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Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück

Dies ist eine Diskussion zu Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 28.10.2011, 12:39
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Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück

Liebes Forum,

ich hätte folgenden hypothetischen Fall und mich würde mal eure rechtliche Meinung dazu interessieren.

Kunde kauf Ware bei Versandhänder im Internet. Nach 9 Monaten ist die Ware defekt (Wert mehr als 40 Euro) bzw. nicht mehr richtig nutzbar. Kunde druckt sich daher aus dem Kundenkonto einen Retourenaufkleber für DHL aus, der aber nicht angenommen wird.

Daher nimmt Kunde Kontakt per Mail mit dem Anbieter auf und wird darauf hingewiesen, dass dieser Aufkleber nur innerhalb 6 Monate nach Kauf gültig ist. Danach wären die Rücksendekosten wegen der Beweislastumkehr §476 BGB vom Kunden zu tragen. Kunde ist sehr erstaunt, kennt er doch den §439(2) BGB und fragt daher nochmals nach, ob das vom Kunden ausgelegte Porto im Nachhinein beim Nachweis des Defektes zurückerstattet wird. Auch das verneint der Verkäufer.

Fazit: Nach Ansicht des Verkäufers hat der Kunde die Rücksendekosten für eine defekte Ware zu tragen, sofern der Kauf länger als 6 Monate zurückliegt und kann sich die Rücksendekosten auch nicht zurückerstatten lassen.

Wie sehr ihr das?

Vielen Dank für eure Meinungen!
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Alt 28.10.2011, 15:27
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AW: Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück

Der Themenersteller hat den 439 Abs. 2 BGB doch bereits genannt mehr ist nicht zu sagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 17:22
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AW: Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück

Danke für die Meinung.

Der Verkäufer beharrt weiter darauf, dass der Käufer nach Verstreichen des Zeitraums von 6 Monaten ab Kaufdatum das Vorliegen des Sachmangels bei Übergabe (z.B. durch Gutachten) nachweisen muss und lehnt mit dieser Begründung die Übernahme der Rücksendekosten ab.
Ferner würden dies mehr und mehr Konkurrenten mittlerweile so handhaben.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 18:27
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AW: Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück

Abgesehen vom letzten Satz, der keinerlei juristische Relevanz hat, ist die Haltung des Verkäufers gar nicht so falsch:
Tatsächlich muss der Kunde bei einem Gewährleistungsanspruch nachweisen, dass der Mangel von Beginn an bestanden hat, lediglich
- in den ersten 6 Monaten
- ist ein privater Käufer
davon befreit (Beweislast-Umkehr).
Diese Frist ist im Beispiel abgelaufen, der fiktive Kunde muss den Nachweis führen! Falls ihm dies gelänge, müsste der Verkäufer allerdings sehr wohl die Versandkosten tragen.

Man kann sich vorstellen was passieren würde, wenn der fiktive Käufer nun die defekte Ware einschicken würde:
Der Verkäufer würde das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls abstreiten.
Der weitere Ablauf hinge davon ab, welche Garantiebedingungen vorliegen - darüber sollte sich der Käufer im Vornherein klar sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 18:40
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AW: Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück

Vielen Dank für die Ausführungen.

Der Käufer weiß, dass der Hersteller des Gerätes eine Garantie von 3 Jahren auf sein Produkt gibt. Allerdings verweist er in diesem Falle auf den Verkäufer der Sache.

Irgendwie ließe sich aus diesem fiktiven Fall ja folgern, dass Verbraucher grundsätzlich Probleme haben, ein defektes Gerät ausgetauscht oder repariert zu bekommen, wenn der Kauf länger als 6 Monate zurückliegt. Kann dies im Sinne des Gesetzgebers/Verbraucherschutzes sein?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 19:15
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AW: Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück

Nein, es sind nur zwei Paar Stiefel:
- Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung für die Mängelfreiheit beim Verkauf,
- der Hersteller leistet Garantie für die Funktion - hier drei Jahre lang.

