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Rückerstattung des Stromguthabens

Dies ist eine Diskussion zu Rückerstattung des Stromguthabens innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 17.04.2011, 11:25
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Rückerstattung des Stromguthabens

Hallo,
der Stromanbieter XYZ hat ein Entabrechnung mit Guthaben an einen Freund geschickt. Leider hat bis jetzt der Stromanbieter das Guthaben (seit Dezember 2010) noch nicht überwiesen. Es würden 2 E-Mail zu dem Anbieter 8 mit einer Fristsetzung) gesendet, keine Rückmeldung. Was kann getan werden, um an das Guthaben zu kommen (z.B. auch welcher Anwalt dafür wichtig wäre).

Gruß Dora

Geändert von Dora (17.04.2011 um 12:07 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 12:45
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AW: Rückerstattung des Stromguthabens

Mails sind doch Bullsh.t. Man nehme das gute, alte Blatt Papier und verfasse ein Einschreiben mit Rückschein. Alternative: gleich Mahnbescheid. Das kann jeder Anwalt, kann man auch alleine (Anleitungen gibts im Internet).

Ach ja: vorher sollte man nochmal lesen, ob nicht in der Abrechnung angekündigt ist, wann überwiesen wird.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 11:20
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AW: Rückerstattung des Stromguthabens

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ach ja: vorher sollte man nochmal lesen, ob nicht in der Abrechnung angekündigt ist, wann überwiesen wird.
Oder ob das Guthaben mit weiteren Abschlagszahlungen verrechnet wird.

Gruß

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