Dies ist eine Diskussion zu Schadenshaftung für Schaden bei Transport, Fragen über Fragen innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Schadenshaftung für Schaden bei Transport, Fragen über Fragen folgender Sachverhalt verlangt nach einer fachkundigen Einschätzung: Der Kunde K ist Eigentümer eines MP3- Players der Firma X. Vor einigen Wochen trat am MP3- Player ein Defekt auf, das Display zeigt Fehlfunktionen an. Daraufhin bringt Kunde K das Gerät zum Kaufhaus H, in welchem er das Gerät erworben hat. Da wir uns noch innerhalb des Garantiezeitraums befinden, schickt das Kaufhaus H das Gerät zum Hersteller X. 3 Wochen später erhält der Kunde K eine Mitteilung, das Gerät habe einen äusserden Schaden (Delle auf der Rückseite), und der Schaden des Displays würde daraus resultieren. Nach längerem Hin- und Her bietet der Hersteller eine 50/50 Lösung an, man wäre bereit 50 % der Kosten zu tragen. Der Kunde K ist sich sicher (Zeugen vorhanden), dass das Gerät äusserlich in einwandfreiem Zustand im Kaufhaus H abgegeben wurde. Wie ist hier die Rechtslage ? Hat der Kunde K Ausssichten sich den kompletten Schaden erstatten zu lassen ? Wie ist es mit Beweispflichten ? Muss der Kunde K beweisne können, dass er das Gerät in einwandfreiem äusserlichem Zustand im Kaufhaus abgegeben hat, oder ist es nicht vielmehr eine Anzeigepflicht des Kaufhauses den Kunden auf solche Schäden aufmerksam zu machen bei Entgegennahme des Gerätes ? Für Hilfe wär ich sehr dankbar. Schönen abend noch! |
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