Dies ist eine Diskussion zu Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio?? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio?? folgender Sachverhalt. Frau F. kündigt Ihren Mitgliedschaftvertrag über eine Laufzeit von 24 Monaten beim Fitness-Studio Z nach 13 Monaten weil Sie Ihren Wohnsitz an einen mehr als 30km entfernten Ort verlegt. Im Vertrag steht, dass bei einer solchen Kündigung lt §1 der Sondertarif nicht mehr gilt und Sie rückwirkend für die Monate seit Vertragsbeginn , §2, den Normaltarif bezahlen muss. Ist eine solche Klausel rechtwirksam? Hier aufgeführt die 2 relevanten Paragraphen: 1. Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 30 Kilometer entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Die Frist beginnt, wenn das Mitglied eine Anmeldebescheinigung und einen Nachweis über den tatsächlichen Vollzug des Umzug (z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Bestätigung Arbeitgeber, Rechnung Stadtwerke) eingereicht hat. Eine Verkürzung der Mitgliedschafts-Laufzeit führt automatisch zu einer rückwirkenden Neuberechnung des Tarifs gemäß Standardtarif. 2. Sondertarif: Der Sondertarif gilt nur dann, wenn die vereinbarte Erstlaufzeit erreicht wird. Ansonsten erfolgt eine rückwirkende Neuberechnung nach dem Standardtarif. Der Standardtarif beträg: ab 12 Monate 59,90€, ab 6 Monate 69,90€ und ab 3 Monate 79,90€. (Für Studenten jeweils 49,90€, 59,90€ oder 69,90€. Vielen Dank im voraus. Viele Grüße |
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| AW: Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio?? Warum sollte das nicht gelten? Das ist ein Vertragsbestandteil dem die Kundin zugestimmt hatte. Im Gegenzug hat die Gegenpartei, freundlicherweise, überhaupt ein Kündigungsrecht eingeräumt. Michael |
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| AW: Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio?? Und was ist dann mit einem solchen Päzedenzfall? "Das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schützt vor unfairen Regelungen. So wird auch eine nachträgliche Preiserhöhung im Vertrag hinfällig. Der Satz "Sollte ein Vertrag vor Ablauf der ersten vereinbarten Laufzeit außerordentlich gekündigt werden, so tritt rückwirkend ab Beginn des Vertrags die Preisstufe in Kraft, die der tatsächlichen Vertragsdauer entspricht" wird nach einem Urteil des Landgerichts Bamberg (Az: 1 O 97/97) durch das AGB-Gesetz ungültig." |
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| AW: Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio?? Präzedenzfallregelungen gibt es in den USA.... Hier i.d.R. nicht. Hier gibt es dazu schon etwas: http://www.juraforum.de/forum/archiv...ug-ins-ausland
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