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Restforderung nach 27 Jahren für <7,00 €

Dies ist eine Diskussion zu Restforderung nach 27 Jahren für <7,00 € innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 14:33
Boardneuling
 
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Restforderung nach 27 Jahren für <7,00 €

Guten Tag verehrte Teilnehmer und Teilnehmerinnen,
folgende fiktive Begebenheit möchte ich Ihnen schildern:

Ein Heranwachsender würde zum wiederholten Mal beim Schwarzfahren im ÖPNV erwischt und muss deshalb als Heranwachsender vor den Jugendrichter und würde zu Kurzarrest nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ferner ergeht ein Mahnbescheid wegen des erhöhten Beförderungsentgeltes etc.
Er zahlt vereinbarungsgemäß die Kosten in Raten ab. Dabei "vergisst" er eine Restzahlung von ca. 7 Euro .
Das Ganze geschieht 1984.
Nach 27 Jahren erhält der nunmehr Endvierziger von einem Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung:
Hauptforderung € 6,48 + 4% Zinsen (1984 - 2011)€ 7,06
+ Nebenforderung € 10,23
+ Inkassogeb.etc € 35,00
= Gesamtsumme € 58,78


Meine Fragen: Hat der Gläubiger noch Anspruch auf die Summe?
Wie verhielte es sich wenn der Gläubiger erst nach 27 Jahren eine Summe von heute 6,49 € (Hauptford.) geltend machte, die Kosten hierfür im Laufe der Jahre sich jedoch bereits fast verzehnfacht hätte. Müsste der Gläubiger nicht -trotz bereits ergangenen Mahnbescheides- seine Ansprüche/Forderung bzw. den Titel nach einiger Zeit wieder erneuern bzw. den Versuch starten, die Restsumme die bei der Ratenzahlung "untergegangen" war RECHTZEITIG einzufordern?

Ich hoffe hier einige aufschlussreiche Stellungnahmen zu bekommen und bedanke mich bei den Forumsteilnehmern und Teilnehmerinnen.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 15:58
V.I.P.
 
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AW: Restforderung nach 27 Jahren für <7,00 €

Zitat:
Zitat von bigshorty Beitrag anzeigen
Müsste der Gläubiger nicht -trotz bereits ergangenen Mahnbescheides- seine Ansprüche/Forderung bzw. den Titel nach einiger Zeit wieder erneuern bzw. den Versuch starten, die Restsumme die bei der Ratenzahlung "untergegangen" war RECHTZEITIG einzufordern?
Meines Wissens müssen ernsthafte Vollstreckungsversuche stattfinden, sonst kann ein Anspruch verwirkt sein.

OT: Dass ein Schuldner auf die Idee kommt, von sich aus zu bezahlen, darf natürlich nicht erwartet werden.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 10:53
Boardneuling
 
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AW: Restforderung nach 27 Jahren für <7,00 €

Danke sehr...und wie sähen denn ernsthafte Vollstreckungsversuche aus? Falls es einen VB gäbe, wie verhielte es sich dann? Wie sollte der Schuldner sich verhalten, wollte er diese Forderung nicht begleichen wollen? Nach so einer langen Zeit kann und muss man sich nicht unbedingt erinnern. Vielleicht wurde ja auch schon alles vor 27 Jahren beglichen...Wer trägt hier die Beweislast? Für Kontoauszüge, Überweisungsträger, Quittungen etc. besteht ja selbst für Gewerbetreibende "nur" eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 11:27
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AW: Restforderung nach 27 Jahren für <7,00 €

Zitat:
Zitat von bigshorty Beitrag anzeigen
Danke sehr...und wie sähen denn ernsthafte Vollstreckungsversuche aus?
Na, da kommt der Schwarze Mann und kuckt in die Schränke.

Zitat:
Wie sollte der Schuldner sich verhalten, wollte er diese Forderung nicht begleichen wollen?
Verwirkung geltend machen.
Zitat:
Vielleicht wurde ja auch schon alles vor 27 Jahren beglichen...Wer trägt hier die Beweislast? Für Kontoauszüge, Überweisungsträger, Quittungen etc. besteht ja selbst für Gewerbetreibende "nur" eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
Der Gläubiger muss den Anspruch geltend machen, der Schuldner, dass er die Schuld beglichen hat. Die Tatsache, dass ein Vollstreckungsbescheid besteht, lässt kaum daran denken, dass die Schuld vollständig beglichen sei, denn ein Schuldner, der noch alle beisammen hat, wird bei Rückzahlung der letzten Rate den Schuldtitel verlangen. Ganz besonders, wenn die Schuld über Gerichtsvollzieher eingetrieben wird, weil der den Titel dem Schuldner aushändigt.
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inkasso, mahnbescheid, restforderung, verjährung

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