Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt eines UMTS-Vertrags? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Das Problem dabei ist, dass meine Schwester kein eigenes Einkommen hat und somit nicht in der Lage ist die anfallenden Rechnungen zu bezahlen! 14 Tage-Rückgaberecht besteht anscheinend nicht! Markt verweist an Anbieter und Anbieter wieder an Markt! Ein Mitarbeiter des Anbieters hat am Ende meiner Schwester gesagt sie solle Unterlagen sowie SIM-Karte usw an den Anbieter zurückschicken! Hat sie gemacht und ist jetzt schon 10 Tage rum und noch keine Antwort! Was passiert jetzt? Meine Schwester ist 28 und macht eine Ausbildung die allerdings nicht vergütet wird! Bekommt ca 90 im Monat und damit ist es schwer einen Vertrag zu bezahlen der an Grundgebühren schon 40 kostet! Da sowieso noch andere Zahlungen wie z.B. Handy erbracht werden müssen! Lässt sich da beim Anbieter mit jemandem was ausmachen so das die den Vertrag für nichtig erklären? Ich meine wie wollen die an ihr Geld kommen, wenn von Anfang an schon klar ist das jemand nicht bezahlen kann? Hoffe jemand kann mir und meiner "intelligenten" Schwester helfen! Schonmal vielen Dank mfg Christoph |
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| AW: Rücktritt eines UMTS-Vertrags? Geschlossene Verträge ziehen nun einmal Rechtsfolgen nach sich. Und vorliegend ist für mich kein Rücktrittsgrund ersichtlich, weder dürfte der Vertrag anfechtbar sein noch liegt wohl eine schwerwiegende Leistungsstörung vor. Eine Rücktrittsfrist von zwei oder mehr Wochen ist ebenfalls wohl nicht einschlägig da es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag handelt. Zitat:
Allenfalls kann man auf Kulanz hoffen... |
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