Dies ist eine Diskussion zu Schaden durch ausgelaufene Batterie innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Schaden durch ausgelaufene Batterie Ich hätte da folgende Frage: Nehmen wir an, eine ältere Dame hat eine wunderschöne, einst sehr teuere Wanduhr, die mit Hilfe einer Batterie (1.5V Mono Ultra - so eine dicke runde A oder manchmal auch als Größe D bezeichnet) ihren Dienst verrichtet. Da die Uhr nicht gerade billig war tut sie dies schon seit 35 Jahren einwandfrei (kein vor- oder nachgehen in all der Zeit), ist in einem zeitlosen Design und die alte Dame hängt sehr an ihr. Wie das nun mal so bei batteriebetriebenen Dingen ist, muss auch hier in regelmäßigen Abständen die Batterie gewechselt werden, was auch kein Problem darstellt, da dies total einfach zu bewerkstelligen ist. Bis eben! Die alte Dame stellt fest: oops, die Batterie schein leer zu sein. Also schnell eine Neue her damit das gute Stück wieder seinen Dienst angehen kann. Sie nimmt also die Uhr von der Wand, dreht sie um und stellt fest, dass aber auch das komplette Batteriefach derart mit einer sonderbaren, dicken, hellen Schicht überzogen ist, das sie die Uhr nur noch ganz schnell in die Diele bringt und dort auf den Boden legt. Die alte Dame ruft ihre Tochter, welche solch eine Verschmutzung auch noch nie in ihrem Leben je gesehen hat. Die Batterie ist derart stark ausgelaufen, das es diese sogar ein Stück angehoben hat. Weder die alte Dame noch ihre Tochter trauen sich nun die Batterie zu entfernen oder die Uhr von der Schicht zu säubern, da sie nicht wirklich wissen was sie da sehen. (Auch hoffen sie, nichts schlimmes eingeatmet zu haben. Die Tochter fühlt schon ein leichtes Kratzen im Hals !!!) Die Batterie selber ist auch eine der führenden Markenbatterien von der man soche Dinge nicht gewöhnt ist. Kann man die Uhr zum Batterie-Hersteller zum Säubern/Reparieren schicken (damit sie ihre ätzenden, gefährlichen Stoffe selber entfernen)? Oder ist vielleicht Schadenersatz in anderer Art möglich? Soll man sie zum Uhrmacher bringen und der Verursacher-Firma die Rechnung schicken? Wie würdet Ihr hier agieren? Liebe Grüße und vielen Dank Jutta - die Neugierige Oh bin ich froh das ich kein Hase bin! |
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| AW: Schaden durch ausgelaufene Batterie Zitat:
- verschuldensunabhängig nur auf Nacherfüllung ( = Umtausch / Preisnachlaß ), und nur 2 Jahre lang - auf Ersatz aller mängelverursachten Folgeschäden, falls er absichtlich/fahrlässig die "löchrige" ( früher oder später auslaufende ) Batterie verkauft hatte. ( Es wäre allerdings zulässig gewesen, beim Batteriekauf zu regeln (etwa per AGB), daß eine Haftung des Verkäufers für fahrlässig verusachte Sachschäden ausgeschlossen sein soll ) 2. Der Produzent haftet auf Ersatz von Schäden, die aus vom Hersteller zu vertretender fehlerhafter Produktion resultieren. ( Nicht bei zufälligen Fehlern, die trotz der gehörigen Sorgfalt aufgetreten sind ). 3. Ein Garantiegeber ( Importeur? Großhändler? Markeninhaber? ... ) haftet gemäß seiner freiwilligen Garantieerklärung. 11 |
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