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Rücksendung

Dies ist eine Diskussion zu Rücksendung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 13.07.2011, 23:35
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Rücksendung

Wie waere es zB, ein Kaeufer K erwirbt einen grossen Kuehlschrank oder Herd aus dem Versandhandel und wuerde den Kauf widerrufen. Der Versand wuerde standardmaessig bis zur Bordsteinkante erfolgen und waere versandkostenfrei. Wenn der Kaeufer die Ware bis in die Wohnung, zB in einem Hochhaus liefern liesse und den Kauf widerriefe, duerfte der Verkaeufer V bestimmen, dass die Abholung von der Bordsteinkante erfolgen solle, obwohl die Lieferung bis in die Wohnung erfolgte?

Generell muesste der Verkaeufer V in so einem Fall nach meinem Verstaendnis die Ruecksendekosten uebernehmen, da der Wert 40Euro uebersteigt.

Koennen Widerrufsklauseln in die AGB'en aufgenommen werden oder sollen sie dort standardmaessig stehen und wuerden sie automatisch Bestandteile oder waere so etwas nicht moeglich, wenn dort dann stuende, dass solche Grossgeraete vom Verkaeufer(V) beim Kaeufer (K)abgeholt wuerden? Muesste K die Kosten fuer den Weg aus der Wohnung tragen?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 09:55
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AW: Rücksendung

Hallo Zusammen,

hat keiner eine Idee? Koennte K das Teil abholen lassen und der V muesste die Kosten komplett uebernehmen oder erst ab Bordsteinkante?

Gruesse
Matthias

Geändert von mbrokof (19.07.2011 um 21:12 Uhr). Grund: Aenderung keine Antwort
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