schlüsseldienst geltend machen? Doch sicherlich nur die Anfahrt, so wie die Dame am Telefon auch gesagt hat. Abfahrt und dazu noch 100% Wochenendzuschlag auf die Fahrkosten ist der Vermieter nicht gewillt zu zahlen, zumal dieser Aufschlag auf die Fahrkosten erfolgt.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 20:07
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AW: Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag

Der fiktive Mieter hat dem Schlüsseldienst die Anfahrtskosten (wie telefonisch besprochen) überwiesen. Abfahrt und Wochenendzuschlag nicht.

Auf Schreiben reagiert der Schlüsseldienst nicht und schickt eine Mahnung.

Wie ist die Rechtslage?
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