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Schaden entstanden durch falsche Lieferung

Dies ist eine Diskussion zu Schaden entstanden durch falsche Lieferung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 02.09.2010, 19:05
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Schaden entstanden durch falsche Lieferung

Angenommen A bestellt ein elektronisches Handyzubehör bei einem gewerblichen Onlinehändler B. Jedoch erhält A lediglich ein ähnliches Teil, welches bei Verwendung sofort einen Schaden an dem Handy anrichtet.
B hat also falsch geliefert, hat aber den richtigen Artikel gar nicht mehr vorrätig. A erkannte nicht, dass das gelieferte Teil falsch war und benutzte es, was zu dem Schaden führte.
Wer müsste für den Schaden aufkommen? Was wäre mit dem Artikel, da B ja nicht korrekt liefern kann?
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Alt 03.09.2010, 12:25
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AW: Schaden entstanden durch falsche Lieferung

Dies ist ein Fall von Gewährleistung - darunter fällt auch Falschlieferung. A kann Schadensersatz für das defekte Handy verlangen, ebenso wie die Erfüllung des Kaufvertrages durch Lieferung der richtigen Ware. Falls A ein Ersatz-Handy braucht und einen anderen Typ wählt, käme u.U. auch der Rücktritt vom Kauf infrage, d.h. Erstattung des Kaufpreises plus Schadensersatz.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 18:16
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AW: Schaden entstanden durch falsche Lieferung

Ist das nicht auch Nacherfüllung, jedoch nachträgliche Unmöglichkeit da richtiges Gerät nicht verfügbar?
Dann kann man doch zwischen Rücktritt oder Minderung wählen?!
Wer muss beweisen dass der Schaden durch das falsche Gerät entstand und nicht durch falsche Handhabung?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 07:43
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AW: Schaden entstanden durch falsche Lieferung

A ist beweispflichtig.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 11:50
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AW: Schaden entstanden durch falsche Lieferung

(Lieferung der richtigen Ware)
Zitat:
Zitat von aringa08 Beitrag anzeigen
Ist das nicht auch Nacherfüllung, jedoch nachträgliche Unmöglichkeit da richtiges Gerät nicht verfügbar?
Dann kann man doch zwischen Rücktritt oder Minderung wählen?!
Wer weiß, ob der Händler nicht doch noch ein richtiges Gerät auftreibt? Ansonsten Zustimmung, jedoch: Was nützt Minderung, wenn die falsche Ware geliefert wurde?
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