Dies ist eine Diskussion zu Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag Der Vermieter meldet sich und wünscht keinen Schlüsseldienst. Mieter A sagt den Schlüsseldienst ab. Dabei wird telefonisch mitgeteilt, dass es sein könne, dass A die Anfahrtskosten bezahlen müsse, obwohl der Schlüsseldienst noch nicht vor Ort war. A erhält eine Rechnung mit An- und Abfahrtskosten und einer Zulage für das Wochenende (100%). Wie ist die Rechtslage? |
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| AW: Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag Vielen Dank für die Antwort. Der Vermieter konnte das Schloss selbst öffnen. Welchen Aufwand kann der Schlüsseldienst geltend machen? Doch sicherlich nur die Anfahrt, so wie die Dame am Telefon auch gesagt hat. Abfahrt und dazu noch 100% Wochenendzuschlag auf die Fahrkosten ist der Vermieter nicht gewillt zu zahlen, zumal dieser Aufschlag auf die Fahrkosten erfolgt. |
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| AW: Schlüsseldienst abbestellt - Berechnung An-/Abfahrtkosten und WE-Zuschlag Der fiktive Mieter hat dem Schlüsseldienst die Anfahrtskosten (wie telefonisch besprochen) überwiesen. Abfahrt und Wochenendzuschlag nicht. Auf Schreiben reagiert der Schlüsseldienst nicht und schickt eine Mahnung. Wie ist die Rechtslage? |
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