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Reklamation von Möbeln

Dies ist eine Diskussion zu Reklamation von Möbeln innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 16.05.2011, 14:20
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Reklamation von Möbeln

Hallo,
Mal angenommen jemand kauft eine Polstergarnitur im Wert von 999,99 Euro. Zusätzlich kauft er noch ein Funktionssofa (Schlafcouch als Gästeschlafmöglichkeit), eine Gartenschaukel, einen Küchenunterschrank, einen Badezimmerunterschrank etc.

Alles in allem ein Gesamtwert von rund 3.000 Euro.

Angenommen der Käufer hat während seiner Ausbildung in einem Namenhaften Luxusmöbelgeschäft gelernt, wie Möbel aufzubauen sind.

Es kommt der Tag der Lieferung.
Die Möbel werden soweit hereingetragen und die Polstermöbel soweit hingestellt wo sie hin sollten.

Jetzt fängt der Käufer an die Möbel nach seiner persönlichen dringlichkeits Liste aufzubauen.

Zuerst den Badezimmerunterschrank.
Beim aufbau merkt er, das etliche Sachen nicht so sind, wie im Möbelgeschäft gesehen.
Z.b. waren die Türen mit Schanieren versehen und nicht mit billigen haltestiften.

Weiter bei den Türen hat der Käufer festgestellt, das die Magnete, die die Türen fest schließen lassen, nicht mal annährnd so stark sind wie die im Möbelgeschäft waren.

Nach etlichen Stunden und mit Trick17 hat der aufbau schlussendlich geklappt, jedoch mehr schlecht als recht.

Dann wurde der Küchenunterschrank versucht aufzubauen.
Dort passte auch hinten und vorne gar nix.
Man gut das der Käufer sich wirklich sehr gut mit Möbeln auskannte und er noch retten konnte was zu retten ging.

Dann gings weiter im Garten mit der Gartenschaukel.
Der aufbau war 100%, zwar für den nicht geübten kniffelig aber ansonsten war alles Top.

Am nächsten Tag wollte der Käufer die Polstergarnitur umstellen, weil die in der Aktuellen Position doch nicht so in das Wohnzimmer passte.

Dabei viel ihm auf das eine Naht nicht korrekt war (leicht aufgetrennt). Bei einem Preis von fast 1.000 Euro hat er sich bestimmt geärgert

Der Käufer hat versucht das Möbelgeschäft anzurufen und wollte die Couch reklamieren.

Am Telefon teilte das Geschäft mit, das eine Reklamation nicht möglich sei.
Die würden den Hersteller anrufen und der würde einen Polsterer vorbeischicken.

Nun kam das schöne Wochenende dazwischen und man hat das Wochenende auch Wochenende sein lassen.

Am darauf folgenden Wochenbeginn wollte der Käufer dann noch einen Fuß unter das Funktionssofa schrauben, damit dies auch benutz werden kann und der Raum vernünftig wieder Aufgeräumt werden kann.

Beim Aufbau viel ihm auf, das die Bohrungen entweder im Fußgestellt oder halt an der Sitzfläche total falsch gesetzt wurden und ein Aufbau unmöglich ist.

Ein erneuter Anruf bei dem Möbelhaus ergab das auch dies kein Grund für eine REklamation sei.

Was das Möbelgeschäfft jetzt aber machen will, teilten sie dem Käufer nicht mit, viel mehr sagten sie das sie das Abteilungsintern erstmal klären müssen.


Bei sovielen beschädigungen... gibt es dort die möglichkeit vom kauf zumindestens der Polstergarnitur und des Funktionssofas zurück zu treten?

Ich mein. Das ist schon echt lächerlich. Man kauft 5 Sachen für 3.000 Euro und von den 5 Sachen sind 4 sachen absoluter schrott...

Also ich als Käufer wär die decke hochgegangen

Liebe Grüße
Moe
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 19:23
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AW: Reklamation von Möbeln

Das eine Zauberwort heißt "Erfüllung", das andere "Gewährleistung".

Wenn die Möbel ganz anders aussehen als besichtigt, deutlich schlechter, dann ist die vereinbarte Leistung nicht erbracht worden. Um dies zu beweisen, könnte man die Ausstellungsstücke fotografieren, samt Bestellnummern. Zeugen wären auch hilfreich dabei. Der Käufer könnte die Lieferung der korrekten Ware fordern (schriftlich, Zustellung!). Für die Rücklieferung ist der Händler zuständig!

Der Käufer sollte sich überhaupt nicht auf den Lieferanten abwimmeln lassen - der Händler ist sein Vertragspartner!

Außerdem gibt es Gewährleistung für Warenmängel ab Lieferung. Der Käufer kann nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung (1) fordern! Bei Weigerung oder nach einem zweiten vergeblichen Versuch kann der Kaufpreis zurückverlangt werden.

(1) Hierfür könnte ein Käufer die Mängel der Ware protokollieren, dann die Ware ins Geschäft zurückbringen und sie dort liegen lassen. Hierfür braucht man natürlich Zeugen. Anschließend fordert man eine Neulieferung.

Jede Weigerung des Händlers ist übrigens gut für den Käufer, weil dadurch eher der Verzug eintritt und ein Rechtsanwalt auf dessen Kosten eingeschaltet werden kann.
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