Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatzforderung nach Schuldenausgleich? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Schadensersatzforderung nach Schuldenausgleich? gehen wir davon aus, dass Person A einen Vertrag mit Firma X schließt. Die monatlich anfallenden Raten würden erst nach einer Mahnung, ca. ein halbes Jahr später in einer Überweisung getätigt, jedoch nach telefonischer Rücksprache, damit auch sicher keine Schulden mehr bestehen bleiben. Kurze Zeit später würde Person A ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen erhalten, mit der Bestätigung der Kündigung des Vertrags, sowie einer Schadensersatzforderung in Höhe der Vertragslaufzeit*Monatsraten plus Aufwandskosten. Besteht in diesem Fall das Recht Schadensersatz zu fordern, auch wenn die Schuld beglichen und die Forderungen zeitlich vor dem Schreiben des Inkassounternehmens auf Null gesetzt wurden? Vielen Dank für eure Meinung zu diesem Thema! Grüße Pherenika |
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| AW: Schadensersatzforderung nach Schuldenausgleich? Da A nicht gekündigt hat(?), ist die Kündigungsbestätigung obsolet und die Schadensersatzforderung nicht rechtmäßig. A könnte sich mit Firma X in Verbindung setzen und darauf bestehen, dass der Vertrag weiter geführt wird. Es kann natürlich sein, dass es Firma X ist, die den Vertrag nicht weiterführen will. Möglicherweise haben sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des vergangenen Zahlungsrückstandes, möglicherweise würden sie dieses bei einem Einspruch von A gegen die untergeschobene Kündigung geltend machen. Dann würden vermutlich dieselben Kosten geltend gemacht werden. Möglicherweise hat sich die beschriebene Aktion auch mit der Nachzahlung von A überschnitten. Ein Gespräch zwischen A und X könnte Klarheit bringen! |
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