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Rücktritt vom Kauf

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Kauf innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 09.03.2005, 00:16
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Question Rücktritt vom Kauf

Hallo,

Mal angenommen, ein käufer kaufte im vergangenen jahr 2004 im juni eine MP 3 Player in einem Ladenlokal.
Nach ca. 6 Monaten bekommt ein neues ersatz gerät, weil das andere unreperabel Defekt wurde. Nach 3 Monaten ging das neue gerät auch kaputt und brachte es wiederum zum Händler,der das gerät dann an den Hersteller sandte, zwecks Garantieansprüche.
Nach ca, 4 wochen hat der Händler hat immer noch keinen bescheid über den Garantiefall seitens des Herstellers.
Auf die Frage ob er den Kaufbetrag auszahlen lassen könnte, sagte dem Kunden, das das 10 Monate nach kauf nicht mehr möglich sei und ich erstmal auf die Antwort des Herstellers warten müsse. Es könne ja sein, das durch eine Fahrlässigkeit Seitens des kunden das Gerät defekt ging.
Wenn der Kunde den Defekt nicht verursacht haben sollte, würde er auf jedenfall ersatz Bekommen. Da Dieser Player aber nicht mehr Hergestellt werde, würde er mit sicherheit ein hochwertigeres gerät bekommen. Der Hersteller würde dieses als "ungleichen tausch" nennen.

Muss der kunde sich damit zufrieden geben, oder kann er sein Geld in vollem umfang zurück verlangen?

Der Kunde war beim Kauf erst 15 Jahre alt. Kann er den Kaufvertrag anfechten, weil er "nich Geschäftsfähig sei?

für eure antworten danke ich
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