Dies ist eine Diskussion zu Schadenersatz innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Schadenersatz A kauft bei B Ware. B liefert Ware durch C C beschädigt bei Lieferung Eigentum vom A. A meldet Schaden bei B und B (nach eigenen Angaben) bei C. B bietet A nach mehreren Monaten zum Schadenersatz einen Betrag X an. A lehnt dieses Angebot ab, weil Schaden höher als X ist und verlangt Schadersatz in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens. Daraufhin lehnt nun B den Schadenersatz komplett ab mit der Begründung, der Verursacher wäre nicht zweifelsfrei festzustellen. Kann B sich mit dieser Argumentation aus der Haftung gegenüber A befreien, nachdem B bereits Schadensersatz angeboten hat? Grüße, sonnenshine |
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| AW: Schadenersatz Kommt drauf an, in welcher Form B dem A "Schadenersatz" angeboten hat. Möglicherweise hat er gar keinen Schadenersatz im herkömmlichen Sinne leisten wollen, sondern hat beispielsweise "eine Kulanzzahlung ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs" angeboten. Eine genauere Beschreibeung dieses Vorgangs wäre zur Beurteilung hilfreich.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Schadenersatz Der Wortlaut ist: "Für den XXX in XXX kann ich Ihnen von mir XXX anbieten. Die Summe könnten Sie sich bei dem einbehaltenen XXXX abziehen." Ferner verweist B an C, sofern A dieses Angebot nicht annehmen möchte. Von einer ausgesprochen "Kulanzzahlung" ist keine Rede. Vorher wurde seitens B noch versucht, den Schaden bei A zu beheben. Also vor Angebot gab es seitens B noch einen Reparaturversuch, der allerdings nur teilweise gelang. Es geht nun über den restliche Teil der Reparatur, den B nun verweigert. |
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