Dies ist eine Diskussion zu Rückgabe von nicht bestellter Ware innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Rückgabe von nicht bestellter Ware angenommen Käufer K kauft in einem Auktionshaus eine Ware W bei Verkäuver V durch die Option "Sofort-Kauf". Nach einigen Schwierigkeiten sendet V dem K schließlich, mit erheblicher Verspätung, die Ware W zu. Zusätzlich fügt er der bestellen Ware W ein wie er es nennt "Geschenk" bei, um sich für die Vorkommnisse zu entschuldigen. Der Käufer K vergibt wenige Tage später eine neutrale Bewertung, in der er sich zu der langen Versandzeit neutral äußert. Als Verkäufer V dies bemerkt zeigt er sich empört und verlangt unverzüglich eine Rücksendung des Geschenks. Fragen: 1. Welches Recht hat K gegenüber V für das nicht bestellte Geschenk? In welcher Form und mit welchen Auswirkungen greift hier 241a BGB 2. Wer müsste im Fall eine Rücksendung die Portokosten übernehmen? 3. Ist eine Forderung von K wettbewerbsrechtlich rechtens? |
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| AW: Rückgabe von nicht bestellter Ware ich denke mal, der beschenkte kann sich entspannt zurücklehen- als "undankbar" wird man wohl eine neutrale bewertung nicht einstufen können ttp://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-516.htm http://dejure.org/gesetze/BGB/1301.html wenn das wort "schenkung" gefallen ist, ist es auch keine unbestellte warensendung - diese müßte ggf. eine weile aufbewahrt werden und der sender hätte für den rücktransport zu sorgen ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. Geändert von hera (07.08.2011 um 17:45 Uhr). |
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| AW: Rückgabe von nicht bestellter Ware Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
11 Geändert von once (07.08.2011 um 16:03 Uhr). Grund: ... |
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| AW: Rückgabe von nicht bestellter Ware "Die Lieferung unbestellter Sachen stellt ggf einen Antrag dar. Der Empfänger kann diesen Antrag ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln (z. B. Verbrauch der Ware) annehmen...." ich habe noch diskussionen zu unbestellte zeitungen im kopf: http://lmgtfy.com/?q=unbestellte+les...ahrungspflicht
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Rückgabe von nicht bestellter Ware Zitat:
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| AW: Rückgabe von nicht bestellter Ware Zitat:
Zitat:
Die Draufgabe dürfte hier allerdings wohl tatsächlich nicht (schon) als zum Zeichen des Vertragsschluß erfolgt sein, sodaß dann nicht §§ 337, 338 BGB anwendbar sein dürften. 11 |
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