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Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio??

Dies ist eine Diskussion zu Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio?? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 20:25
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Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio??

Hallo,

folgender Sachverhalt.

Frau F. kündigt Ihren Mitgliedschaftvertrag über eine Laufzeit von 24 Monaten beim Fitness-Studio Z nach 13 Monaten weil Sie Ihren Wohnsitz an einen mehr als 30km entfernten Ort verlegt.
Im Vertrag steht, dass bei einer solchen Kündigung lt §1 der Sondertarif nicht mehr gilt und Sie rückwirkend für die Monate seit Vertragsbeginn , §2, den Normaltarif bezahlen muss.

Ist eine solche Klausel rechtwirksam?

Hier aufgeführt die 2 relevanten Paragraphen:

1. Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an
einen mindestens 30 Kilometer entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das
Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer
Frist von 4 Wochen zu kündigen. Die Frist beginnt, wenn das Mitglied eine
Anmeldebescheinigung und einen Nachweis über den tatsächlichen Vollzug des
Umzug (z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Bestätigung Arbeitgeber,
Rechnung Stadtwerke) eingereicht hat. Eine Verkürzung der
Mitgliedschafts-Laufzeit führt automatisch zu einer rückwirkenden
Neuberechnung des Tarifs gemäß Standardtarif.

2. Sondertarif: Der Sondertarif gilt nur dann, wenn die vereinbarte
Erstlaufzeit erreicht wird. Ansonsten erfolgt eine rückwirkende
Neuberechnung nach dem Standardtarif. Der Standardtarif beträg: ab 12
Monate 59,90€, ab 6 Monate 69,90€ und ab 3 Monate
79,90€. (Für Studenten jeweils 49,90€, 59,90€ oder
69,90€.

Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 23.06.2009, 10:55
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AW: Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio??

Warum sollte das nicht gelten? Das ist ein Vertragsbestandteil dem die Kundin zugestimmt hatte.
Im Gegenzug hat die Gegenpartei, freundlicherweise, überhaupt ein Kündigungsrecht eingeräumt.

Michael
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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2009, 11:03
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AW: Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio??

Und was ist dann mit einem solchen Päzedenzfall?

"Das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schützt vor unfairen Regelungen. So wird auch eine nachträgliche Preiserhöhung im Vertrag hinfällig. Der Satz "Sollte ein Vertrag vor Ablauf der ersten vereinbarten Laufzeit außerordentlich gekündigt werden, so tritt rückwirkend ab Beginn des Vertrags die Preisstufe in Kraft, die der tatsächlichen Vertragsdauer entspricht" wird nach einem Urteil des Landgerichts Bamberg (Az: 1 O 97/97) durch das AGB-Gesetz ungültig."
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  #4 (permalink)  
Alt 23.06.2009, 11:11
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AW: Rückwirkende Beitragserhöhung nach Kündigung im Fitness-Studio??

Präzedenzfallregelungen gibt es in den USA....
Hier i.d.R. nicht.

Hier gibt es dazu schon etwas:

http://www.juraforum.de/forum/archiv...ug-ins-ausland
__________________
Alles nach bestem Wissen und Gewissen.

Sollte euch der Beitrag geholfen haben bewertet Ihn doch bitte mit der kleinen Waage oben rechts!

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