Wenn der fiktive Käufer nicht das eine Recht bekommt, dann hoffentlich das andere!
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  #7 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 19:36
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AW: Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück

hier gehen paar sachen durcheinander.

erfüllungsstandort ist sitz des verkäufers. und § 439 (2)bgb bezieht sich nicht auf den transport zum händler (erfüllungsstandort) hin, sondern auf nachfolgende transporte, welche der händler in die wege leiten muss um das teil reparieren zu lassen.

sofern allerdings der defekt in die erstan 6 monate fallen, gibts ein bgh-urteil, wo den händler in die pflicht genommen wurde, auch den transport zu ihm hin zu übernehmen (da gings um nen auto, welches der händler geweigert hatte zu reparieren, weil er forderte, der kunde soll es über paar hundert kilometer zu ihm hin zu bringen). (so meine ich jedenfalls aus der erinnerung...)
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  #8 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 00:46
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AW: Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück

Zitat:
Zitat von blubb1234 Beitrag anzeigen
Kunde kauf Ware bei Versandhänder im Internet. Nach 9 Monaten ist die Ware defekt (Wert mehr als 40 Euro) bzw. nicht mehr richtig nutzbar.
Der Käufer kann dann wählen, ob er als Nacherfüllungsmaßnahme eine Reparatur, oder eine Ersatzlieferung verlangen möchte.

Zitat:
Kunde druckt sich daher aus dem Kundenkonto einen Retourenaufkleber für DHL aus,
Soll die Rücksendung erfolgen, weil der Verkäufer einer verlangten Ersatzlieferung zugestimmt hat, und daher die Rückgewähr der alten Sache verlangen kann?

Oder soll die Sache zwecks Reparatur an den Händler zurückgeschickt werden?

Oder soll die Rücksendung gar deshalb erfolgen, weil nach einem vom Käufer erklärten Rücktritt der kaufpreisrückzahlungspflichtige Verkäufer im Gegenzug der Rückforderung berechtigt wäre?

Zitat:
Kunde ist sehr erstaunt, kennt er doch den §439(2) BGB
Wenn es sich um eine Rücksendung bei Umtausch oder nach einem Rücktritt handelt, so handelt es sich dabei nicht um Transportmaßnahmen, die "zur Nacherfüllung erforderlich" sind! Der Verkäufer hätte die Kosten aus anderen Rechtsgründen zu tragen.

Zitat:
Zitat von zeiten
erfüllungsstandort ist sitz des verkäufers. und § 439 (2)bgb bezieht sich nicht auf den transport zum händler (erfüllungsstandort) hin, sondern auf nachfolgende transporte, welche der händler in die wege leiten muss um das teil reparieren zu lassen.
Umgekehrt: § 439 Absatz 2 BGB sieht vor, daß der Verkäufer die Kosten des Transports vom Käufer zum Reparaturbetrieb und zurück zu tragen haben soll - ohne daß mit dieser Vorschrift auch eine Regelung über den Ort getroffen sei, an welchem die Nacherfüllung zu erfolgen hätte. Denn gemäß EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie hat die Nacherfülllung für den Verbraucher unentgeltlich zu erfolgen.

Zitat:
sofern allerdings der defekt in die erstan 6 monate fallen, gibts ein bgh-urteil, wo den händler in die pflicht genommen wurde, auch den transport zu ihm hin zu übernehmen (da gings um nen auto, welches der händler geweigert hatte zu reparieren, weil er forderte, der kunde soll es über paar hundert kilometer zu ihm hin zu bringen).
Im Faltanhänger-Fall hatte der BGH entschieden: die in Frankreich ansässigen Käufer müssen den Faltanhänger zum Reparaturbetrieb des Händlers transportieren, da den Umständen nach ( = für die Käufer zumutbarer Hintransport; zur Nacherfüllung Reparatur-Fachpersonal und -gerät erforderlich ) dort der Erfüllungsort liege; die dafür nötigen Kosten trage dagegen der Verkäufer.
http://lexetius.com/2011,2215

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  #9 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 17:30
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AW: Rücksendekosten bei defekter Waren, Kauf liegt mehr als 6 Monate zurück

Vielen Dank euch allen für die Meinungen zu diesem fiktiven Fall. Das hat mich in meiner Erkenntnis weitergebracht und ich habe einiges dazugelernt!
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