Dies ist eine Diskussion zu Schaden entstanden durch falsche Lieferung innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Schaden entstanden durch falsche Lieferung B hat also falsch geliefert, hat aber den richtigen Artikel gar nicht mehr vorrätig. A erkannte nicht, dass das gelieferte Teil falsch war und benutzte es, was zu dem Schaden führte. Wer müsste für den Schaden aufkommen? Was wäre mit dem Artikel, da B ja nicht korrekt liefern kann? |
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| AW: Schaden entstanden durch falsche Lieferung Dies ist ein Fall von Gewährleistung - darunter fällt auch Falschlieferung. A kann Schadensersatz für das defekte Handy verlangen, ebenso wie die Erfüllung des Kaufvertrages durch Lieferung der richtigen Ware. Falls A ein Ersatz-Handy braucht und einen anderen Typ wählt, käme u.U. auch der Rücktritt vom Kauf infrage, d.h. Erstattung des Kaufpreises plus Schadensersatz. |
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| AW: Schaden entstanden durch falsche Lieferung Ist das nicht auch Nacherfüllung, jedoch nachträgliche Unmöglichkeit da richtiges Gerät nicht verfügbar? Dann kann man doch zwischen Rücktritt oder Minderung wählen?! Wer muss beweisen dass der Schaden durch das falsche Gerät entstand und nicht durch falsche Handhabung? |
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| AW: Schaden entstanden durch falsche Lieferung A ist beweispflichtig.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Schaden entstanden durch falsche Lieferung (Lieferung der richtigen Ware) Zitat:
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